Begründung: In dem im Jahr 1999 zwischen den Parteien geschlossenen Syndikatsvertrag wurde folgende Schiedsvereinbarung geschlossen: „Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Streitigkeiten über das gültige Zustandekommen, über die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit dieses Vertrages, werden unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte durch ein entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages eingerichtetes Sch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der leibliche Sohn der am 1. April 1995 verstorbenen Hermine K*****. Heinrich K*****, verstorben am 10. Februar 2000, war der Ehegatte Hermine K*****s und Stiefvater des Klägers. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 27. April 2000, A *****, wurde der Nachlass Hermine K*****s aufgrund der letztwilligen Verfügung vom 7. September 1984 Heinrich K***** eingeantwortet. Das Bezirksgericht Saalfelden sprach mit weiterem Beschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterschied zwischen Schiedsverträgen und Schiedsgutachterverträgen wird darin erblickt, dass der Schiedsvertrag die Entscheidung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat, während die Schiedsgutachterabrede auf die Feststellung von Tatsachen, Tatbestandselementen oder auf die Ergänzung des Parteiwillens gerichtet ist. In letzterem Falle soll der Schiedsgutachter vermöge seiner Sachkunde gewisse Unterlagen und Tatsachen... mehr lesen...
Norm: JN §45ZPO §240 Abs2 AZPO §441
Rechtssatz: Der zur Vermeidung bzw Abkürzung eines Zwischenstreits über die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes im § 45 JN angeordnete Rechtsmittelausschluß kann auch nicht dadurch umgangen werden, daß der Rechtsmittelwerber geltend macht, das Erstgericht habe mit seinem Beschluß einer nach § 441 bzw § 240 Abs 2 ZPO präkludierten Unzuständigkeitseinrede des Beklagten stattgegeben. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten aus einer von diesem aufgekündigten Vertriebsvereinbarung den Rechnungssaldo in Höhe des Klagebetrages (S 145.895,81 sA) und trug vor, wegen der Aufkündigung der Vertriebsvereinbarung könne das darin vorgesehene und "niemals spezifizierte" Schiedsgericht nicht angerufen werden. Der Beklagte bestritt in der gemäß § 243 Abs.4 ZPO erstatteten Klagebeantwortung das gesamte Klagebegehren und wandte u.a. unter Hinweis auf die Schiedsklausel ... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §235 Abs3 EZPO §240 Abs2 A
Rechtssatz: Mit rechtskräftiger Zulassung der Klagsänderung durch Erweiterung des Begehrens über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ist zugleich über die nur auf die Klagserweiterung gestützte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit bindend abgesprochen. Entscheidungstexte 6 Ob 825/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 825/83 ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
Über eine gemäß § 36 EO beim Titelgericht eingebrachte Klage hatte das Erstgericht durch einen Einzelrichter als Handelsgericht, das Berufungsgericht unter Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters verhandelt und entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst ist die Frage zu prüfen, ob das Verfahren des Berufungsgerichtes nicht an einer (auch von Amts wegen wahrzunehmende... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs2 CEO §51JN §104 FZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3 D3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 51 EO über die Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bezieht sich nur auf das eigentliche Exekutionsverfahren, nicht aber auf in der Exekutionsordnung vorgesehene Prozesse. Es ist daher zulässig, für einen Oppositionsstreit die Zuständigkeit eines anderen Gerichtes als des Bewilligungsgerichtes zu vereinbaren. Aus diesem Grund bildet die... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs2 BZPO §441
Rechtssatz: Die nach Abhaltung der ersten Tagsatzung oder nach Einlassung des Beklagten in die Hauptsache unter Berufung auf eine bestehende Schiedsgerichtsvereinbarung erhobene Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes ist verspätet und vom Prozeßgericht nicht zu berücksichtigen (§§ 240 Abs 2, 441 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 197/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: RatenG §12 Abs2ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §441
Rechtssatz: In der Vereinbarung über die Bezahlung des Kaufpreises "Rest in acht Monaten zinsenfrei" ist nicht eine Stundung des Kaufpreises, sondern die Erlaubnis gelegen, den Kaufpreisrest in Raten zu bezahlen. Ein solches Geschäft ist, wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind, nach dem RatenG zu beurteilen. Die Unzuständigkeit des Gerichtes nach § 12 RatenG kann auch noch mittels Berufung ... mehr lesen...
Das Erstgericht hob das bisherige Verfahren als nichtig auf, erklärte zur Entscheidung des gegenständlichen Rechtsstreites das Arbeitsgericht Spittal an der Drau für sachlich zuständig, überwies auf Antrag der klagenden Partei die Rechtssache diesem nicht offenbar unzuständigen Arbeitsgericht gemäß § 261 Abs. 6 ZPO. und legte dem Kläger die Zahlung der Kosten des Unzuständigkeitsstreites auf. Das Rekursgericht wies den Rekurs der beklagten Partei, soweit er sich gegen den Ausspruch ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §43ZPO §240 Abs2 CIaZPO §406 Aa
Rechtssatz: Nicht mehr der Zeitpunkt der Klagseinbringung, sondern jene der Entscheidung ist maßgebend, wenn infolge einer Änderung im Werte des Streitgegenstandes oder im Vorbringen des Klägers das angerufene Gericht anfänglicher Unzuständigkeit zuständig geworden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 532/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 ... mehr lesen...
Der Kläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Liesing eingebrachten Klage vor, daß die Beklagte bis zum 22. Juni 1954 Hausbesorgerin seines Hauses gewesen und mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Arbeitsgerichtes Wien zu 9 Cr 342/54 die Aufkündigung des Hausbesorgervertrages für rechtswirksam erklärt worden sei. Die Beklagte habe daher ab 1. Juli 1954 für die weitere Benützung der Wohnung ein Benützungsentgelt von monatlich 150 S zu bezahlen, was der Beklagten auch mitgete... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaArbGerG §5JN §1 DIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Ob eine Streitsache vor die ordentlichen oder die Arbeitsgerichte gehört, ist eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 Ob 246/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 246/56 Veröff: SZ 29/66 = EvBl 1958/7 S 15 = Arb... mehr lesen...
Norm: JN §29WohnungsanforderungsG §17WohnungsanforderungsG §24ZPO §240 Abs2 CIa
Rechtssatz: War das Gericht zur Zeit der Klagseinbringung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht zuständig, so wird es zuständig, wenn während des Verfahrens der Rechtsweg zulässig wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 268/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 268/56 ... mehr lesen...
Kläger macht Ansprüche aus einem von ihm behaupteten Dienstverhältnis, das im Ausland begrundet worden war, beim Arbeitsgericht Wien, gestützt auf den Gerichtsstand des § 77 JN., geltend. Das Berufungsgericht hat aus Anlaß der vom Kläger erhobenen Berufung dasangefochtene Urteil aufgehoben, das Verfahren einschließlich der Klagszustellung für nichtig erklärt und die Klage wegen Mangels der inländischen Gerichtsbarkeit zurückgewiesen. Das Berufungsgericht ging dabei von der Ansicht a... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3JN §42ZPO §240 Abs2 CIIa
Rechtssatz: Der Mangel der örtlichen Zuständigkeit eines Arbeitsgerichtes kann in höherer Instanz nicht von Amts wegen berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 144/53 Entscheidungstext OGH 21.09.1953 4 Ob 144/53 Veröff: SozM IVA,29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Bei der ersten Tagsatzung behielt sich die Beklagte eine weitere Stellungnahme zur Klage vor; prozeßhindernde Einreden hat sie nicht vorgebracht; das tat sie erst in einem nach der ersten Tagsatzung eingereichten vorbereitenden Schriftsatz, in dem sie Unzuständigkeit des Arbeitsgerichtes einwendet. Das Prozeßgericht hat bei der fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung die Verhandlung auf die Frage der Zuständigkeit eingeschränkt. Nach Durchführung der Verhandlung und Aufnahme von Be... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §260 Abs3ZPO §261
Rechtssatz: Auch über die nach der ersten Tagsatzung erhobene Einrede der unheilbaren Unzuständigkeit ist mit Beschluß zu entscheiden. Ein abgesonderter Rekurs ist auch in diesem Falle nur dann unzulässig, wenn die sofortige Verhandlung in der Hauptsache angeordnet wurde (Abgehen von der E SZ 20/47). Entscheidungstexte 4 Ob 58/53 Entsche... mehr lesen...
Norm: BinnSchiffG §4SchFG §4JN §1 CVIIIJN §41ZPO §240 Abs2
Rechtssatz: Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachtende. RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51 Veröff: ZZP 1952,492 Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0104604 zitiert werden. Schl... mehr lesen...
Norm: BinnSchiffG §4SchFG §4JN §1 CVIIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIa
Rechtssatz: Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachten. RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51 Veröff: ZZP 1952 H6,492 Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzd... mehr lesen...