RS OGH 1995/1/17 11Os161/94, 14Os134/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1995
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Norm

StPO §331 Abs3

Rechtssatz

Das Fehlen einer ausreichenden Begründung des Wahrspruches in der Niederschrift kann - mangels einer Verpflichtung der Geschworenen zur Begründung ihres Wahrspruches nach Art eines schöffengerichtlichen Urteils - niemals Urteilsnichtigkeit begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100828

Dokumentnummer

JJR_19950117_OGH0002_0110OS00161_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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