Norm: KO §7 Abs1ZPO §163
Rechtssatz: Die Parteien können auf die Wirkungen der Unterbrechung eines Rechtsstreites verzichten. Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037075 Dokumentnummer JJR_19740123_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: ZPO §163
Rechtssatz: Nach der Unterbrechung des Verfahrens sind Parteihandlungen mit Ausnahme der Aufnahmehandlungen gemäß § 164 ZPO gegenüber dem Gericht und dem Prozessgegner ohne rechtliche Wirkung. Sie sind zwar vom Gericht zum Gegenstand einer Verfügung zu machen, aber nur insofern, dass es diese Prozesshandlungen zurückzuweisen hat. Die wirkungslosen Prozesshandlungen sind auch keiner Genehmigung zugänglich. Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §163
Rechtssatz: Eine erst nach Stellung des Antrages auf Bestellung eines Kurators für die beklagte Partei gemäß § 8 ZPO und nach der Beschlußfassung durch das Rekursgericht über diesen Antrag gemäß § 155 ZPO durch den Tod des Klägers eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hindert die Entscheidung über den gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobenen Revisionsrekurs nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin erwirkte am 8. 2. 1971 gegen Johann H, über dessen Vermögen am 2. 9. 1970 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, ein Versäumungsurteil. Am 9. 2. 1971 wurde über sein Vermögen das Konkursverfahren (Anschlußkonkurs) eröffnet. Das Versäumnisurteil wurde dem Masseverwalter am 23. 2. 1971 zugestellt. Er gab am 28. 2. 1971 eine Berufung zur Post, in der er nur Nichtigkeit des Verfahrens geltend machte, dies mit der Begründung: , im Fall des Anschlußkonkurses erstrecke sich ... mehr lesen...
Norm: KO §7ZPO §163
Rechtssatz: Während der Unterbrechung des Verfahrens nach § 7 Abs 1 KO sind Prozesshandlungen der anderen Partei gegenüber unwirksam. Das Gericht hat sie allerdings zum Gegenstand seiner Verfügung zu machen, es muss sie zurückweisen oder als der anderen Partei gegenüber unwirksam erklären (so schon SZ 41/93 ua). Erachtet sich aber eine Partei durch eine trotz erfolgter Verfahrensunterbrechung ergangene Entscheidung beschwert... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten wegen mehr als dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe, wogegen die Beklagte Widerspruch erhob. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers Folge, hob die untergerichtlichen Urteile auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens un... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §25AußStrG 2005 §26ZPO §163
Rechtssatz: Das Gericht kann über ein nach Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens eingebrachtes Rechtsmittel, solange das Verfahren nicht wieder aufgenommen ist, nicht meritorisch entscheiden, sondern kann nur mit der Zurückweisung dieses Rechtsmittels beziehungsweise der erstatteten Rechtsmittelschriften vorgehen. Dieser Grundsatz erleidet allerdings dort eine Durchbrechung, wo sich eine Partei... mehr lesen...
Das Erstgericht schloß die Verhandlung über die Einwendungen des nunmehrigen Gemeinschuldners gegen den Wechselzahlungsauftrag vom 11. August 1969 am 12. September 1969. Die Entscheidung wurde nicht verkundet, sondern der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten. Am 1. Oktober 1969 stellte das Erstgericht mit Beschluß fest, daß das Verfahren infolge der am 30. September 1969 erfolgten Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Dr Alois B gem § 7 Abs 1 KO unterbrochen ist. Am 31. Deze... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §190 AZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Die Streitanhängigkeit dauert auch bei Unterbrechung des Verfahrens fort. Entscheidungstexte 4 Ob 10/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 4 Ob 10/70 Veröff: SZ 43/56 = SozM VA,355 = Arb 8737 4 Ob 527/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 4 Ob 527/78 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses, in dem Lina M. sen. (geboren am 26. September 1884) eine Wohnung gemietet hatte. Diese teilte der Klägerin mit einem Schreiben vom 29. Dezember 1966 mit, daß ab diesem Tag ihr Enkel Fritz M., der seit dreieinhalb Jahren mit ihr in gemeinsamen Haushalt gelebt habe, als Hauptmieter anzusehen sei und daß sie die Wohnung verlassen habe. Die Klägerin brachte darauf am 21. März 1967 gegen Lina M. sen. eine auf § 19 (2) Z. 10 MietG. gestützte Kündi... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163KO §7IO §7
Rechtssatz: Verfällt eine der Parteien nach Erhebung der Revision und nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof in Konkurs, ist über die Revision, sofern Gegenstand des Rechtsstreites ein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen ist, während der Dauer der Unterbrechung des Verfahrens nicht zu entscheiden, sondern sind die Akten zunächst dem Erstgericht zurückzustellen (Ablehnung der gegenteiligen Lehre). ... mehr lesen...
Die Kläger kundigten mit dem Schriftsatz vom 23. Jänner 1963 die von den Beklagten gemietete Wohnung für den 31. März 1963 gerichtlich auf; die Aufkündigung wurde dem ehelichen Vater der beiden mj. Beklagten als deren gesetzlichen Vertreter am 6. Februar 1967 zugestellt. Über Antrag des Magistrates Graz, Jugendamt-Amtsvormundschaft, der darauf hinwies, daß der eheliche Vater die Interessen der Kinder nicht entsprechend verfolge, wurde das genannte Amt vom Bezirksgericht für Zivilrecht... mehr lesen...
Norm: ZPO §158ZPO §163ZPO §571
Rechtssatz: Der Rechtsstreit über eine gerichtliche Aufkündigung wird nicht erst mit der Erhebung von Einwendungen durch den Aufgekündigten, sondern schon mit der Zustellung der Kündigung anhängig. Entscheidungstexte 1 Ob 111/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 111/67 Veröff: RZ 1967,203 = MietSlg 19555 (17) = SZ 40/82 ... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei das im Hause in Wien 10, H.-Gasse 10, gemietete Geschäftslokale für den 31. Dezember 1964 auf. Nach rechtskräftig erhobenen Einwendungen durch den Masseverwalter in dem damals über das Vermögen der beklagten Partei eröffneten - inzwischen eingestellten - Konkursverfahren trat dem Rechtsstreit u. a. die Rekurswerberin als Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei bei. Diese Nebenintervention wurde mit Beschluß des Erstgerichte... mehr lesen...
Norm: ZPO §163ZPO §168 I
Rechtssatz: Rechtsmittelfristen können während des Ruhens des Verfahrens beginnen und ablaufen; es muss demnach trotz des Ruhens das Urteil zugestellt und über eingebrachte Rechtsmittel entschieden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: SZ 29/49 = RZ 1966,123 = JBl 1966,569 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §160ZPO §163
Rechtssatz: Rückstellung der Akten durch den Obersten Gerichtshof an das Berufungsgericht, weil ein Parteienvertreter vor dem Einlagen des Rekurses gegen den zweitinstanzlichen Aufhebungsbeschluß verstorben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 16/66 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 4 Ob 16/66 4 Ob 342/68 Entscheid... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1ZPO §163
Rechtssatz: Unter Prozeßhandlungen im Sinne des § 163 ZPO können nur solche Handlungen verstanden werden, welche die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bezwecken (vgl Entscheidung des OGH GlUNF Nr 166), nicht aber Handlungen, durch die ein Prozess zugunsten der Partei, über dessen Vermögen im Laufes des Revisionsverfahrens der Konkurs verhängt wurde, beendet wird. Die Zurückziehung eines Rechtsmittels während der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163
Rechtssatz: § 163 ZPO enthält nichts über die Unzulässigkeit der Fällung gerichtlicher Entscheidungen, die außerhalb der Verhandlung ergehen, so lange das Verfahren unterbrochen ist; solche Entscheidungen sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie die Zurückweisung von Anträgen aussprechen, die gegen die Bestimmung des § 163 ZPO verstoßen. Entscheidungstexte 7 Ob 91/57 En... mehr lesen...
In einem Mietrechtsprozeß stellte die beklagte Partei einen Zwischenantrag auf Feststellung. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem eine neuerliche Entscheidung auf. Nachher vereinbarten die Parteien beim Erstgericht das Ruhen des Verfahrens. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die Rekursentsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §160ZPO §163
Rechtssatz: Im Anwaltsprozess tritt durch den Tod eines Anwaltes die Unterbrechung des Verfahrens von selbst ein, ohne dass es eines richterlichen Beschlusses bedarf; sie wirkt nicht nur zu Gunsten der von ihm vertretenen, daher durch seinen Tod betroffenen Partei, es hört vielmehr gemäß § 163 ZPO während der Dauer der Unterbrechung der Lauf einer jeden Frist auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163
Rechtssatz: Das Verbot der Vornahme von Ladungen (Zustellungen) gilt nur für das Verfahren bis zur Urteilsfällung 3. Instanz. Entscheidungstexte 2 Ob 889/27 Entscheidungstext OGH 06.09.1927 2 Ob 889/27 Veröff: SZ 9/315 2 Ob 213/76 Entscheidungstext OGH 11.11.1976 2 Ob 213/76 Vgl aber; Veröff: SZ 49/135 ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1ZPO §163
Rechtssatz: Nach Aufnahme des gemäß § 7 Abs 1 KO unterbrochenen Prozeßverfahrens beginnen alle Fristen zur Vornahme von Prozeßhandlungen, auch die Notfristen, von neuem zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 341/27 Entscheidungstext OGH 13.04.1927 1 Ob 341/27 Veröff: SZ 9/78 7 Ob 692/79 Entscheidungstext OGH 04.10.... mehr lesen...