Norm
ZPO §235 Abs3 FRechtssatz
Für die Frage der Zulässigkeit einer Klagsänderung oder Ausdehnung ist es belanglos, ob dieser geänderte oder erweiterte Anspruch begründet ist oder nicht und ob der Rechtsweg zulässig ist, weil maßgebend nur der Prozeßaufwand ist, der meist bei derartigen Klagsänderungen oder Erweiterungen nicht entfaltet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039622Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2022