RS OGH 1965/6/9 7Ob175/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1965
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Norm

ZPO §233 Abs1
ZPO §235 Abs3

Rechtssatz

Es steht im Ermessen eines Klägers, einen Antrag auf Genehmigung der Ausdehnung des Klagebegehrens im Sinne des § 235 Abs 3 ZPO zu stellen oder eine neue Klage hinsichtlich des Mehrbetrages einzubringen. Ebenso hat er die Möglichkeit, einen Anspruch auf einmal oder in Teilbeträgen einzuklagen. Soweit er dadurch einen überflüssigen Prozeßaufwand verursacht, treffen ihn nur Kostenfolgen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 175/65
    Entscheidungstext OGH 09.06.1965 7 Ob 175/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0039497

Dokumentnummer

JJR_19650609_OGH0002_0070OB00175_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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