Norm: ZPO §261 Abs2ZPO §230a
Rechtssatz: Die Voraussetzung nach § 230a ZPO, dass der Kläger keine Gelegenheit hatte, einen Überweisungsantrag zu stellen, ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass § 261 Abs 6 ZPO jedem Rechtsanwalt bekannt sein muss (8 Ob 74/01t), nicht erfüllt, wenn das Gericht von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über die Einrede nach § 261 Abs 2 ZPO idF BGBl I 2015/94 abgesehen hat, je... mehr lesen...
Begründung: Der in Österreich wohnhafte Kläger, der die Klage beim Landesgericht Klagenfurt anhängig machte, hat nach den Klagsbehauptungen mit der beklagten Schweizer Gesellschaft als „Verbraucher“ iSd LGVÜ eine Vermittlungsvereinbarung über Warentermingeschäfte abgeschlossen, wobei dem Vertragsabschluss ein ausdrückliches Anbot und eine telefonische Werbung in Österreich vorangegangen sei. Das Vertragsanbot sei dem Kläger in Österreich unterbreitet und von diesem auch in Österreic... mehr lesen...
Begründung: Mit Abänderungsantrag vom 1. 12. 2006 begehrte der Antragsteller die Neufestsetzung einer ihm mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz (nunmehr Ost) vom 26. 2. 2005 rechtskräftig zuerkannten Enteignungsentschädigung mit einem um 55.816,35 EUR höheren Betrag. Dieser beim Bezirksgericht Graz Ost eingebrachte Abänderungsantrag wurde vom angerufenen Gericht als verspätet zurückgewiesen. Aus Anlass des dagegen vom Antragsteller erhobenen Rechtsmittels hob das Rekursgericht den ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Betriebsrat begehrt in den beiden vom Erstgericht verbundenen Verfahren die in den Klagen gemäß § 54 Abs 1 ASGG jeweils ersichtlichen Feststellungen. Die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts beruhe darauf, dass zumindest drei der vom klagegegenständlichen Sachverhalt betroffenen Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Sinn des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in Wien haben. Die Beklagte erhob in beiden Verfahren die Einrede der örtlichen Unzust... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Werklohnklage gegen die beklagte Gesellschaft, die ihren Sitz im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz hat, wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebracht. Dieses wies die Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit mit der
Begründung: zurück, es liege eine Gerichtsstandsvereinbarung für Wien vor. Infolge rechtzeitigen Überweisungsantrags des Klägers hob das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Zurückweisung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1) es ohne vorherige Zustimmung der klagenden Partei in Form einer Betriebsvereinbarung zu unterlassen a) die Zu- und Abfahrt vom Parkhaus 7 am Flughafen ***** ab 31. 3. 2008 nur mehr mittels persönlicher ID-Karte zuzulassen, b) den von der klagenden Partei vertretenen Arbeitnehmern die Anweisung zu geben oder geben zu lassen, zur Zu- und Abfahrt zum Parkhaus 7 am Flughafen ***** ausschließlich die ID-Karte zu verw... mehr lesen...
Begründung: Bereits im Verfahren AZ 6 C 806/06w des Bezirksgerichts Villach, in dem die Klägerin vom Beklagten Pachtentgelte und die Räumung des gepachteten Gastlokals „Bahnhofswirtschaft am Bahnhof S*****" begehrt hatte, war auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 24. 7. 2006 die pfandweise Beschreibung der in das Bestandobjekt eingebrachten Fahrnisse und Einrichtungsgegenstände bewilligt worden. Nachdem die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Bezirksgerichts Villach rech... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof einen Ordinationsantrag ab, ist eine Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht erster Instanz im Sinn des § 261 Abs 6 ZPO in Verbindung mit § 230a ZPO nicht möglich, auch wenn der Schriftsatz bereits die Klage enthielt. Entscheidungstexte 4 Nc 24/06a Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Nc ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte mit ihrem beim Obersten Gerichtshof am 20. 9. 2006 eingebrachten Schriftsatz einen Ordinationsantrag gestellt. Sie habe Waren von P***** nach Russland transportiert. Dem Beförderungsvertrag lägen die CMR zugrunde. Nach Art 31 CMR sei die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Mangels eines in Österreich örtlich zuständigen Gerichts sei eine Ordination durch den Obersten Gerichtshof erforderlich. Der Oberste Gerichtshof möge daher das Handelsgericht Wien... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Unterlassung von Äußerungen, die ihren Ruf schädigten. Der Beklagte erhob in der Klagebeantwortung die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit, weil er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Sprengel des Erstgerichts, sondern im Sprengel des Landesgerichts Wels habe. Das Erstgericht beraumte für den 2. 2. 2005 eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung an und teilte den Parteien mit, diese diene „der Unzuständigkeitseinrede u... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. Oktober 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zur AZ 29 Cg 185/04f eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen näher umschriebenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Gleichzeitig stellte der Kläger als gefährdete Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Danach sollte dem Notar Dr. Alfred F***** verboten werden, den Ranganmerkungsbeschluss des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 27. 8. 2004, TZ 4757/04, a... mehr lesen...
Norm: JN §44ZPO §230aEO §387 Abs1EO §387 Abs2
Rechtssatz: Bei der Überweisung der Klage gemäß § 230a ZPO wird die Klage in ihrer Eigenschaft als Schriftsatz mit den darin enthaltenen Rechtsschutzanträgen, also mit dem gesamten Inhalt, überwiesen. Wird daher - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage ein Sicherungsantrag verbunden, dann erfasst der Überweisungsbeschluss den an sich von Amts wegen gemäß § 44 JN an das zuständige Prozessgericht zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 18. 3. 2002 antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag über 218.018,50 EUR. In den dagegen erhobenen Einwendungen bestritt der Beklagte einerseits die örtliche Zuständigkeit, weil der im Wechsel aufscheinende Zahlungsort zwischen den Streitteilen nicht vereinbart worden sei. Andererseits bestritt der Beklagte seine Passivlegitimation und den Bestand der dem Wechsel zugrunde liegenden Forderung. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes wurde in mehre... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Dort, wo ein Rekurs gegen einen Überweisungsbeschluss (ausnahmsweise) zulässig ist, ist das Rekursverfahren in Analogie zu § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig. Entscheidungstexte 8 Ob 45/05h Entscheidungstext OGH 30.05.2005 8 Ob 45/05h 6 Ob 188/06z Entscheidungstext OGH 3... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Gerichte haben unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob der Klagsanspruch aus einem Bestandverhältnis der Streitteile resultiert und damit eine bezirksgerichtliche Eigenzuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 5 JN besteht. Die beim Landesgericht Feldkirch eingebrachte Mahnklage wurde zunächst nach amtswegiger Wahrnehmung der Unzuständigkeit gemäß § 230a ZPO an das Bezirksgericht Steyr überwiesen und von diesem - auf Grund einer in den Einwendungen gegen den Za... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur eingeschränkten Bindungswirkung des Überweisungsbeschlusses nach § 230a ZPO entfaltet ein über Einrede des Beklagten gefasster Überweisungsbeschluss nach § 261 Abs 6 ZPO die Bindungswirkung, dass das Gericht, an das überwiesen wurde, an den Ausspruch des überweisenden Gerichts über dessen Unzuständigkeit gebunden ist. Die Bindung gilt auch bei einer inhaltlich falschen Lösung der Zuständ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 20. 8. 2002 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten, gegen die hier Beklagte mit Sitz in Klagenfurt sowie eine weitere GmbH mit Sitz in Wien gerichteten Klage die Verurteilung beider Beklagter zur ungeteilten Hand zur Zahlung von EUR 138.078 sA an Schadenersatz für erlittene Gesundheitsschädigung aus der Infektion mit dem Hepatitis-C Virus im Zusammenhang mit Plasmaspenden zwischen 1969 und 1976 in Linz sowie die Festste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat nach dem Vorbringen in ihrer am 18. 9. 2001 beim Bezirksgericht Gleisdorf eingebrachten Klage gegen eine Gesellschaft mbH einen rechtskräftigen Exekutionstitel über 107.160 S samt 8 % Zinsen seit 28. 11. 1999 und einen Kostentitel über 10.683,04 S samt 4 % Zinsen seit 14. 5. 2001. Sie habe beim Titelgericht am 20. 7. 2001 die Pfändung und Überweisung der Forderung der Gesellschaft gegenüber den drei Gesellschaftern (den Beklagten) auf Einzahlung der res... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob seinen Beschluss auf Zurückweisung der Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Bezirksgericht Kufstein. Das Rekursgericht änderte in Stattgebung des Rekurses der beklagten Partei diesen Beschluss dahin ab, dass der Überweisungsantrag der klagenden Partei zurückgewiesen wird; es sprach vorerst aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit Beschluss vom 15. 5.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Klage die Zahlung von S 194.229,60 sA an Honorar für erbrachte anwaltliche Leistungen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes brachte der Kläger vor, dass sich diese auf eine zwischen den Streitteilen urkundlich getroffene Gerichtsstandvereinbarung gemäß § 104 JN
Gründe: . Entgegen den Einwendungen des Beklagten sei diese Gerichtsstandsvereinbarung wirksam zustande gekommen: Der Kläger be... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 8. 1962 geborene Klägerin wurde am 23. 9. 1978 bei einem Arbeitsunfall im Bereich des Kopfes verletzt. Mit dem - unangefochten in Rechtskraft erwachsenen - Bescheid vom 9. 4. 1980 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Rente aus Anlass des Arbeitsunfalls ab. In einem zu 35 Cgs 1/88 (= 35 Cgs 1/90) des Erstgerichts geführten Sozialgerichtsverfahren wurde die beklagte Partei verpflichtet, der Klägerin vom 15. 9. 1987 bis 21. 9. 1988 eine 20 %ige Verse... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Kitzbühel sprach mit Beschluss vom 16. 3. 2000 aus, "in der gegenständlichen Rechtssache örtlich unzuständig" zu sein, und wies die gemäß § 81 EheG gestellten Aufteilungsanträge der Streitteile zurück. Dieser Beschluss blieb unbekämpft. Die Antragsgegnerin stellte jedoch innerhalb der Rekursfrist den Antrag "auf Überweisung der Rechtssache betreffend die zurückgewiesenen Anträge vom 29. 12. 1998 und vom 21. 10. 1999 an das nicht offenbar unzuständige... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragt als Vermieter von der beklagten Partei als Mieter einer Halle die Zahlung der einvernehmlich festgesetzten Gegenleistung für die letzten drei Jahre von insgesamt S 358.380,-- samt Anhang. Die Klage wurde beim Gerichtshof erster Instanz eingebracht. In der ihr gemäß § 243 Abs 4 ZPO unmittelbar aufgetragenen Klagebeantwortung erhob die Beklagte die Einrede der Unzuständigkeit, weil Streitigkeiten aus Bestandverhältnissen in die Eigenzus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten S 180.000,-- sA aus dem Titel des Schmerzengeldes und erhob weiters ein Feststellungsbegehren. Der Klagserzählung ist zu entnehmen, dass der Kläger Mieter einer im Haus der Beklagten gelegenen Wohnung (gewesen) sei, er durch einen Sturz vom Balkon dieser Wohnung schwerst verletzt worden sei, die Beklagte Renovierungsarbeiten an bzw in diesem Haus habe durchführen lassen, hiebei für keine ordnungsgemäße Bauaufsicht gesorgt habe und sc... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Enns wies die Mahnklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Es hob über Antrag des Klägers die Zurückweisung der Klage auf und überwies die Rechtssache gemäß § 230a ZPO dem offenbar nicht unzuständigen Bezirksgericht Haag. Dieses erließ einen Zahlungsbefehl. Die beklagte Gesellschaft erhob einen Einspruch, in dem die örtliche Unzuständigkeit des Bezirksgerichts Haag nicht geltend gemacht wurde. In der folgenden Streitverhandlung vom 6. 11. 200... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6JN §47
Rechtssatz: Ein negativer Kompetenzkonflikt liegt auch bei einer Überweisung nach § 230a ZPO und einer Rücküberweisung nach § 261 Abs 6 ZPO vor. Entscheidungstexte 6 Nd 516/00 Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Nd 516/00 5 Nc 13/04p Entscheidungstext OGH 11.05.2004 5 Nc 13/04p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien war beim Erstgericht zum AZ 47 Cgs 113/96p ein Sozialrechtsverfahren anhängig, in welchem die nunmehr Beklagte (im Folgenden nur noch: Beklagte) von der nunmehr klagenden Partei (im Folgenden: klagende Partei) die Zahlung eines Pflegegeldes begehrte. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 2. 12. 1997 wurde die klagende Partei im zweiten Rechtsgang schuldig erkannt, der Beklagten für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 30. 9. 1995 Pflegegeld der Stu... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auf den Fall der Nichtzulassung einer Klagsänderung nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 204/99k Entscheidungstext OGH 26.08.1999 2 Ob 204/99k 2 Ob 128/11d Entscheidungstext OGH 29.09.2011 2 Ob 128/11d Beisatz: Wird eine bei einem Bezirksgericht eingebrachte Klage ü... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebrachten Klage begehrte die klagenden Partei als Transportversicherer zunächst die Zahlung von S 1,116.181,-- aus einem vom Subfrächter der beklagten Partei zumindest grob fahrlässig verschuldeten Transportschaden. Auf Grund ihrer Zahlung und gesonderter Abtretungserklärungen seien die Ansprüche auf sie übergegangen. Nach Erstattung der Klagebeantwortung beantragten die Parteien übereinstimmend die Delegierung des ... mehr lesen...
Begründung: Die beim Handelsgericht Wien gegen die im
Kopf: dieses Beschlusses genannten vier beklagten Parteien eingebrachte Klage wurde vom Handelsgericht Wien bezüglich der dritt- und viertbeklagten Partei wegen sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen (12 Cg 40/96v-2). Über den Rekurs der klagenden Partei trug das Oberlandesgericht Wien dem Handelsgericht Wien bezüglich der viertbeklagten Partei die Verhandlung und Entscheidung auf, bestätigte hingegen die Zu... mehr lesen...