RS OGH 1957/4/3 7Ob91/57

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Veröffentlicht am 03.04.1957
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Norm

ZPO §163

Rechtssatz

§ 163 ZPO enthält nichts über die Unzulässigkeit der Fällung gerichtlicher Entscheidungen, die außerhalb der Verhandlung ergehen, so lange das Verfahren unterbrochen ist; solche Entscheidungen sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie die Zurückweisung von Anträgen aussprechen, die gegen die Bestimmung des § 163 ZPO verstoßen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 91/57
    Entscheidungstext OGH 03.04.1957 7 Ob 91/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0037088

Dokumentnummer

JJR_19570403_OGH0002_0070OB00091_5700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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