RS OGH 1951/9/19 2Ob611/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1951
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Norm

ZPO §235 Abs3 E
ZPO §391
ZPO §411

Rechtssatz

Ist über die Klagsforderung bereits rechtskräftig abgesprochen und im fortgesetzten Verfahren lediglich über die eingewendete Gegenforderung zu entscheiden, so ist eine Erweiterung des Klagebegehrens nicht mehr zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0039671

Dokumentnummer

JJR_19510919_OGH0002_0020OB00611_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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