Norm: MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §221StPO §427StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Mangels rechtzeitiger Zustellung der Ladung vor der Hauptverhandlung ist das Abwesenheitsurteil mit dem Nichtigkeitsgrund nach dem § 281 Abs 1 Z 3 (§ 489 Abs 1) StPO behaftet und verstößt überdies gegen Art 6 Abs 3 lit b MRK. Entscheidungstexte 13 Os 30/93 Entscheidungstext OGH 10.03.1993 13 Os 30/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §275StPO §427
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 427 StPO behandelt einen Fall des Ungehorsamsverfahrens gegen Abwesende und Flüchtige. Eine Fortsetzung der Hauptverhandlung mit Zustimmung des Angeklagten nach § 275 StPO ist dagegen kein Fall eines Ungehorsams und demnach auch im Verfahren über Anklagen wegen eines Verbrechens zulässig (ÖJZ-LSK 1985/51; SSt 34/42). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Dr.Rudolf H***** a) des (in 24 Fällen begangenen) Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und § 15 StGB (A III bis A VI, A VIc, A VIII bis A XI, A XIII bis A XV, A XVII bis A XX, A XXII, A XXIII und A XXV bis A XXIX), b) des (in zwei Fällen verübten) Verbrechens der Schädigung fremder Gläubiger nach § 157 StGB (B III, B IV), c) de... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt 2 U 129/90 des Bezirksgerichtes Enns ergibt sich: Am 28.September 1990 beantragte der Bezirksanwalt bei diesem Bezirksgericht die Bestrafung des Walter E***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB. Diesem Antrag lag eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land zugrunde, wonach der Genannte seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem am 15.April 1977 geborenen außerehelichen Sohn Andreas H***** "bisher nur unregelmäß... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 122/88 des Bezirksgerichtes Langenlois ergibt sich folgender Sachverhalt: Das genannte Gericht nahm über Antrag des Bezirksanwaltes Vorerhebungen wegen eines Verkehrsunfalls vor. Noch vor dem Abschluß dieser Vorerhebungen wurden für die Unfallsbeteiligten von Rechtsanwälten Vollmachtsurkunden vorgelegt, und zwar durch Dr. Ferdinand Weber für Johann D*** sowie durch Dr. Wolfgang Grohmann und Dr. Helmut Paul für Dietrich S*** (ON 3 und 4). Am 26.April 1989 erli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten gefällten Urteil des Bezirksgerichtes Güssing vom 12.April 1989, GZ U 17/89-5, wurde Josef M*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Der diesem Schuldspruch zugrundeliegende Bestrafungsantrag umfaßte ursprünglich nur einen Deliktszeitraum vom September 1989 bis 10. Februar 1989; in der Hauptverhandlung vom 12.April 1989 wurde der Strafantrag jedoch bis 1.April 1... mehr lesen...
Norm: RDG §93 Abs1RDG §132 ffStPO §427StPO §459
Rechtssatz: Kraft einfachen Größenschlusses (aus §§ 427, 459 StPO) ist auch im Dienstgerichtsverfahren die Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen und das anschließende Fällen eines Erkenntnisses grundsätzlich zulässig. Entscheidungstexte Dg 3/89 Entscheidungstext OGH 05.10.1989 Dg 3/89 Veröff: SSt 60/67 ... mehr lesen...
Gründe: Josef S*** wurde mit dem - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 15. Oktober 1986, GZ 38 Vr 203/86-30, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Vorhaft vom 17.März 1986, 16.00 Uhr bis 24.April 1986, 17.45 Uhr auf die verhängte Strafe anger... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §427StPO §466 Abs2
Rechtssatz: Bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils gemäß § 427 Abs 1 StPO ist eine erschöpfende Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. Eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf die im § 427 Abs3 StPO vorgesehene Einspruchsmöglichkeit sowie auf die dreitägige Präklusivfrist des § 466 Abs 2 StPO enthält, ist daher gesetzwidrig. Der OGH hebt gemäß § 292 letzter Satz StPO alle dem unges... mehr lesen...
Gründe: Aus dem angeschlossenen Akt 1 U 25/86 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zufolge Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Attnang-Puchheim vom 2.April 1986 stand der am 20.August 1954 geborene Kraftfahrer Alfred S*** im Verdacht des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB, begangen seit etwa September 1985 an der Ehefrau Ursula S*** und den beiden gemeinsamen Kindern (Kerstin, geboren am 23.Mai 1983, und Manu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (Abwesenheits-)Urteil wurde der am 4. Juni 1945 geborene Peter A (1.) des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1, Abs 2, erster Fall, StGB und (2.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 23. März 1982 in Wien (zu 1.) ein ihm anvertrautes Gut in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich den von ihm von zwei Kunden der Tischle... mehr lesen...
Norm: FinStrG §18 litbFinStrG §231FinStrG §235FinStrG §243StPO §427 C
Rechtssatz: Bei Bekanntheit des Aufenthalts selbst eines im Ausland befindlichen Täters ist das selbständige Verfahren nicht durchführbar. Ist er allerdings flüchtig im Sinne des § 231 FinStrG, so kommen die Bestimmungen der §§ 232, 235 FinStrG zu Anwendung, wobei jedoch, insbesondere im Hinblick auf den ersatzlosen Wegfall des § 234 FinStrG (aF) die Hauptverhandlung in Abwes... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 1975 gegen den am 21. Jänner 1931 geborenen iranischen Staatsangehörigen Mahmoud Kha***** - einen in Wien wohnhaften Teppichhändler - Anklage wegen A) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und C) des Vergehens nach § 17 Abs 1 Z 4, Abs 2 AußenhandelsG (ON 24/II). Dem Angeklagten wurde damit unter Punk... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: In das Verfahren AZ 18 E Vr 2382/71 des Landesgerichtes Salzburg betreffend die Strafsache gegen Johann A wegen des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach den §§ 152 ff StG (1945) und einer anderen strafbaren Handlung wurde u.a. am 27. Juli 1971 der Strafakt 25 Vr 1327/71 des Landesgerichtes Salzburg (früher U 215/71 des Bezirksgerichtes Radstadt) einbezogen. Wegen des dem einbezogenen Verfahren zugrunde liegenden Vorfalles war der am 30. Jänner 1950 geboren... mehr lesen...
Norm: StPO §364StPO §427 CStPO §478
Rechtssatz: Zu den Rechtsmitteln des § 364 StPO zählt auch der Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil. Entscheidungstexte 9 Os 158/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 9 Os 158/78 Veröff: SSt 49/58 = EvBl 1979/112 S 357 13 Os 80/82 Entscheidungstext OGH 09.09.1982 13 Os 80/82 Beisatz: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Juni 1977, GZ. 4 U 3/77-19, wurde der am 22. August 1924 geborene Gelegenheitsarbeiter Josef A, dem die an die Adresse Heimstättenhof 18, 4053 Haid/Ansfelden gerichtete Vorladung zur Hauptverhandlung durch postamtliche Hinterlegung am 1. Juni 1977 (nach Aufforderung zur Anwesenheit vom 31. Mai 1977) zugestellt worden war (Rückschein und angeschlossenes, nicht behobenes Kuvert: S. 3 e), in seiner Abwesenheit (§ 459 StPO) d... mehr lesen...
Norm: StPO §364StPO §427 C
Rechtssatz: Zur Entscheidung über kumulierte Anträge auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zum Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil und Versäumung der Frist zur Anmeldung (Ausführung) einer dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ist allein das Gericht zuständig, das über Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung zu erkennen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs beschränkenden Ausnahmebestimmungen der §§ 427, 459 StPO dürfen nicht ausdehnend ausgelegt werden. Entscheidungstexte 13 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 13 Os 176/76 Veröff: SSt 47/78 = EvBl 1977/157 S 328 14 Os 90/04 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Jede in Abwesenheit des Angeklagten neu hervorgekommene Änderung des Sachverhaltes hindert, soferne sie eine weitere Qualifikation der Tat begründet (deren Annahme an sich nicht der Ausdehnung der Anklage bedarf), eine Urteilsfällung gemäß § 427 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 176/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 13 Os 176/76 Veröff: SSt 47/78 = EvBl... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Keine inhaltlich ordnungsgemäße Ladung, wenn Datum und Wochentag nicht übereinstimmen. Entscheidungstexte 11 Os 132/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 11 Os 132/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0101535 Dokumentnummer JJR_19761008_OGH0002_0110OS00132... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Die plötzliche Erkrankung eines Kindes der Angeklagten am Vortage der Hauptverhandlung kann unter Umständen ein unabweisbares Hindernis für das Erscheinen dieser Angeklagten bei der Hauptverhandlung darstellen; dem Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil kann aber nur dann Folge gegeben werden, wenn die Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §38 Abs3StPO §427
Rechtssatz: Eine Vernehmung im Zuge von Vorerhebungen ist - insbesondere bei Anwendung des § 427 StPO - einer solchen während der Voruntersuchung gleichzusetzen. Entscheidungstexte 12 Os 141/71 Entscheidungstext OGH 21.10.1971 12 Os 141/71 Veröff: SSt 42/40 = EvBl 1972/138 S 243 = RZ 1972,50 9 Os 23/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Voraussetzungen eines Abwesenheitsverfahrens; insbesondere muss dem Gericht ein ausreichender Zustellausweis über die Ladung des Beschuldigten vorliegen. Entscheidungstexte 9 Os 2/71 Entscheidungstext OGH 21.01.1971 9 Os 2/71 9 Os 82/83 Entscheidungstext OGH 16.08.1983 9 Os 82/83 Vgl auch; Bei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19StPO §427
Rechtssatz: Der Wertersatz ist auch im Rahmen eines Abwesenheitsverfahrens nach § 234 FinStrG aufzuerlegen. Entscheidungstexte 11 Os 131/69 Entscheidungstext OGH 21.05.1970 11 Os 131/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0086113 Dokumentnummer JJR_197005... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 lita IV1StPO §6 BStPO §281 Abs1 Z3StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Gegen einen Angeklagten kann nicht wegen eines Verhaltens, das ihm nicht bereits in der Anklageschrift zur Last gelegt wurde, sondern auf das die Anklage erst in der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde, in Abwesenheit gemäß § 427 StPO verhandelt und ein Urteil gefällt werden. Entscheidungstexte 10 Os 78/67 ... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Im § 427 Abs 1 StPO sind die Bedingnisse, unter denen eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten vorgenommen und das Urteil gefällt werden kann, taxativ aufgezählt. Entscheidungstexte 10 Os 6/66 Entscheidungstext OGH 25.01.1966 10 Os 6/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Eine Bestimmung, daß in einem vom Rechtsmittelgericht angeordneten erneuerten Verfahren die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten auch bei Zutreffen der im § 427 Abs 1 StPO normierten Voraussetzungen nicht vorgenommen werden dürfe, ist dem Gesetz fremd. Entscheidungstexte 10 Os 221/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 10 Os 221/63 ... mehr lesen...
Norm: StPO §427
Rechtssatz: Die Vernehmung muß zur Tat, nicht aber auch zu ihrer sodann im Urteil vorgenommenen Qualifikation, erfolgt sein. Entscheidungstexte 12 Os 50/63 Entscheidungstext OGH 25.09.1963 12 Os 50/63 Veröff: RZ 1963,209 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0101536 Dokum... mehr lesen...
Norm: StPO §269StPO §341StPO §427
Rechtssatz: Im Falle einer auf die §§ 269 und 341 StPO gestützten Urteilsverkündung in Abwesenheit des Angeklagten müssen die Voraussetzungen des § 427 StPO nicht erfüllt sein. Entscheidungstexte 11 Os 47/63 Entscheidungstext OGH 10.09.1963 11 Os 47/63 Veröff: SSt XXXIV/42 = EvBl 1964/41 S 51 12 Os ... mehr lesen...