Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm H***** KG, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****-GmbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöge... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem § 11 folgende Regelung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem Paragraph 11, folgende Regelung: „Die Geschäf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin K*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Klaus Krebs, Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwälte in Wien, wider die ... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von den Beklagten EUR 10.000 samt Zinsen. Sie begründeten ihr Begehren im Wesentlichen damit, die beiden Beklagten hätten auf einem oberhalb der Liegenschaft der Kläger gelegenen Grundstück gezielt einen Wassergraben angelegt, um die Oberflächenwässer auf das Grundstück der Kläger zu leiten. Dadurch seien Schäden an Stützmauern sowie am Natursteinpflaster auf der Liegenschaft der Kläger entstanden. Die Gesamtsanierung werde einen Aufwand von EUR 29.6... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zu 1.: Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Identifikation des Verbreiters mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattfand, richtet sich danach, wie die Aussagen von einem zumindest nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Leser bei ungezwungener Auslegung verstanden werden. Dieses Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers ist aber stets eine Frage des Einzelfalles, der keine darüber hinausreichende Bedeutung zukommt (6 Ob 12/00h; RIS-Justiz... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beklagten werfen dem Rekursgericht vor, es habe zu Unrecht das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen verneint. Tatsächlich habe im Sinne der „Zitatenjudikatur" ein öffentliches Informationsinteresse an den (wiedergegebenen) Äußerungen Andreas G***** bestanden, mit denen sie sich nicht identifiziert hätten (§ 6 Abs 2 Z 4 MedG), jedenfalls seien sie aber guten Glaubens gewesen (§ 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG). Diese Rechtfertigungsgründe seien auch in einem Verfahren nach... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien entwickeln und produzieren digitale Schaltkreise („Mikrochips"), die auf die Wünsche ihrer Kunden abgestimmt sind. Die S***** AG (in der Folge: S-AG) bezog solche Schaltkreise zunächst von der Klägerin, wechselte dann aber zur Beklagten. Die Klägerin beantragt, der Beklagten die Ausführung des von ihr mit der S-AG geschlossenen „Entwicklungs- und/oder Vertriebsvertrags" zu verbieten, und begehrt Schadenersatz von 1 Mio EUR. Zwischen der Klägerin und der S-AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1982 bis 1990 und ist seit 1. 3. 1992 wieder bei der Beklagten in verschiedenen Bereichen, wie als Hilfsarbeiter, Kfz-Mechaniker oder Busfahrer beschäftigt gewesen. Am 22. 11. 1996 wurde er unkündbar gestellt. Nach einem Unfall im Juli 1999 war der Kläger bis einschließlich bis 9. 7. 2000 im Krankenstand. Eine vorübergehende Versetzung in den Verwaltungsdienst lehnte die Beklagte ab. Mit Bescheid des Bundessozialamtes Tirol vom 14. 7. 2000 wur... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Bach fließt. Über bzw durch diesen Bach führt in Verlängerung eines Weges (öffentliches Gut) eine Furt. Diese Bachfurt betreffend ist im Grundbuch ua auf der Liegenschaft des Beklagten zugunsten der Liegenschaft der Kläger das Realrecht des Fuß- und Fahrweges gemäß Servitutsbestellungsvertrag vom 12. 6. 1961 eingetragen. Die Kläger bringen in ihrer Klage vor, der Beklagte habe 1997 im Zuge der Verlegung einer F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein deutsches Unternehmen, erzeugt Eierteigwaren und vertreibt diese unter anderem in Österreich und in Deutschland unter den für sie in Österreich und Deutschland für die Warenklasse 30 jeweils geschützten Wortbildmarken: Die österreichische Marke IR 605 451 ist seit 29. 7. 1993 registriert, die deutsche Basismarke DE 2035658 wurde am 5. 5. 1993 eingetragen. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, ist Lebensmittelgroßhändler und vert... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte handeln mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die Erstbeklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Im Frühjahr 2006 bewarb und verkaufte die Erstbeklagte ein von der Zweitbeklagten geliefertes Pflanzenschutzmittel. Auf der Verpackung waren zwar verschiedene Warnhinweise angebracht; es fehlte aber der ausdrückliche Hinweis, dass zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einzuhalten sei. Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Sandra T***** und 2. Gerold T*****, beide: ***** vertreten durch Dr. Ewald Jenewein, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. Werner P*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Widerkläger (im Folgenden Beklagte) bzw der diesen eingeantwortete Nachlass schloss mit der klagenden und widerbeklagten Bauträgergesellschaft (im Folgenden Klägerin) einen Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, dem ein Bebauungsplanentwurf eines von den Beklagten herangezogenen Ingenieurbüros angeschlossen war. Dieser Vertrag wurde aufschiebend bedingt geschlossen und sollte erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes, wirksam werden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1929 geborene Klägerin war Alleineigentümerin der ererbten Liegenschaft EZ 1428 GB ***** mit dem Einfamilienhaus *****. Die Klägerin wollte dieses Objekt vermieten und die Beklagte war ihr als Immobilienmaklerin namhaft gemacht worden. Der Beklagten war wiederum bekannt, dass der aus Deutschland stammende, in Wien berufstätige Gunter V***** ein Mietobjekt im 19. Bezirk um eine Mietobergrenze von 16.000 Schilling suchte. Beim Erstkontakt der Streitteile im S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hannes M*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Martin R*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 10.235,35 sA (Revisionsinteresse EUR 8.927,26), ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Fritz M*****, gegen die beklagte Partei I***** GesmbH & Co KG, ***** vertreten durch Fischer, Walla & Matt Rechtsanwälte OEG in Dornbirn, wegen Unterlassung und Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verbot der Beklagten, in ihrer Werbung in Österreich, insbesondere in Werbezusendungen, die sie in Österreich zur Verteilung bringt und/oder auf Websites, die in deutscher Sprache verfasst und in Österreich aufrufbar sind, zu behaupten, die von ihr vertriebenen Präparate, etwa „Dr. Raths Zellular-Medizin-Formulas", könnten schwerste Erkrankungen wie insbesondere Krebs heilen und/oder ihnen vorbeugen, wenn diese Behauptungen wissenschaftlich nicht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (spätere) Geschäftsführer der Klägerin war ursprünglich Geschäftsführer der Zweitbeklagten gewesen und hatte sich von ihr in „überaus streitintensiver" Weise getrennt. Er war danach in die Gründung der Klägerin involviert, die im selben Geschäftsbereich wie die Zweitbeklagte tätig werden sollte und eine Förderung durch das Land Salzburg anstrebte. Als diese Förderung (durch Beteiligung einer Fördergesellschaft des Landes) öffentlich bekannt wurde, nahm der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei A***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Ehrlich-Rogner & Schlögl Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger meint, das Berufungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass er sich deshalb mit den Immissionen von der Liegenschaft der Beklagten in Form von Schatten abfinden müsse, weil der dortige Waldbestand bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner Liegenschaft im Jahr 1997 vorhanden gewesen war. Tatsächlich sei es aber nicht einsichtig, weshalb die Beklagte Vorteile aus diesem Umstand haben sollte; durch den Eigentümerwechsel könne nicht die Berechtigung eines na... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Drittschuldnerklage von der Beklagten EUR 11.506,37 sA. Sie macht eine ihr in einem Exekutionsverfahren gegen ihre Schuldnerin C*****GmbH (in der Folge: GmbH) überwiesene Forderung gegen die Beklagte geltend, die die GmbH damit begründet, dass sie im September 2001 im Wohnhaus der Beklagten eine neue Heizkesselanlage eingebaut habe. In der Klage wurde die Forderung mit „Dienstleistungsansprüche" der GmbH gegen die Beklagte umschrieben und v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...