Norm: StPO §427 StPO § 427 heute StPO § 427 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 StPO § 427 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 427 gültig von 10.04.1999 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: StPO §249 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §427DSt §35DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Prozessordnungskonforme Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 iVm § 427 StPO (hier: iVm § 35 und § 77 Abs 3 DSt) bedarf jedenfalls der Behauptung, dass die Verhandlung zu Unrecht in Abwesenheit durchgeführt wurde. Entscheidungstexte 24 Ds 1/19k Entscheidungstext OGH 26.06.2019 24 Ds 1/... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Bludenz vom 28. Juli 2010 wurde die am 11. März 1991 geborene, zur Hauptverhandlung nicht erschienene Ramona F***** zweier am 13. Mai 2010 (zu ergänzen:) in Bludenz zum Nachteil der Sabine Fl***** begangener Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsausfertigung und das Protokoll der Hauptverhandlung wurden der Angeklagten mit eigenhändig zu übernehmenden Rück... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Leibnitz vom 21. Jänner 2010, GZ 11 U 186/09z-11, wurde der am 20. September 1990 geborene, zur Hauptverhandlung nicht erschienene Sascha G***** wegen einer am 26. August 2009 begangenen Tat des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und - (ohne erkennbare Auswirkung) „unter Bedachtnahme auf § 36 StGB“ (ON 11 S 1; § 260 Abs 1 Z 4 StPO), der jedoch die genannte strafbare Handlung im Hinblick auf deren Strafdrohung (v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Mai 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofmann als Schriftführerin in der Strafsache gegen Michael K***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Scheibbs vom 18. Jänner 2008, GZ 1 U 118/05a-21, wurde der am 9. Juli 1987 geborene Harald K***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (aF) schuldig erkannt. Die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils erfolgten in Abwesenheit des Angeklagten, der im Zeitpunkt dieser Verfahrenshandlung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde ihm in der Folge ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB betreffend den Zeitraum Jänner 2004 bis Jänner 2005 zur Last gelegt. Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Ver... mehr lesen...
Gründe: Der am 24. Juli 1970 geborene Andreas G***** wurde zu folgenden Verfahren des Bezirksgerichts St. Pölten jeweils des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt: Der am 24. Juli 1970 geborene Andreas G***** wurde zu folgenden Verfahren des Bezirksgerichts St. Pölten jeweils des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 198, Absatz eins, StGB schuldig erkannt: 1./ Zum AZ 9 U 131/00g wurde er mit Urteil vom 26. Ap... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch brachte zum AZ 16 Vr 504/96 (in der Folge AZ 17 Hv 79/04p) des Landesgerichtes Feldkirch am 3. April 1996 einen Strafantrag gegen Bruno N***** wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB ein. Dem Beschuldigten lag zur Last, er hätte am 9. März 1996 in Bludenz Angestellte der H*****gesellschaft mbH durch Vortäuschen seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eine Computeranlage samt Zubehör im Gesamtwert von 27.... mehr lesen...
Gründe: Mit Bestrafungsantrag vom 13. Dezember 2004 (ON 3) legte die Bezirksanwältin beim Bezirksgericht Linz-Land Jürgen I***** das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber seinem minderjährigen Sohn Marcel K***** „im Zeitraum 27. Jänner 2004 bis laufend (die Ausdehnung des DZ in der HV bleibt vorbehalten)" zur Last. Mit Bestrafungsantrag vom 13. Dezember 2004 (ON 3) legte die Bezirksanwältin beim Bezirksgericht Linz-Land Jürgen I***** das Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (§ 478 StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (Paragraph 478, StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, schuldig erkannt und zu einer Gelds... mehr lesen...
Gründe: Paul Wilhelm F***** wurde mit rechtskräftigem, in seiner Abwesenheit (§ 459 StPO) gefällten Urteil des Bezirksgerichtes Freistadt vom 27. Juli 2005, GZ 1 U 65/05s-10, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Demnach hat er „seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber dem am 3. August 2000 geborenen (Sohn) Raphael Philipp E***** mit monatlich Euro 181,68 ... mehr lesen...
Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2StPO §427StPO §459StPO §478
Rechtssatz: Nach Maßgabe der Geltung der §§ 32 Abs 1, 46a Abs 2 JGG darf das Urteil auch dann nicht in Abwesenheit des Angeklagten gefällt werden, wenn der Verteidiger und die anderen Verfahrensparteien der Durchführung des Abwesenheitsverfahrens (wie hier ersichtlich konkludent) zustimmen (WK-StPO § 478 Rz 1). Entscheidungstexte 14 O... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch und einen Verfolgungsvorbehalt enthält, wurde Dietmar Peter M***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 Z 2 StGB (Punkt A I des Urteilssatzes) sowie des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (A II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch und einen Verfolgungsvorbehalt enthält, wurde Di... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. März 1984 geborene (S 9) Hayri S***** erschien am 26. Jänner 2005 nicht zur Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Favoriten (S 77), worauf in seiner Abwesenheit die Verhandlung durchgeführt (S 79) und das Urteil gefällt (S 83, ON 11) wurden. Der Schuldspruch umfasste je eine Betrugshandlung vom 8. April 2004 und vom 2. November 2004 (US 2), wobei letztere erst durch eine in der Hauptverhandlung vorgenommene mündliche Anklageausdehnung (S 81) Verfahrensgegenstan... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Gründe: Mit Bestrafungsantrag vom 30. September 2002 legte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Kitzbühel dem Khaled I***** (damals noch unter dem unrichtigen Namen Ismaiel K*****) das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, weil er seit 30. April 1998 seine Unterhaltspflicht gegenüber seinen Töchtern Natalie I***** und Jasmin I***** gröblich verletzt habe. Ein Ende des Deliktszeitraums wurde im Bestrafungsantrag nicht angeführt (ON 5). In der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde im selbständigen Verfahren (§ 243 FinStrG) gemäß (zu ergänzen:) § 18 lit b FinStrG iVm § 17 FinStrG auf den Verfall des Erlöses von 1.635,14 Euro aus dem Verkauf (§ 207 Abs 2 FinStrG) des beschlagnahmten Lkw Marke Mercedes Benz, amtliches (polnisches) Kennzeichen *****, erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde im selbständigen Verfahren (Paragraph 243, FinStrG) gemäß (zu ergänzen:) Paragraph 18, Litera b, FinStrG in Verbindung mit Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und § 33 Abs 2 lit a FinStrG (Schuldspruch 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (Schuldspruch 2./)... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob am 16. Juli 2001 zum AZ 64 E Hv 3491/01x des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (ua) gegen Andreas B***** Strafantrag wegen der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB und der Hehlerei nach § 164 Abs 2, 3 und 4 zweiter Fall StGB (ON 29). Die Hauptverhandlung am 8. Jänner 2002, in welcher der Einzelrichter Andreas B***** auch zu den in den einbezogenen (S 283, 387) Nachtragsanzeige... mehr lesen...
Norm: StPO §427 C
Rechtssatz: Ein Urteil ist nur dann in Abwesenheit des Angeklagten erlassen worden, wenn dieser zwischen Aufruf der Sache (im bezirksgerichtlichen Verfahren: Vortrag der Anklage) und Schluss der - dem Urteil vorangehenden, nicht wiederholten (§ 276a zweiter Satz StPO) - Verhandlung (sei es auch nur zeitweilig und mit seinem Einverständnis; SSt 54/75) nicht persönlich anwesend war. Auch wenn der Angeklagte erschienen ist, sich ... mehr lesen...
Norm: StPO §427StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich - nämlich in einem auf den Schutzzweck des § 427 StPO abgestimmten Bereich (keine Anklageausdehnung) - zulässig, dass der Angeklagte persönlich auf seine Anwesenheit bei Teilen der Hauptverhandlung selbst wegen eines Verbrechens verzichtet. Entscheidungstexte 14 Os 79/99 Entscheidungstext OGH 31.08.2001 14 Os 79/99 ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Norm: StPO §6 BStPO §263StPO §427StPO §451 Abs1StPO §454StPO §459MRK Art6 Abs1 II5a2
Rechtssatz: Unzulässigkeit im Abwesenheitsverfahren. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wurde im Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht der Bestrafungsantrag erst in der in Abwesenheit des Beschuldigten vorgenommenen Hauptverhandlung auf einen weiteren Deliktszeitraum ausgedehnt, so ist die Ausdehnung auch der Verhandlung und des Urteils darauf unzulä... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Silz vom 12. September 1997, GZ 1 U 48/97a-51, wurde Alfred H***** in Abwesenheit (§ 459 StPO) ua des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber der minderjährigen Jasmin H***** in der Zeit von Oktober 1994 bis November 1994, Feber 1995 bis 9. August 1995, Oktober 1995 bis 9. November 1995, Dezember 1995 bis 15. August 1996 und Juli 1997 bis 12. September 1997, sowie gegenüber... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3StPO §427
Rechtssatz: Bereits aus dem Regelungsinhalt des § 427 Abs 1 StPO ergibt sich, daß der Gesetzgeber in der Durchführung der Hauptverhandlung über ein Verbrechen in Abwesenheit des - wenngleich ordnungsgemäß geladenen und gerichtlich vernommenen - Angeklagten grundsätzlich einen wesentlichen Nachteil (§ 281 Abs 3 StPO) für diesen erblickt. Nur bei Vorliegen konkreter, besonderer Umstände könnte fallbe... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Graz erhob am 15. September 1997 zum AZ 6 E Vr 2630/97 - Hv 357/97 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz gegen Markus G***** Strafantrag wegen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 StGB (ON 3). Da der Beschuldigte der Hauptverhandlung am 7. Oktober 1997 unentschuldigt ferngeblieben war, vertagte sie der Einzelrichter auf unbestimmte Zeit und ersuchte - dem Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft fol... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Die Durchführung der Hauptverhandlung und die Urteilsfällung in Abwesenheit des Angeklagten begründet nur dann eine Nichtigkeit, wenn die im § 427 Abs 1 StPO unter ausdrücklicher Nichtigkeitssanktion normierten Voraussetzungen fehlen, wobei hinsichtlich der erforderlichen gerichtlichen Vernehmung eine in Abwesenheit des Angeklagten neu hervorgekommene Änderung des Sachverhaltes die Urteilsfällung gemäß § 427 StPO dan... mehr lesen...