Norm
ZPO §235 Abs3 FRechtssatz
Klagsänderungen sind unzulässig, wenn durch die Änderung des Begehrens oder des Klagegrundes der Rahmen des ursprünglichen Rechtsstreites gesprengt würde oder wenn das Verfahren ohne Rücksicht auf die Klagsänderung bereits spruchreif wäre (vgl JBl 1955,502).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0039594Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018