Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario P***** - soweit im Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - von der Anklage freigesprochen, er habe in Wien (I) im August 2004 mit einer unmündigen Person eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternommen, indem er an dem am 16. November 1990 geborenen Tobias S***** einen Oralverkehr vornahm. Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich auf Z 4 des § 281 Abs 1 StPO gegründete Nichti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georgi G***** im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten: 13 Os 69/09k) des Verbrechens des als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangenen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 12 dritter Fall, 127, 128 Abs 2, 130 zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt (1). Danach hat er am 23. August 2008 in V***** als Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 25. Juli 2008 wurde dem zur Tatzeit jugendlichen Thomas H***** im Verfahren AZ 32 U 105/08d des Bezirksgerichts Donaustadt zur Last gelegt, er habe am 21. März 2008 in F***** als Lenker eines Personenkraftwagens fahrlässig den Tod der Brigitte S***** herbeigeführt und vier weitere Personen schwer sowie eine Person leicht am Körper verletzt, indem er in einer Rechtskurve auf regennasser Fahrbahn bei ungenügender Fahrpraxis mit überhöhter Geschwindigkeit na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T***** und Adnan P***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (zu A.), Haktan T***** überdies des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 und 15 StGB (zu B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Haktan T*****... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §41 Abs2DSt 1990 §41 Abs4StPO §389 Abs2
Rechtssatz: Bei anteiliger Aufteilung der Pauschalkosten nach Maßgabe von Freisprüchen und Schuldsprüchen in mehreren Verfahren ist nicht wie in § 41 Abs 2 DSt normiert, auf Umfang und Ausgang des einzelnen Verfahrens Bedacht zu nehmen, sondern jeweils auf die Freisprüchen und Schuldsprüche insgesamt; eine weitere Anteilsrechnung findet nicht statt: § 41 Abs 4 DSt ist nur bei einem gänzlich... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z5StPO §381 BStPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Eine Kostenausscheidung gemäß § 389 Abs 2 und Abs 3 StPO, die nicht im grundsätzlichen Kostenausspruch der das Verfahren für die betreffende Instanz erledigenden Entscheidung (Urteil, Strafverfügung) ausgedrückt wurde, ist erst im Zuge der betragsmäßigen Konkretisierung der Ersatzpflicht in einem gesonderten Beschluss auszusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Ausgehend von dem (aus § 389 Abs 2 StPO ableitbaren) Grundsatz, daß der Angeklagte nur die Kosten des Schuldspruchs zu ersetzen hat, kann das Gericht die Haftung eines Verurteilten für die Verfahrenskosten auch dann gemäß § 389 Abs 3 StPO beschränken, wenn es nicht gleichzeitig andere Personen verurteilt hat. Dabei ist nach Tunlichkeit die Auferlegung solcher Kosten zu vermeiden, die ausschließlich... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Mediensache sprach das Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 20.Februar 1996, GZ 24 Vr 140/96-10, aus, daß die des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB verdächtige Elfriede B***** durch acht im einzelnen angeführte Sachverhalte in den Ausgaben des periodischen Druckwerkes "V*****" vom 15. und 16. Jänner 1996 als überführt und schuldig hingestellt und damit gegen den Schutz der Unschuldsvermutung nach § 7 b Abs 1 MedienG verstoßen wurde. Die An... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §38 Abs2DSt 1990 §41 Abs2DSt 1990 §77 Abs3StPO §389 Abs2
Rechtssatz: Unter Anwendung des § 389 Abs 2 StPO, der gemäß § 77 DSt 1990 im Disziplinarverfahren anzuwenden ist, hat der Gerichtshof in dem Fall, wenn sich das Verfahren auf mehrere strafbare Handlungen bezog, die Kosten hinsichtlich der Handlungen, deren der Angeklagte nicht für schuldig erkannt wird, soweit es tunlich ist, vom Ersatz auszuscheiden. Nach einhelliger Judik... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §389 Abs3
Rechtssatz: Es ist mit Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar, auch solche Kosten von der Haftung des Verurteilten auszunehmen, bezüglich deren die Frage nach der Verursachung durch das mit dem Schuldspruch beendete Verfahren nicht eindeutig beantwortet werden kann (RZ 1982/8 S 15 und 39). Entscheidungstexte 11 Os 163/93 Entscheidungstext OGH 23.11.... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §392
Rechtssatz: Eine Verbindung der "Beschwerde über den Kostenpunkt mit dem wider das Urteil offenstehenden Rechtsmittel" kommt nur in dem Fall in Betracht, daß das Urteil eine Kostenausscheidung nach § 389 Abs 2 StPO ausspricht; sonst kann erst gegen den nach Rechtskraft des Urteils gesondert gefaßten Beschluß über die Kostenbestimmung Beschwerde erhoben werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Strafverfahren war Karl L*** zunächst mit Urteil vom 5.Juni 1987 (ON 66 a) vom Anklagevorwurf wegen der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen und sodann - nach Fortsetzung des in diesem Umfang vor Urteilsfällung ausgeschiedenen Verfahrens - mit dem weiteren Urteil vom 24.August 1987 (ON 74) des Vergehens nach § 114 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG schuldig erkannt sowie gemäß § 389 StPO (insoweit) zu... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §389 Abs2
Rechtssatz: Unterlassung einer Kostenteilung im Einhebungsbeschluß betreffend Gebühren eines Sachverständigen, dessen Gutachtertätigkeit sich sowohl auf durch Freispruch als auch durch Schuldspruch erledigte Anklagevorwürfe bezog. Entscheidungstexte 12 Os 151/88 Entscheidungstext OGH 15.12.1988 12 Os 151/88 Veröff: SSt 59/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2
Rechtssatz: Grundlage der Kostenersatzpflicht ist die Sachfälligkeit des Angeklagten speziell wegen des den Kostenaufwand verursachenden Delikts; diese ist nur gegeben, wenn das Strafverfahren (auch) in Ansehung dieser strafbaren Handlung auf eine in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Art beendet worden ist (SSt 4/12 ua). Entscheidungstexte 9 Os 118/81 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2
Rechtssatz: Außer im auf Begehren eines Privatanklägers eingeleiteten Verfahren kann ein Kostenausspruch im Sinne des § 389 Abs 2 StPO bezüglich der Kosten des zum Teilfreispruch führenden Verfahrens in der Regel entfallen, da eine Pflicht des Staates zum Kostenersatz an den (teilweise) freigesprochenen Angeklagten (derzeit) nicht besteht. Entscheidungstexte 9 Os 118/81 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z5StPO §389 Abs2StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Wurde ein Privatanklageverfahren teils mit Schuldspruch, teils mit Freispruch erledigt, trifft die Kostenersatzpflicht gemäß den §§ 389 Abs 2, 390 StPO jede der Parteien (nur) insoweit, als sie im Verfahren unterlegen ist. In einem solchen Fall muß das Urteil nach dem klaren Wortlaut der §§ 260 Z 5, 390 Abs 1 zweiter Satz, StPO zum Ausdruck bringen, daß der Privatankläger die auf den Fr... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §390 Abs1StPO §393 Abs3StPO §395 Abs1
Rechtssatz: Kostenausspruch bei teilweisem Schuldspruch und teilweisen Freispruch über eine Privatanklage. Entscheidungstexte 5 Os 574/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 5 Os 574/54 Veröff: EvBl 1954/370 S 542 9 Os 158/63 Entscheidungstext OGH 15.11.1963 9 Os 158/... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §390
Rechtssatz: Die endgültige Entscheidung einer Strafsache ist grundsätzlich für alle Kosten maßgebend, gleichgültig ob sie im Verfahren erster Instanz oder im Rechtsmittelverfahren aufgelaufen sind. Die Bestimmungen des § 390 StPO sind auch auf jene Kosten anwendbar, die nach § 389 Abs 2 StPO aus den vom Angeklagten zu ersetzenden Kosten ausgeschlossen wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...