Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, „inwieweit die der Bestimmung des § 490 Abs 1 BGB zugrunde liegenden Wertungen" auch die österreichische Rechtsprechung prägen solle, sei eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. 1. Nach Ansicht des Berufungsgerichts erstatte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß § 393 Abs 4 EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß Paragraph 393, Absatz 4, EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. I. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft in B***** mit einem 1931 darauf errichteten (Wohn-)Gebäude (Am B***** 14). Eigentümer der Liegenschaft sind seine beiden Töchter. Der Beklagte ist seit 2001 Eigentümer von benachbarten Liegenschaften. Auf einer davon befindet sich das 1929 errichtete (Wohn-)Gebäude Am B***** 16. Das vom Kläger bewohnte Haus Am B***** 14 ist - wie auch jenes des Beklagten - nur über einen im Eigentum des Beklagten befin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 9. 2000 ereignete sich um ca 23.30 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck im Gemeindegebiet Kematen bei Straßen-Km 86,0 ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der vom Kläger gehaltene und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Seat Toledo, amtliches Kennzeichen *****, aus ungeklärter Ursache mit der Mittelleitschiene kollidierte und zum rechten Fahrbahnrand schleuderte. Dort prallte das Fahrzeug gegen ein schräg ansteigendes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth K*****, vertreten durch Prof. Dr. Kurt Dellisch, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Dr. Anton M*****, wegen Herausgabe (Streitwert EUR 21.800), über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur und ist Medieninhaberin mehrerer Magazine, darunter des Seniorenmagazins "Unsere Generation". Sie wurde im Dezember 2002 vom Österreichischen Seniorenrat mit der Durchführung der Initiative "Seniorkom" beauftragt, die unter der Patronanz des Österreichischen Seniorenbundes steht, von allen politischen Lagern unterstützt und von zahlreichen Wirtschaftspartnern - darunter die Telekom Austria - gesponsert wird. Die Initiative soll ä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eine Stiftung öffentlichen Rechts zum Zweck der Erfüllung des Auftrags des österreichischen Rundfunks. Er ist zur umfassenden Information unter anderem über sportliche Fragen verpflichtet. Er finanziert sich aus Gebühren- und Werbeeinnahmen. Die Beklagte ist eine Gesellschaft des Premiere-Konzerns, der Fernseh- und Hörfunkprogramme herstellt. Für den österreichischen Markt produziert und vertreibt sie das entgeltliche TV-Programm „Premiere Austria". Sie ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer des Grundstücks Nr 1172/3. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des daran angrenzenden Grundstücks Nr 1172/2. Auf beiden Grundstücken sind die jeweiligen Wohnhäuser der Parteien errichtet. Das Grundstück Nr 1172/1 grenzt nordöstlich an die beiden vorgenannten Liegenschaften an und steht im Hälfteeigentum der Eltern der Streitteile. Diese haben dem Kläger und dem Erstbeklagten sowie deren Rechtsnachfolgern die Dienstbarkeit des uneingeschrän... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die dem Beklagten eine Halle in Bestand gegeben hat, in der ein Vormieter ein Autohaus samt Reparaturwerkstatt betrieben hatte, erhob am 17. 5. 2002 „Pachtzins- und Räumungsklage". Entsprechend einem rechtskräftigen Teilurteil über das Räumungsbegehren wurde das Bestandobjekt am 15. 7. 2004 geräumt. Ihr auf Zahlung rückständigen Pachtzinses gerichtetes restliches Begehren dehnte die Klägerin von ursprünglich EUR 7.630,63 sA mehrfach (erstmals am 11... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §228 A4ZPO §228 B1ZPO §228 FZPO §233ZO §411 Aa
Rechtssatz: So wie bei einer Leistungsklage eine Teileinklagung bei teilbaren Leistungen grundsätzlich zulässig ist, besteht auch bei einer negativen Feststellungsklage kein unmittelbarer Zwang für den Kläger, bei der Bestimmung des Streitgegenstandes den gesamten, durch die Berühmung des Beklagten vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft S*****gasse 6 in ***** W*****. Im Jahr 1997 ließ sie das Objekt Top Nr 5 instand setzen und beauftragte den Kläger als Architekten mit der Überwachung der Instandsetzungsarbeiten. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde der alte Parkettboden entfernt und ein neuer Unterboden geschaffen. Über Vorschlag des Klägers beauftragte die Beklagte den Erstnebenintervenienten, den Fußbodenhersteller Friedrich H*****, am 27. 10.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich im Falle der Zurückweisung einer ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Aus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden; ob eine Klage schlüssig ist, sich also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt ergibt, kann daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO sein (RIS-Justiz RS0037780; RS0116144; RS0042828 ua). Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0037915; RS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank stand mit einer Gruppe von Beteiligungsgesellschaften in verschiedenen im einzelnen festgestellten Geschäftsbeziehungen und Beteiligungsverhältnissen. Eine dieser Beteiligungsgesellschaften gab im Jahre 1996 eine Anleihe zu einem Zinssatz von 8 % und der Endfälligkeit 26. 11. 2000 mit 20 auf Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 1 Mio S aus. Diese 20 Teilschuldverschreibungen wurden nach den Anleihebedingung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zur außerordentlichen Revision der Klägerin römisch eins. Zur außerordentlichen Revision der Klägerin 1. Das von der Klägerin gestellte Unterlassungsbegehren besteht aus zwei Teilen. Nach dem ersten Teil soll der Beklagten eine näher umschriebene Form der Werbung generell und ausnahmslos untersagt werden („Die Beklagte ist schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, in Werbesendungen mit einem K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der zweitklagenden und drittklagenden Partei: Das Feststellungsinteresse, das in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten ist (RIS-Justiz RS0039123, RS0039190), muss schon bei Einlangen der Klage vorliegen, jedenfalls aber in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die mündliche Verhandlung über die Klage geschlossen wird (RIS-Justiz RS0039204). Es wird in ständiger Rechtsprechung da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Judikatur setzt der Unterlassungsanspruch eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird, voraus (vgl RIS-Justiz RS0037660 mwN, zuletzt OGH 4 Ob 247/03g). Hat der Beklagte bereits gegen diese Unterlassungspflicht verstoßen, so hat er die Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich gewichtige Anhaltspunkte dazu ergeben, dass er gewillt ist von künfti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Marke „Immomax" mit Priorität 15. Juli 1997, welche für Immobilienwesen, Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, Immobilienvermittlung, Schätzung von Immobilien, Verpachtung von Immobilien und Immobilienverwaltung eingetragen ist. Er betreibt als Einzelunternehmer ein Immobilienmaklerbüro und verwendet die Marke seit ihrer Eintragung laufend als Unternehmenskennzeichen, als Bezeichnung auf seinem Geschäftslokal, im Rahmen v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Beklagten mit einstweiliger Verfügung verboten, im Zusammenhang mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Blutbank unwahre Behauptungen, die das Fortkommen der Kläger gefährden oder diese schädigen könnten, zu tätigen, insbesondere es zu unterlassen, den Klägern hinsichtlich des Betriebs einer Blutbank mangelndes Fachwissen zu unterstellen, oder - in welcher Form auch immer - den Eindruck zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist das Fehlen einer besonderen Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit gesetzlich jedenfalls nicht als Hindernis für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung vorgesehen, weil gemäß § 24 UWG zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Unterlassungsansprüche einstweilige Verfügungen erlassen werden können, auch wenn die in § 381 EO bezeichneten Voraussetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit dem Beklagten einen Leasingvertrag über einen PKW für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab 8. 5. 1998 abgeschlossen. Die monatliche Leasingrate betrug S 14.445,-- (EUR 1.049,76). Die letzte Leasingrate für Mai 2000 wurde vom Beklagten nicht bezahlt. Der kalkulierte Restwert des Fahrzeuges betrug S 333.333,-- (EUR 24.224,25), der Nettoerlös nach Veräußerung des Fahrzeuges S 266.666,67 (EUR 19.379,42). Für die Erstellung eines Gutacht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Februar 1996 wurde über das Vermögen der C***** GmbH (in der Folge: C*****) das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Herbert Hochegger bestellt. Der Gemeinschuldner war bis 1984 Geschäftsführer der Gesellschaft. Bis 1987 gehörte er dem Aufsichtsrat an. Bis 1995 war er Aufsichtsrat bei der C***** AG (C***** AG). 1994/1995 wechselten die Anteile der C***** SA an der C***** auf die B***** Holding. Von der C***** wurden Rechnungen an die C*****... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht in ihrer Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO) geltend, die rechtliche Beurteilung des Begehrens auf Feststellung der Schadenersatzpflicht der beklagten Parteien stehe im Widerspruch zur ständigen höchstgerichtlichen Judikatur. Das gelte auch für die rechtliche Beurteilung des Unterlassungsbegehrens zu Punkt 3. lit c des Urteilsbegehrens. Diesbezüglich erscheine überdies eine höchstgerichtliche Beurteilung zur Wahrung der Rechssicherheit und der ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht änderte seinen Ausspruch dahingehend ab, dass die ordentliche Revision zulässig sei, da nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass das Berufungsverfahren unter Umständen deshalb mit einem Mangel behaftet sein könnte, da das Berufungsgericht, ohne dies mit den Parteien abzuklären oder dies offenzulegen, aus dem Plan Beilage ./2 unter Zuhilfenahme eines Lineals das Auseinanderklaffen von Mappengrenze und Steinwall in der Natur mit bis zu 350 m bei d... mehr lesen...