Norm
Rechtssatz
Einer teilweisen Klagsrücknahme nur bezüglich des Verschuldens im Falle eines Scheidungsbegehrens nach § 49 EheG steht § 60 EheG entgegen. Auch eine teilweise Einschränkung auf ein Mitverschulden ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer