Norm
ZPO §235 Abs3 ERechtssatz
Ist über die Klagsforderung bereits rechtskräftig abgesprochen und im fortgesetzten Verfahren lediglich über die eingewendete Gegenforderung zu entscheiden, so ist eine Erweiterung des Klagebegehrens nicht mehr zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0039671Dokumentnummer
JJR_19510919_OGH0002_0020OB00611_5100000_001