Norm
JN §28Rechtssatz
Weist der Oberste Gerichtshof einen Ordinationsantrag ab, ist eine Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht erster Instanz im Sinn des § 261 Abs 6 ZPO in Verbindung mit § 230a ZPO nicht möglich, auch wenn der Schriftsatz bereits die Klage enthielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121494Dokumentnummer
JJR_20061121_OGH0002_0040NC00024_06A0000_001