Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie (2.) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.April 1985 in Terfens (zu 1.) dem Engelbert B durch die unter gleichzeitigem Ansetzen eines Messer geäußerte Aufforderung, er solle ihm das Geld geben und aufpassen, daß er keinen Blödsinn ma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 25-jährige Günther A und der 24-jährige Martin B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 (Abs 1), 143 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 29.April 1983 (im Urteilsspruch ersichtlich infolge eines Schreibfehlers irrig: 1982) in Salzburg in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen Eugen C, indem sie ihn an den Oberarmen erfaßten, zu Boden warfen und aus ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Dezember 1963 geborene Erich A und der am 19.September 1961 geborene Manfred B der Verbrechen des Mordes nach dem § 75 StGB (Faktum I A) und des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143, erster Fall (gemeint: erster Satz, erster und zweiter Fall) StGB (I B), überdies A des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den § 15, 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB (III) und B des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10.Jänner 1956 geborene Arthur A und der am 20.Juli 1957 geborene Erwin B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs 1, 143 StGB und der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1 StGB sowie des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihnen zur Last, I./ am 30. Oktober 1981 in Stanz in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) und unter Verwend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Otto A und Johann B der Verbrechen (1.) des (in insgesamt drei Fällen in Gesellschaft und unter Verwendung von Waffen durch überfälle auf Tankstellen begangenen) schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (mit einem Beutewert von zusammen rund 60.000 S), (2.) des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB (in bezug auf einen Bank-Raub) und (3.) des (in zwei Fäl... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §314StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Tatversion, nach der ein Raubopfer im Gegensatz zum Anklagevorwurf nicht schwere, sondern nur leichte Verletzungen erlitten hat, geht es lediglich um die Ausschaltung der in der (notwendigerweise anklagekonformen) Hauptfrage (§ 312 StPO) - dementsprechend zwangsläufig - relevierten Annahme, es sei bei er Tat schwer verletzt worden; dies kann durch eine Eventualfrage nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (A) Gilbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und dritter Fall) StGB sowie (B) B überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (mit einem Beutewert von 16.200 S) schuldig erkannt. Als Raub liegt ihnen zur Last, am 3. September 1981 in Innsbruck vorsätzlich in Gesellschaft als Bete... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. August 1952 geborene, zuletzt beschäftigungslose Rudolf A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs. 1), 143 (zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 25.April 1980 in Amstetten ein Messer in der Hand hielt und Hubert B mit den Worten 'Wennst mirs Geld net gibst, stich i di ab' zur Übergabe des Bargelds aufforderte, dem Genannten durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Geldbetrag ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Helmut A, Ernst B und Andreas C (unter anderem) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster Fall) StGB, C teils als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, schuldig erkannt (Punkte A.I. und II. sowie B. des Urteilssatzes). Nur diese Schuldsprüche bekämpfen sie mit (von A auf Z 6 und 8, von B auf Z 6 und 1 - gemeint offenbar: 11 - lit b sowie von C auf Z ... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Eventualfragen sind nach der (anklagekonformen) Hauptfrage zu stellen. Entscheidungstexte 11 Os 88/80 Entscheidungstext OGH 03.09.1980 11 Os 88/80 11 Os 103/86 Entscheidungstext OGH 15.09.1986 11 Os 103/86 11 Os 30/89 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 9. Oktober 1954 geborene Angeklagte Gyorgy A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11. Jänner 1980 in Wien versucht hat, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz wegzunehmen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9.Jänner 1951 geborene Kfz-Spenglermeister Roland A, der am 18.Oktober 1940 geborene Autospengler Adolf B und der am 28.Juni 1951 geborene Autospengler Heribert C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB (Punkt A/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Alternative Hauptfrage in Richtung actio libera in causa. Entscheidungstexte 13 Os 101/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 13 Os 101/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100771 Dokumentnummer JJR_19781123_OGH0002_0130OS00101_7800000_001... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Günter A des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 4. Dezember 1976 in Mitterndorf durch das In-Anschlag-Bringen einer geladenen Gaspistole und durch die öußerung 'Geld her', sohin durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, dem Friedrich B fremde bewegliche Sachen, nämlich eine Tankwarttasche im Wert von S 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1952 geborene beschäftigungslose Anneliese A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Anwendungsfall) StGB. schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, daß sie am 22.Juni 1977 in Wien in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Gerhard B und Wolfgang C als Beteiligte unter Verwendung einer Waffe, nämlich eines schußbereit geladenen Tro... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Die Befugnis nach § 317 Abs 2 StPO wird durch Natur und Zweck der Fragestellung eingeschränkt, die einen der wahren Willensmeinung der Geschwornen gemäßen und für das Gericht brauchbaren Wahrspruch herbeiführen soll. Entscheidungstexte 9 Os 179/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1974 9 Os 179/73 13 Os 42/74 Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §330 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Bei Mittätern gereicht die Zusammenfassung des Anklagevorwurfs in einer einzigen (kumulativen) Hauptfrage dann nicht zum Nachteil, wenn die Geschwornen gemäß § 330 Abs 2 StPO die Möglichkeit haben, die Hauptfrage auch nur teilweise, also etwa nur hinsichtlich einzelner Angeklagter, zu bejahen. Entscheidungstexte 13 Os 142/73 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §345 Z6
Rechtssatz: Sind die Beweisergebnisse nicht für alle als Mittäter Angeklagten gleichartig, sondern nach Zahl und Gewicht der Belastungsmomente verschieden, darf eine Kumulativfrage dann nicht gestellt werden, wenn dadurch die Gefahr einer gemeinsamen und pauschalen Beurteilung der Angeklagten ohne sorgfältige Prüfung der Schuld jedes einzelnen von ihnen nach den gegen und für ihn vorgebrachten Beweisen heraufbes... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Eine Verbindung mehrerer Fakten in einer Frage ist zulässig, wenn durch die Zusammenfassung dem Gebote, den Geschwornen eine vollständige Prüfung des Sachverhaltes und ein klare und erschöpfende Beurteilung zu ermöglichen, unter allen Umständen Rechnung getragen ist (JBl 1958,78 = SSt 28/67 ua). Entscheidungstexte 10 Os 38/71 Entscheidungstext OGH 12.10.... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §316StPO §317 Abs2StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Gesetz räumt zwar dem Schwurgerichtshof die Möglichkeit ein (§ 316 StPO), die Hauptfrage nur auf das Grunddelikt zu richten und hinsichtlich des Vorliegens qualifizierender Umstände eigene Zusatzfragen zu stellen; wenn jedoch eine solche Aufspaltung der Fragestellung nicht für notwendig befunden wird, ist dadurch keine der in den §§ 312 - 317 StPO enthaltenen Vorschriften v... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Mehrere unter denselben Deliktsbegriff fallende Taten, zum Beispiel mehrere auch an verschiedenen Personen, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten begangene Diebstähle, können in einer Schuldfrage, einer sogenannten Kumulativfrage, zusammengefasst werden. Entscheidungstexte 8 Os 5/60 Entscheidungstext OGH 04.03.1960 8 Os 5/60 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Beweisergebnisse bezüglich mehrerer Angeklagter, die derselben Tat angeklagt sind, nicht gleichartig sind, muß für jeden Angeklagten eine besondere Frage an die Geschwornen gestellt werden. Entscheidungstexte 5 Os 279/57 Entscheidungstext OGH 03.10.1957 5 Os 279/57 Veröff: SSt XXVIII/67 = JBl 1958 H3,78 ... mehr lesen...