Entscheidungsgründe: Mit der am 12. September 1983 eingelangten Klage begehrt die Klägerin als Eigentümerin einer Wohnung in Wien von der Beklagten als der Mieterin dieser Wohnung die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes für die Zeit von Oktober 1981 bis August 1983 von S 57.500,-- sA mit der Behauptung, der Rückstand sei bereits mehrfach eingemahnt worden. Die Klage wurde der Beklagten am 24. Oktober 1983 zugestellt. In der ersten Tagsatzung war die Beklagte anwaltlich vertreten; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Nach Rißbildungen in den Zwischenwänden sagte die beklagte Partei wiederholt Verbesserung zu. Die von ihr zuletzt im Jahre 1977 vorgenommenen Verbesserungsversuche blieben aber, wie sich später herausstellte, erfolglos. Im Mai 1980 tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Obergeschoß des Hauses Wien 13., Erzbischofgasse 63 e, gelegenen Wohnungen 3 und 4. Die beklagte Partei war als Bauunternehmer deren Bauführer. Die Wohnungen wurden am 27.September 1973 übergeben. Bald nach Fertigstellung traten Risse in den Zwischenwänden auf. Im Sommer 1975 wurden diese Risse von der beklagten Partei, die erklärte, es handle sich um Risse, die bei einem Neubau auftreten könnten, mit Spachtelgips verschlossen.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Berufung auf eine Vereinbarung vom 3.1.1969 und auf § 1 UWG beantragte die Klägerin mit der am 23.9.1980 überreichten Klage die Verurteilung der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr den Vertrieb von cola- und citrushaltigen Getränken bis 13.11.1980 zu unterlassen. Die Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. In einem mit 17.11.1980 datierten und am 18.11.1980 beim Erstgericht eingelangten vorbereitenden Schriftsatz (ON 14) kündigte die Klägeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten den Ersatz ihrer beim Unfall vom 17.Mai 1979 erlittenen Schäden und die Zahlung von Schmerzengeld. Der Zweitbeklagte habe den Unfall als Straßenbahnführer der Erstbeklagten verschuldet. Mit dem Teilurteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 3.Dezember 1982, mit dem das Zwischenund Teilurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28.Juli 1982 abgeändert wurde, wurde festgestellt, daß die Beklagten der Klägerin für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG P***** mit dem Haus S*****straße *****. Sie behauptet, daß ihr Haus durch die Herstellung einer Fußgängerunterführung unter der R***** Bundesstraße, durch Arbeiten zur Neuverlegung der Ortskanalisation P*****, durch Kabelverlegungsarbeiten im Auftrag der Post- und Telegrafenverwaltung und durch Bauarbeiten zur Einbindung der S*****straße in die neu trassierte Bundesstraße schwere Schäden erlitten ... mehr lesen...
Gertrude T, die Gattin des Klägers, wurde am 25. 3. 1979 bei einem Verkehrsunfall, den der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs verschuldet hatte, getötet. Die Ehegatten T hatten vier Kinder, Hans, geboren 1958, Elisabeth, geboren 1961, Susanne, geboren 1966 und Katharina, geboren 1972. Der Kläger begehrte einen Betrag von 288 527.26 S samt Zinsen. Außerdem stellte er ein Feststellungsbegehren. Zunächst führte der Kläger zur Begründung: des Leistungsbegehrens a... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 CZPO §391 C
Rechtssatz: Einredeweise Gegenforderungen werden erst mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung wirksam gerichtlich geltend gemacht. Entscheidungstexte 4 Ob 46/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 46/83 Veröff: DRdA 1984,242 (P Bydlinski) = JBl 1984,270 = Arb 10324 European Cas... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 CZPO §391 C
Rechtssatz: Um zum Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung gemacht zu werden, muß die Aufrechnungseinrede in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erhoben und in das Verhandlungsprotokoll gemäß § 208 Abs 1 ZPO aufgenommen werden (so schon ZAS 1976,53). Entscheidungstexte 4 Ob 46/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 46/83 Veröff: DRdA... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Auf einen vom Gegner des Rechtsmittelwerbers dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Rechtsmittelverzicht kann nur dann Bedacht genommen werden, wenn er als doppelfunktionelle Prozeßhandlung im Rechtsstreit überhaupt Wirkung äußern kann. Im Anwaltsprozeß muß daher der Berufungsverzicht - soweit die verzichtende Partei nicht subjektiv vom Anwaltszwang befreit ist - durch einen - Rechtsanwalt erklärt werden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht muß ausdrücklich erfolgen - eine bloß schlüssige Verzichtserklärung reicht nicht aus. Trotzdem muß aber das Wort Verzicht nicht unbedingt in der Erklärung enthalten sein. Es genügt vielmehr, wenn sich aus deren Wortlaut unzweifelhaft ergibt, daß sich eine Partei freiwillig ihres Rechtes auf Erhebung eines Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung begibt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Auf ein Rechtsmittel kann auch außergerichtlich verzichtet werden. Auf einen solchen Rechtsmittelverzicht kann aber auch dann Bedacht genommen werden, wenn er dem Gericht vom Gegner des Rechtsmittelwerbers in einer von der Prozeßordnung für Prozeßhandlungen vorgesehenen Form zur Kenntnis gebracht wird. Entscheidungstexte 3 Ob 161/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Die Klägerin lebt von ihrem Gatten, dem Beklagten, faktisch getrennt und begehrt von ihm Geldunterhalt. Der Erstrichter hat den Beklagten schuldig erkannt, der Klägerin ab 1. 1. 1968 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4000.- zu bezahlen, das Mehrbegehren hat er abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil in teilweiser Stattgebung der Berufungen beider Streitteile dahin abgeändert, daß der Beklagte der Klägerin für die Zeit vom 1. 1. 1968 bis 15. 5. 1969 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §208 CZPO §235 AZPO §258
Rechtssatz: Eine in einem vorbereitenden Schriftsatz "erklärte" Klagsausdehnung wird erst mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung, aber nicht rückwirkend mit dem Einlangen desselben bei Gericht wirksam, auch wenn der Beklagte der Klagsausdehnung (hier durch Einlassen auf die Verhandlung über das erweiterte Begehren) zustimmt (unter Ablehnung von SZ 35/68 und 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Der Zustellungsverzicht kann entgegen dem Rechtsmittelverzicht auch vor Fällung der Entscheidung rechtswirksam abgegeben werden. An den Zustellungsverzicht ist auch der Universalsukzessor des Verzichtenden gebunden. Entscheidungstexte 8 Ob 240/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 240/65 3 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 ff CZPO §215ZPO §272
Rechtssatz: Urteilsgrundlagen sind niemals die Verhandlungsprotokolle allein, sondern alle Vorgänge in der mündlichen Verhandlung. Stellt sich bei der Urteilsfällung heraus, daß die Protokollierung solcher Vorgänge unterblieben ist, so hat sie der Richter bei der Urteilsfällung dennoch zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 260/62 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §208 CZPO §235 AZPO §258
Rechtssatz: Bei einer mit Schriftsatz vorgenommenen Klagserweiterung wird die Verjährung dieses Anspruches mit dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem der sie mitteilende Schriftsatz bei Gericht eingebracht wird. Entscheidungstexte 2 Ob 82/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 2 Ob 82/62 Veröff: SZ 35/68 = EvBl 1962/453 S 575 ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte ereignete sich am 11. Jänner 1958 in Klosterneuburg ein Verkehrsunfall, der vom Zweitbeklagten als Lenker des der Erstbeklagten gehörigen LKW verschuldet und bei dem der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin Ignaz D. getötet wurde. Der Zweitbeklagte wurde vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt. Die Kläger begehren den Ersatz dessen, was ihnen durch den Tod ihres Gatten und Vaters entging, und zwar die Erstklägerin als Witwe für... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes, wenn die mündlich verkündeten und die schriftlich ausgeführten
Entscheidungsgründe: von einander abweichen. Entscheidungstexte 7 Ob 406/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 7 Ob 406/55 Veröff: RZ 1955,187 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes, wenn die mündlich verkündeten und die schriftlich ausgeführten
Entscheidungsgründe: von einander abweichen. Entscheidungstexte 7 Ob 406/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 7 Ob 406/55 Veröff: RZ 1955,187 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Jänner 1954, die Wiederaufnahme des Verfahrens C 66/50 des Bezirksgerichtes Mattighofen bewilligt und in der Sache selbst erkannt, daß das Klagebegehren auf Feststellung der Vaterschaft des Wiederaufnahmsklägers zu dem beklagten Kinde und auf Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 30 S ab Klagstag abgewiesen und die Wiederaufnahmsbeklagte in den Kostenersatz verfällt wird. Das Urteil wurde nach Schluß der Verhandlung verkundet; ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 AZPO §239 HZPO §393ZPO §395
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis kann sowohl bei der ersten Tagsatzung als auch bei der ersten Streitverhandlung, es kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nicht an bestimmte Worte geknüpft sein. Das Anerkenntnis ist eine einseitige, daher keine Annahme bedürftige, aber durch Abgabe unwiderruflich gewordene Erklärung der Prozesspartei an das Gericht. Seine Wirkung ist keine des Privatrechtes s... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 AZPO §239 HZPO §393ZPO §395
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis kann sowohl bei der ersten Tagsatzung als auch bei der ersten Streitverhandlung, es kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nicht an bestimmte Worte geknüpft sein. Das Anerkenntnis ist eine einseitige, daher keine Annahme bedürftige, aber durch Abgabe unwiderruflich gewordene Erklärung der Prozesspartei an das Gericht. Seine Wirkung ist keine des Privatrechtes s... mehr lesen...
Der Kläger begehrt für Installationsarbeiten zur Errichtung einer Bauwasserleitung auf dem Bauplatz Wien 10., T.straße, das in Rechnung gestellte Werksentgelt von 538.50 S. Das Erstgericht wies die Klage ab, wobei es auf Grund eines Sachverständigengutachtens feststellte, daß der fakturierte Betrag lediglich in der Höhe von 438.33 S angemessen sei, dem Beklagten jedoch die Passivlegitimation mangle, da der Auftrag nicht von ihm, sondern von dem Baumeister Rudolf G. erteilt worden sei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht kann außergerichtlich zwischen den Parteien vereinbart werden, ist jedoch nicht schon durch Zahlung der Prozeßkosten gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 333/38 Entscheidungstext OGH 21.04.1938 3 Ob 333/38 Beisatz: Außergerichtlicher Rechtsmittelverzicht ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen. (T1) Veröff: SZ 20/112; eben... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AZPO §64 Z3ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 194/50 Entschei... mehr lesen...
In der von der mj. Theresia D., vertreten durch das Bezirksjugendamt Völkermarkt, gegen Johann D. eingebrachten Klage auf Feststellung der Vaterschaft wurde um Bewilligung des Armenrechtes und Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter ersucht. Das Erstgericht gab diesen Anträgen statt. Bei der am 16. Februar 1950 durchgeführten Verhandlung erklärte die für die klagende Partei erschienene Fürsorgerin des Bezirksjugendamtes Mistelbach nach der Urteilsverkundung, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AZPO §64 Z3ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 194/50 Entschei... mehr lesen...