Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Umar S***** (richtig:) der teils im Versuchsstadium (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechen der Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 1 und Abs 3 dritter Fall StGB (zu 1.), des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (zu 2.) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (zu 3.) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z2StPO §285d Abs1 Z1StPO §316StPO §317 Abs2StPO §344StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Legt die gegen eine Verurteilung wegen einer gegenüber der angestrebten Fragestellung (hier: nach unqualifiziertem Raub) speziellen
Norm: gerichtete Fragenrüge nicht dar, warum durch die Unterlassung einer uneigentlichen Zusatzfrage (§ 316 StPO) trotz § 330 Abs 2 erster Satz StPO, welcher es den Geschworenen gestattet, eine Frage nur teilweise zu b... mehr lesen...
Gründe: Csaba G***** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 1. März 2002 in S*****, indem er eine Schreckschusspistole auf ihn richtete und ihn aufforderte, Geld in einen Stoffsack zu geben, Bernhard K***** 25 458, 29 Euro mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz unter Verwendung einer Waffe abgenötigt. Csaba G***** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 14... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil eines Geschworenengerichtes wurden Mirsad P***** des zweifach begangenen Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1 und 3) sowie des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (2), ferner Vedran A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil eines Geschworenengerichtes wurden Mirsad P***** des zweifach begangenen Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (1 und 3) sowie des Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der am 30.Jänner 1976 geborene Simon James Ga***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Satz zweiter Fall StGB (I) und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 letzter Fall, Z 2 letzter Fall und Abs 2 Z 1 und 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der am 30.Jänner 1976 geb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alfred U***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Juni 1996 in Wien die Felizitas F***** mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt, indem er ihr eine Vielzahl von Schlägen versetzte und sie mit Handschellen fesselte, zur Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen, nämlic... mehr lesen...
Norm: StPO §316StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2
Rechtssatz: § 317 Abs 2 StPO überläßt es der Beurteilung des Schwurgerichtshofes, welche Tatsachen in einer Frage zusammenzufassen ("komplexe" Fragestellung) oder zum Gegenstand besonderer (Zusatzfrage) Fragen zu machen sind. (Den Geschworenen stand für den Fall, daß sie das dem Angeklagten zur Last gelegte Unzuchtsdelikt ohne Herbeiführung einer Schwangerschaft des Opfers angenommen hätten, die ihne... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Verbindung oder Teilung von Fragen ist aus dem Grund des § 345 Abs 1 Z 6 StPO nur anfechtbar, wenn der Schwurgerichtshof den Geschwornen durch Form und Inhalt der Fragestellung entgegen den Vorschriften der §§ 312 bis 317 (Abs 1 und Abs 3) StPO die vollständige Prüfung des Sachverhaltes und die erschöpfende Beurteilung desselben unmöglich macht oder die Gefahr einer pauschalen Beurteilung de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der am 20.April 1962 geborene Stefan S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB Reinhard L***** zu sechs Jahren und Stefan S***** zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruchs haben sie am 21.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 8.August 1969 geborene Reinhold Silvio S***** der Verbrechen (zu A/1) des Mordes nach § 75 StGB und (zu A/2) des schweren Raubes nach §§ 142 (zu ergänzen: Abs. 1), 143 zweiter Fall StGB sowie (zu A/3) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 2 WaffenG, der am 15.Juni 1970 geborene Oliver D***** hingegen abweichend von der auch bei ihm auf die beiden oben genannten Verbrechen - als Beteiligter na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 12.Mai 1952 geborene Peter Wilhelm L***, der am 30.September 1965 geborene Arne M*** und der am 14.Mai 1921 geborene Hubert S*** des Verbrechens nach dem § 3 f Verbotsgesetz schuldig erkannt. Nach dem - auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - Schuldspruch vollbrachten sie in Graz strafbare Handlungen nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 1 und 3, Abs. 2 StGB als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn, indem 1. Peter... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Bei der Abfassung eines am mehreren Hauptfragen und Eventualfragen bestehenden Fragenschemas müssen die Eventualfragen keineswegs jeweils im unmittelbaren Anschluß an jene Hauptfragen gereiht werden, von deren Verneinung ihre Aktualität abhängt. Entscheidungstexte 15 Os 1/88 Entscheidungstext OGH 16.02.1988 15 Os 1/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Karl Heinz L*** und Hartwig R*** der Verbrechen (I.) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 3 StGB, (II.) der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB, (III.) des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB und (IV.) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Nacht zum 11.April 1987 in Wien (zu I.) als Mittäte... mehr lesen...
Gründe: Harald K***, Christian S*** (der am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt ist) und Anton D*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB., Harald K*** auch des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z. 1 WaffG. und Anton D*** überdies des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB., schuldig erkannt. Fußend auf dem Wahrspruch der Geschwornen haben: 1. die Angeklagten von Mitte Oktober 1986 bis 12.Februar... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.März 1949 geborene beschäftigungslose Karl K*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die bezügliche Hauptfrage stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 23.Mai 1986 in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung einer Waffe Christine K*** 1.500 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen, sich unrechtmäßig zu bereichern, i... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §331 Abs3StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch ein Mangel in Ansehung der Fragestellung (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 317 Abs 2 StPO) kann sich nur aus dem Entscheidungsgegenstand und dem Fragenprogramm selbst ergeben, niemals jedoch aus der gemäß dem § 331 Abs 3 StPO abgefaßten Niederschrift, welche nach ständiger Rechtsprechung keine Grundlage für die Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes bildet. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 19.Februar 1942 geborene Hazbi A*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG (Punkt 2 des Urteilssatzes; zur Zitierweise der gesetzlichen Bestimmung siehe die Wiederverlautbarung des Waffengesetzes in BGBl. Nr. 443/1986) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, 1/ am 10.Juni 1986 in Wilhering Roswitha B***, F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt: 1./ der am 15.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wolfgang T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) sowie des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach dem § 210 StGB (IV des Schuldspruches), 2./ der am 10.August 1953 geborene beschäftigungslose... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 1.April 1957 geborene beschäftigungslose Silvia W*** und der am 27.September 1959 geborene Musiker Erwin S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 2.September 1985 in Kamperkogel, Bezirk Wolfsberg in Gesellschaft als Beteiligte und unter Verwendung einer Waffe dem Adolf Z*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, indem ihm eine Pistole ange... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 317 Abs 2 StPO bleibt die Reihenfolge der Fragen der Beurteilung des Schwurgerichtshofs überlassen, welcher sie unter Berücksichtigung des Zwecks festzusetzen hat, einen der wahren Meinung der Geschwornen entsprechenden und für die Sachentscheidung brauchbaren Wahrspruch zu erzielen. Demgemäß enthält das Gesetz keine Regelung, wonach Zusatzfragen nach Rechtfertigungsgründen vor jenen nach Schuldausschlie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden (und auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Richard K*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs 1), 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.Juli 1985 in Wien der Monika C*** mit Gewalt gegen ihre Person und unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er die... mehr lesen...
Gründe: Friedrich W*** und Othmar T*** wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster, zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Sie haben am 7.Dezember 1984 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Oskar N*** dadurch, daß sie ihm den Anorak teilweise vom Leib rissen, mit den Fäusten auf ihn einschlugen, W*** mehrmals mit einer Eisenstange auf seinen
Kopf: und auf seinen Rücken schlug, wo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem (einstimmigen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1941 geborene Reinhold B*** (außer anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit von März bis Anfang September 1984 in ca. 10 bis 15 Angriffen mit der am 1.Jänner 1971 geborenen unmündigen Sonja R*** den außerehel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Oktober 1959 geborene Wolfgang J***, der am 19.November 1961 geborene Erwin L***, der am 5.Oktober 1946 geborene Helmut C*** und der am 1. Dezember 1954 geborene Johann W*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Den Angeklagten liegt zur Last, in der Nacht zum 17.Dezember 1984 in Wien in Gesellschaft als B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Heinz A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 'Abs 1' (gemeint: erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.April 1985 in Gästling in Gesellschaft seines (am 19.Juli 1970 geborenen, abgesondert verfolgten) Sohnes Andreas A als Beteiligten dem Franz B mit Gewalt, indem er ihn mit einem Holzschlegel niederschlug und Andreas A ihm zumindes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne des Anklagevorwurfes gestellten Hauptfragen A/ und B/ in Richtung des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. uneingeschränkt und einstimmig bejaht ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BStPO §316StPO §317 Abs2
Rechtssatz: In Ansehung des normativ geprägten Sachverhaltselements "Waffe" haben im geschwornengerichtlichen Verfahren auf Grund der ihnen erteilten Rechtsbelehrung die Geschworenen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Umstände des konkreten Falles diesem gesetzlichen Qualifikationsmerkmal entsprechen oder nicht. Entscheidungstexte 10 Os 115/8... mehr lesen...