Begründung: Das Urteil des Erstgerichts wurde dem Beklagten am 5. Jänner 2010 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am Donnerstag, den 4. Februar 2010 (ERV) eingebrachte Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Wird ein Urteil während der verhandlungsfreien Zeit zwischen 24. Dezember und 6. Jänner zugestellt und handelt es sich -... mehr lesen...
Begründung: Das (klagsstattgebende) Urteil des Erstgerichts wurde der Beklagtenvertreterin am 18. August 2008 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am 23. September 2008 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebrachte Berufung als verspätet zurück. Letzter Tag der Berufungsfrist sei der 22. September 2008 gewesen, sodass die erst am 23. September 2008 eingebrachte Berufung verspätet sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss erhob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Elisabeth E*****, vertreten durch Dr. Susanne Pertl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Jörg K*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, wegen 53.000 E... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Verkehrsunfall am 23. 9. 2005 zwischen dem Kläger als Motorradfahrer und einem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und vom Erstbeklagten gelenkten LKW zugrunde, bei dem der Kläger verletzt und sein Motorrad beschädigt wurden. Daraus begehrt er Schadenersatz in Höhe von 8.367,52 EUR (später eingeschränkt auf 7.207,52 EUR) sA und stellt darüber hinaus ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht sprach - a... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Bezirksgericht Rattenberg eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Zuspruch von restlichem Werklohn. Das Ersturteil wurde dem Vertreter des Klägers am 25. Juli 2006 zugestellt. Mit seiner am 25. September 2006 beim Bezirksgericht Rattenberg überreichten Berufung beantragte der Kläger die Abänderung dieser Entscheidung im Sinne einer vollinhaltlichen Klagsstattgebung und eine Abänderung der Kostenentscheidung. Das Berufungsgericht wies die Berufung und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard P*****, vertreten durch Mag. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ludwig N*****, vertreten durch Dr. Günther Harric... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten EUR 118.448,18 an Vermittlungsprovision. Sie habe die Klageforderung von einem anderen Makler zediert erhalten, der erfolgreich den Verkauf eines Miethauses an den Beklagten um den Kaufpreis von S 45 Mio. vermittelt habe. Zwischen dem Beklagten und dem Verkäufer sei Willensübereinstimmung über den Kauf erzielt worden, sodass - der Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Beklagten entsprechend - eine Provisionsforderung in der Höh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil, womit das Gericht zweiter Instanz die dem Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Erstgerichts bestätigte, wurde dem Beklagtenvertreter am 29. 12. 2003, also innerhalb der Gerichtsferien (§ 222 ZPO; seit Inkrafttreten der Zivilverfahrensnovelle 2002: "verhandlungsfreie Zeit") zugestellt. Die Revision der beklagten Partei wurde am 4. 2. 2004 zur Post gegeben und langte am 6. 2. 2004 beim Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil, womit die Entscheidung des Erstgerichtes, dass die Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden werde, bestätigt wurde, wurde dem Rechtsvertreter des Beklagten am 31. 12. 2003, also innerhalb der verhandlungsfreien Zeit (§ 222 ZPO) zugestellt. Die Revision des Beklagten wurde am 4. 2. 2004, adressiert an das Erstgericht, zur Post gegeben. Das Berufungsurteil, womit die Entscheidung des Erstgerichtes, dass die Ehe der S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG handelt, wer als Mitbewerber bewusst in den gesetzlichen Vorbehaltsbereich einer fremden Gewerbeberechtigung eingreift, um so im Wettbewerb einen Vorsprung gegenüber seinen gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen (stRsp ua ÖBl 1990, 7 - Rupertitag; ÖBl 1991, 67 - Bankfeiertag; ÖBl 1992, 120 - Plakatkampagne; ÖBl 1994, 17 - Contact; ÖBl 1994, 213 - Haushaltsübliche Reinigungsarbeiten; ÖB... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Erstgerichtes, womit das Klagebegehren abgewiesen wurde, wurde dem Kläger am 2. Jänner 2003, somit innerhalb der verhandlungsfreien Zeit (§ 222 ZPO), zugestellt. Die dagegen erhobene Berufung wurde am 4. Februar 2003 zur Post gegeben. Das Berufungsgericht wies die Berufung als verspätet zurück. Es ging dabei von der völlig einhelligen Judikatur (RIS-Justiz RS0036496 [T 5]) aus, dass im Falle einer Urteilszust... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung wurde zunächst am 11. April 2000 der Klagevertreterin an der Adresse des ehemaligen Klagevertreters Dr. Herbert Schaller in Traiskirchen zugestellt. Nach dessen Mitteilung (ON 55), er vertrete die Kläger mit Ablauf des 31. 12. 1994 nicht mehr, das irrtümlich von ihm übernommene Berufungsurteil sei in Verstoß geraten, erfolgte am 21. 4. 2000 eine neuerliche Zustellung an die Klagevertreterin an deren Wiener Adresse. Rechtl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil, womit das Gericht zweiter Instanz die das Klagebegehren abweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigte, wurde dem Klagevertreter am 29. 12. 1999, also innerhalb der Gerichtsferien (§ 222 ZPO) zugestellt. Die Revision des Klägers wurde am 8. 2. 2000 beim Erstgericht persönlich überreicht. Die gemäß § 505 Abs 2 ZPO vierwöchige Revisionsfrist begann mit 0.00 Uhr des ersten Tages nach den Gerichtsf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss bestätigt, mit dem das Erstgericht die Berufung der Klägerin gegen das Urteil vom 5. 7. 1999 (ON 14) als verspätet zurückgewiesen hatte. Die Entscheidung enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes zwar S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Kl... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Urteil wurde dem Rechtsvertreter des Beklagten am 11.8.1998, somit in den Sommergerichtsferien, zugestellt. Dagegen erhob er am 23.9.1998 mittels Telefax und mit am selben Tag zur Post gegebenem Schriftsatz Berufung. Diese wies das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluß zurück. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß eingebrachte Rekurs des Beklagten ist nicht berechtigt. Die Entscheidung des Berufungsg... mehr lesen...
gefaßt: Rechtliche Beurteilung Die in Ansehung der 16. Klägerin erhobene außerordentliche Revision der beklagten Partei wird als verspätet zurückgewiesen, weil ihr die Ausfertigung des Berufungsurteils am 15. Juli 1998 zugestellt, die Revisionsschrift aber erst am 23. September 1998 zur Post gegeben wurde, nachdem die vierwöchige Frist am 26. August 1998 um 0.00 Uhr zu laufen begonnen hatte und am 22. September 1998 abgelaufen war, weil bei Vollzug einer Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §125EVG Art177IRÄG ArtXII Abs5KO idF IRÄG 1997 §2 Abs1KO §174 Abs2
Rechtssatz: Durch die Neufassung des § 2 Abs 1 KO durch das IRÄG 1997 hat sich der Beginn der Frist zur Erhebung eines Rekurses gegen den Konkurseröffnungsbeschluß nicht geändert (vgl. auch 8 Ob 71/98v und 8 Ob 194/98g). Gemäß Art XII Abs 5 IRÄG gilt bis 31.12.1999 der Anschlag an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes weiterhin für alle Verfahrensbeteiligten, somit au... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15. 6. 1998 (ON 4) wurde der Konkurs über die Hotel A***** Gesellschaft mbH eröffnet und ein Masseverwalter und dessen Stellvertreter bestellt. Das Konkursedikt wurde am Montag, dem 15. 6. 1998 an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagen; die individuelle Zustellung an die Gemeinschuldnerin erfolgte am Mittwoch, dem 17. 6. 1998. Das Rekursgericht wies mit Beschluß vom 24. 7. 1998 (ON 25) ua den sehr ausführlichen, am... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Berufungsgericht die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 3. 4. 1998, GZ 2 C 652/96-13, erhobene Berufung, als verspätet zurückgewiesen, weil das bekämpfte Ersturteil den Rechtsvertretern der beklagten Partei am 10. 4. 1998 (Karfreitag) zugestellt, die dagegen erhobene Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist am 8. 5. 1998 nämlich am 11. ... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1997 wurde eine Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.8.1996, 7 Cgs 167/94p-27, und des Bescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17.6.1997 über die Bestellung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe dem für den Kläger bestellten Verfahrenshelfer zugestellt. Dessen Substitutin adressierte die Berufung gegen das Ersturteil direkt an das Berufungsgericht und gab sie am 21.7.1997 zur P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Zustellung des Berufungsurteiles an die Rechtsmittelwerber am 19.8.1997 wurde die außerordentliche Revision am 23.9.1997 persönlich beim Erstgericht überreicht. Bei dem innerhalb der Sommergerichtsferien zugestellten Urteil endete die 4-wöchige Frist für die außerordentliche Revision aber am 22.9.1997 (SZ 57/65, MietSlg 42.501), sodaß das am 23.9.1997 persönlich und daher verspätet überreichte Rechtsmittel zurückzuw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil wurde am 17.7.1997 zugestellt, die Revision wurde aber erst am 23.9.1997 und damit nach Ablauf der vierwöchigen Rechtsmittelfrist des § 506 Abs 2 ZPO zur Post gegeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beginnt die Rechtsmittelfrist bei Zustellungen während der Gerichtsferien mit 0,00 Uhr des ersten Tages nach den Gerichtsferien zu laufen, die vierwöchige Frist endet mit Ablauf ... mehr lesen...
Begründung: Der den Antrag des Klägers auf Leistung einer Versehrtenrente für die Folgen einer Berufskrankheit ablehnende Bescheid der beklagten Partei wurde dem Kläger am 19.3.1997 (einem Mittwoch) im Wege der Ersatzzustellung zugestellt. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid am 17.4.1997 (einem Donnerstag) zu Protokoll gegebene Klage als verspätet zurück, weil die unerstreckbare Klagefrist von vier Wochen am 16.4.1997 geendet habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...