Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Bei einer mit Schriftsatz vorgenommenen Klagserweiterung wird die Verjährung dieses Anspruches mit dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem der sie mitteilende Schriftsatz bei Gericht eingebracht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0034513Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013