Begründung: Beide Streitteile beliefern Privat- und Geschäftskunden mit elektrischem Strom. Die Familie K***** aus G***** war bis 30. 5. 2002, Frau Hilde H***** bis 31. 5. 2002 Kundin der Klägerin; beide Familien haben mit Wirksamkeit vom 1. 6. 2002 mit der Beklagten einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Der Beklagten wurde mit einstweiliger Verfügung vom 11. 10. 2002 verboten, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Behauptung aufzustellen, namen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Wien 1, Hofburg, Kongresszentrum, vertreten durch Hauser Newole &... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Beklagte sind pharmazeutische Unternehmen. Beide Unternehmen vertreiben Arzneimittel, die bei erhöhten Cholesterinwerten eingesetzt werden. Die Beklagte lässt durch ihre Außendienstmitarbeiter die Broschüre „Pro Herz - Tipps & Tricks für ein gesundes Leben" und den „Gefäßrisiko Selbsttest" an Internisten, Kardiologen und praktische Ärzte verteilen. Beide Broschüren sind dazu bestimmt, vom Arzt an seine Patienten weitergegeben zu werden. Die Broschüre „... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Beklagte sind pharmazeutische Unternehmen. Beide Unternehmen vertreiben Arzneimittel, die bei erhöhten Cholesterinwerten eingesetzt werden. Die Beklagte lässt durch ihre Außendienstmitarbeiter die Broschüre „Pro Herz - Tipps & Tricks für ein gesundes Leben" und den „Gefäßrisiko Selbsttest" an Internisten, Kardiologen und praktische Ärzte verteilen. Beide Broschüren sind dazu bestimmt, vom Arzt an seine Patienten weitergegeben zu werden. Die Broschüre „... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die Schlüssigkeit einer Klage oder eines Sicherungsantrags kann jeweils nur an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Klage oder ein Sicherungsantrag schlüssig ist, also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt einwandfrei abzuleiten ist, ist daher - von grober, hier aber nicht gegebener, Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 bzw § 528 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine ehemals im Handelsregister des Handelsgerichts Wien registrierte Gesellschaft mbH, stellte im Jahr 1936 den Spielfilm "Die Puppenfee" her. Regisseur war der am 2. 12. 1975 verstorbene Emerich Josef Wojtek (= E. W. Emo). Das Drehbuch stammte von Ralph Benatzky und von Hanns Sassmann; Ralph Benatzky war auch für die Filmmusik verantwortlich. Der Film wurde am 19. 6. 1936 in Berlin uraufgeführt; die erste Aufführung in Wien war am 14. 8. 1936. Im Werk v... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Privatisierung der A***** Aktiengesellschaft (A*****) im Jahre 1996 vereinigten sich die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur mehr Klägerin genannt) und der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (kurz Zweitbeklagter) zu einem Bieterkonsortium und erwarben mit Kaufvertrag vom 24. 10. 1996 sämtliche Aktien der A*****. Die Klägerin erwarb 40 % und der Zweitbeklagte 60 % mit der Auflage, 20 % der Belegschaft der A***** anzubieten, was... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20. 2. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei die in Deutschland wohnhafte Beklagte schuldig zu erkennen, für die Anmietung eines Fahrzeuges EUR 471,44 (S 6.487,21) sA zu bezahlen. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes stützte die klagende Partei auf § 88 Abs 1 iVm § 104 JN und führte dazu aus, dass die Parteien Wien Innere Stadt als Erfüllungsort vereinbart hätten. Mit der am 20. 2. 2001 beim Erstgericht eingelangten Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil, sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Ulrike Kargl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Erich R*****, vertreten durch Mag. Herbert Ortner und Mag. Gernot Stitz, Rechtsanwälte in Voits... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre (Fasching III Anm 29 zu § 226 ff ZPO; Rechberger-Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts4 Rz 432; Rechberger/Frauenberger in Rechberger ZPO2 Rz 6 zu § 226 ZPO) und Rechtsprechung (6 Ob 543/91; 2 Ob 236/00w) kann ein Eventualbegehren nicht nur für den Fall der Ab- sondern auch denjenigen der Zurückweisung des Hauptbegehrens gestellt werden. Es braucht in diesem Zusammenhang auch nicht auf die zu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 22. 11. 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Nichtigerklärung der zwischen ihm und der Beklagten am 11. 4. 2002 in Marokko geschlossenen Ehe deshalb, da die Beklagte ihn ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zwecke geheiratet habe, eine unbeschränkte Aufenthaltsmöglichkeit für Österreich und den ungehinderten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Der Kläger habe sich anlässlich eines Urlaubsaufenthaltes in Marokko ... mehr lesen...
Begründung: Das Amt einer Landesregierung schrieb im Oktober 1998 für den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung die Errichtung eines Sondierstollens mit einer Länge von 3.165 m aus. Unter Punkt 6.4 der Angebotsunterlagen wurden als Kriterien für die Bewertung der Angebote der Preis, die "Umweltgerechtheit" der Leistung, die Qualität, die Arbeitskräftekapazität, die Flexibilität bei kurzfristigen Zwischenterminen sowie die Zweckmäßigkeit angeführt. Eine Reihung und Gewich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Dr. Christian F*****, 2. Christian F***** Gesellschaft mbH, beide ***** beide vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährd... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder unheitlich ist (§ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Nachbarn mit aneinandergrenzenden Liegenschaften. Mit der am 29. 6. 2000 eingebrachten Klage begehrte zunächst der Kläger die Verurteilung des Beklagten, die an der Nordseite des Grundstückes 1560/2 des Klägers gepflanzten Blumen zu entfernen und es zu unterlassen, auf dem Grundstück des Klägers einen Müllkübel aufzustellen. Der Beklagte seinerseits begehrte mit einer am 19. 7. 2000 eingebrachten Widerklage das Urteil, festzustellen, dass ... mehr lesen...
Begründung: Die zu zwei Dritteln (Mit-)Eigentümerin eines "Geschäfts- und Wohnhauses", übergab mit Notariatsakt vom 30. 7. 1997 einen Drittelanteil an dieser Liegenschaft sowie die gesamten Fahrnisse der von ihr bewohnten Wohnung der Beklagten auf den Todesfall. Als Entgelt für die Übertragung verpflichtete sich die Beklagte zur Erbringung bestimmter Betreuungsleistungen; außerdem sollte die Übergabe auf den Todesfall die bereits in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienste abgelten.... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass der Kläger seit 1969 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt ist. Sein Dienstverhältnis ist unkündbar. Auf sein Dienstverhältnis kamen die einschlägigen Regelungen der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 (BB-PO 1966) "in ihrer jeweils geltenden Fassung" zur Anwendung. Seine ruhegenussfähige Dienstzeit wurde ab dem 14. 8. 1972 anerkannt. Am 31. 12. 1994 einigten sich Vorstand und Personalvertretung der Beklagten auf "Allgemeine Vertragsbedingun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist an der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit Sitz in Slowenien, zu 10 % beteiligt. Diese führt gegen ihn aufgrund der Kostenentscheidung des Schiedsspruchs des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich vom 19. November 1999 zur Hereinbringung eines restlichen Betrags von 6.600,13 EUR (= 90.819,71 S) sA Fahrnisexekution, die vom Erstgericht mit Beschluss vom 14. April 2000 bewilligt worden war. Mit seiner auf § 35 EO gestützten Kl... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Betreiber von Diskotheken. Der Beklagte verbreitete am 12. 3. 2002 an ihm bekannte Personen per E-Mail ein "von verschiedenen (glaubwürdigen) Seiten" gehörtes Gerücht, dass ein Psychopath in Diskotheken Menschen mit HIV-infizierten Nadeln bzw Spritzen in den Körper steche. Dazu wurde auch ein näherer Sachverhalt geschildert. Mit einem weiteren ca 3 ½ Stunden später verbreiteten E-Mail gab der Beklagte bekannt, dass es sich bei seiner ersten Mitteilung um ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein nicht branchengebundener Verein, der nach seinen Statuten unlauteren Wettbewerb bekämpft. Die Beklagte ist ein in Österreich marktführendes Handelsunternehmen, das den Einzelhandel mit Waren aller Art, vorwiegend jedoch mit Lebensmitteln, an mehr als 1.000 Filialstandorten betreibt. Sie bewarb im Dezember 2001 in ganzseitigen Inseraten in Tageszeitungen und mittels Werbeprospekten ihre Produkte, darunter auch folgende Angebote: "Bei Vorbestellung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 30. 6. 1992 280 Stück "Genussrechte" an der beklagten Partei im Nominale von S 10.000,-- zum Ausgabekurs von 107,5 % und bezahlte hiefür S 3,010.000,--. Diese Genussbeteiligung wurde vom Kläger mit Schreiben vom 8. 5. 2001 zum 31. 12. 2001 aufgekündigt. Dem Kaufvertrag lagen die dem Urteil als integrierender Bestandteil angeschlossenen "Bedingungen für die Ausgabe von Genussrechten" (im Folgenden kurz: AGB) zugrunde, dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Gratiszeitung „Der neue Grazer". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung „Kleine Zeitung". Persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten ist die K***** GmbH; ihre Kommanditistin, die S***** AG, ist die einzige Gesellschafterin der K***** GmbH. Die S***** AG ist unmittelbar oder über Tochtergesellschaften auch an Gesellschaften beteiligt, die Medieninhaber jener Regional- und Bezirkszeitunge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1990 Angestellter einer Baugesellschaft mbH, die am 6. 2. 1996 in Konkurs verfiel. Zur Masseverwalterin wurde die Beklagte bestellt. Das Dienstverhältnis des Klägers endete am 13. 2. 1996 durch vorzeitigen Austritt. Am 16. 7. 1993 wurde vom Kläger und zwei weiteren Gesellschaftern eine Objektverwertung GesmbH gegründet und der Kläger ab 28. 8. 1993 als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingetragen. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 30. 12. 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat zu § 28a UWG bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Befolgung des § 28a UWG den unmissverständlichen und graphisch deutlichen Hinweis verlangt, dass es sich nur um ein Vertragsangebot handelt (4 Ob 1/02d = ecolex 2002/176, 444 [Reitböck] = wbl 2002, 381 = ÖBl-LS 2002/130 - "Internet Branchenverzeichnis"; 4 Ob 175/02t). Wird etwa das (für sich allein wohl klarstellende) Wort OFFERT (oder auch Angebo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanz hat die festgestellte Vorgangsweise der beklagten Partei im Einklang mit der von ihm zitierten Rechtsprechung (siehe dazu auch noch die Entscheidungen zu RIS-Justiz RS0078486; zuletzt 4 Ob 193/02i) als Sittenverstoß gegen § 1 UWG beurteilt. Die Beklagte hat nicht nur mit ihrem "besseren Konkurrenzangebot für Massen-Matura-Reisen in geschlossenen/exklusiven Ferienclubs" geworben, sondern unter "Aufdeckung" der... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1993 in der Bäckerei von Franz O***** als Bäcker und Fahrer beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckereigewerbe. Der Kläger hatte mit Franz O***** mündlich vereinbart, dass er sowohl Arbeiten in der Backstube als auch Zustelltätigkeiten verrichte, und zwar jeden Tag jeweils solange, bis die gesamte Arbeit gemacht sei. Arbeitsbeginn des Klägers war täglich 1.00 Uhr in der Früh, in de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Erfüllungsgehilfenhaftung der beklagten Partei nach § 1313a ABGB: Zur Erfüllungsgehilfenhaftung der beklagten Partei nach Paragraph 1313 a, ABGB: Nach den Feststellungen (S 10 in ON 42) hatte die spätere Erblasserin einen guten Bekannten, den Hauptkassier der beklagten Partei, nicht nur mit der Anlegung eines Sparbuches beauftragt, sondern diesen auch ersucht, das Sparbuch zu "behalten" (gemeint: für sie aufzubewahren... mehr lesen...