Norm
StPO §331 Abs3Rechtssatz
Das Fehlen einer ausreichenden Begründung des Wahrspruches in der Niederschrift kann - mangels einer Verpflichtung der Geschworenen zur Begründung ihres Wahrspruches nach Art eines schöffengerichtlichen Urteils - niemals Urteilsnichtigkeit begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100828Dokumentnummer
JJR_19950117_OGH0002_0110OS00161_9400000_002