Norm: StPO §284 AStPO §427
Rechtssatz: Die Bedeutung der Erklärung einer, wenn auch rechtsfreundlich vertretenen Prozeßpartei hängt grundsätzlich nicht von deren Bezeichnung, sondern von ihrem Inhalt ab. Dies gilt auch bei der Beurteilung, ob ein Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil erhoben wurde. Entscheidungstexte 12 Os 136/63 Entscheidungstext OGH 17.06.1963 12 Os 136/63 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §234MRK Art6 Abs1 II5a3StPO §427
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 234 FinStrG verletzt Art 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht. Sie stellt eine Ausnahme von § 427 StPO dar. Entscheidungstexte 10 Os 35/62 Entscheidungstext OGH 12.09.1962 10 Os 35/62 Veröff: RZ 1963,49 European Ca... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Über den Einspruch gegen ein gemäß dem § 427 StPO gefälltes Abwesenheitsurteil, gegen das überdies Nichtigkeitsbeschwerde erhoben wurde, hat der OGH auch dann zu entscheiden, wenn das Erstgericht inzwischen die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen hat. Der Vorgang des Erstgerichtes, vor Entscheidung über den Einspruch bereits die Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuweisen, widerspricht dem Gesetz. Ent... mehr lesen...
Norm: FinStrG §235StPO §79StPO §269StPO §427
Rechtssatz: Bei einem in Anwesenheit des gehörig geladenen Angeklagten durchgeführten Finanzstrafverfahrens, bei dem sich der durch einen gewählten und ordnungsgemäß ausgewiesenen Verteidiger vertretene Angeklagte eigenmächtig vor der Urteilsverkündigung entfernt hat, kann das Urteil gegenüber dem Angeklagten durch Zustellung an den ausgewiesenen Verteidiger wirksam gemacht und damit der Lauf der Rec... mehr lesen...
Norm: FinStrG vor Nov 1975 §234FinStrG vor Nov 1975 §235StPO §427
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren kann der öffentlich zur Hauptverhandlung geladene Angeklagte den Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil darauf stützen, daß er durch unabweisliche Umstände gehindert worden ist, der Vorladung Folge zu leisten. Entscheidungstexte 8 Os 262/61 Entscheidungstext OGH 04.09.1961 8 O... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §50aDSt 1990 §19 Abs2StPO §427
Rechtssatz: In der Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu erblicken. § 427 StPO ist analog anzuwenden. Entscheidungstexte Bkd 28/59 Entscheidungstext OGH 04.06.1959 Bkd 28/59 Veröff: AnwBl 1960,24 Bkd 62/79 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §83 Abs4StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO, dass die Zustellung an die Partei oder ihren bestellten Vertreter erfolgen kann, gilt nicht für Abwesenheitsurteile. Diese müssen nach den §§ 427, 459 letzter Satz StPO stets dem Verurteilten zugestellt werden. Die Frist zur Rechtsmittelerhebung und zur Erhebung des Einspruchs beginnt erst mit der Zustellung des Urt... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Nach dem § 427 StPO ist der Einspruch innerhalb der dreitägigen Frist nicht nur anzumelden, sondern auch zu begründen. Entscheidungstexte 5 Os 872/36 Entscheidungstext OGH 08.09.1936 5 Os 872/36 Veröff: SSt XVI/73 9 Os 173/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 9 Os 173/69 Beisatz: Vierzehntägige Fri... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Einspruchsrecht des Angeklagten trotz seines vor der Verhandlung kundgegebenen Einverständnisses mit der Durchführung der Verhandlung in seiner Abwesenheit. Der Mangel der für die Zureise zur Verhandlung erforderlichen Geldmittel begründet ein unabweisbares Hindernis für das Erscheinen in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte Os 118/28 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Im Falle des neuerlichen Ausbleibens des Angeklagten bei der infolge erfolgreichen Einspruches gegen ein Abwesenheitsurteil wiederholten Hauptverhandlung werden die mit diesem Einspruche verbundenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegenstandslos. Entscheidungstexte Os 867/27 Entscheidungstext OGH 16.09.1927 Os 867/27 Veröff: SSt VII/... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Entscheidung über eine von der Staatsanwaltschaft gegen ein Kontumazurteil eingebrachten Berufung, solange dem Angeklagten noch ein Einspruchsrecht zusteht. Entscheidungstexte 4 Ds 442/24 Entscheidungstext OGH 12.12.1924 4 Ds 442/24 Veröff: SSt IV/125 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Unwirksamkeit eines vor Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist von dem Verteidiger eines in contumaciam verurteilten Angeklagten eingebrachten Rechtsmittels. Entscheidungstexte 4 Os 32/24 Entscheidungstext OGH 29.02.1924 4 Os 32/24 Veröff: SSt IV/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Dem ausgebliebenen Angeklagten ist das Urteil auch dann zu eröffnen oder zu eigenen Handen in Abschrift zuzustellen, wenn er bei der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger vertreten war und wenn von diesem Rechtsmittelerklärungen abgegeben wurden. Entscheidungstexte 4 Os 715/21 Entscheidungstext OGH 02.12.1921 4 Os 715/21 Veröff: SSt I/112 ... mehr lesen...