Norm
ABGB §16Rechtssatz
Zum Schutz gegen mißbräuchliche Belästigung durch wiederholte anonyme Anrufe, die vom Anrufenden jeweils nach wenigen Sekunden abgebrochen werden ("Telefonterror") hat der Betroffene einen Unterlassungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0025069Dokumentnummer
JJR_19941018_OGH0002_0040OB00099_9400000_001