Norm
ABGB §364 Abs2 B2Rechtssatz
Ein Unterlassungsbegehren, in einem bestimmten Haus störenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger gestört wird, zu unterlassen, ist hinreichend bestimmt; der Angabe von Messeinheiten (dbl) bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037178Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021