Norm
ZPO §257Rechtssatz
Schriftsätze, die so knapp vor der Tagssatzung eingebracht werden, daß eine vorherige Zustellung an den Gegner nicht mehr möglich ist, sind zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039834Dokumentnummer
JJR_19791122_OGH0002_0070OB00774_7900000_002