Norm
StPO §317 Abs2Rechtssatz
Bei der Abfassung eines am mehreren Hauptfragen und Eventualfragen bestehenden Fragenschemas müssen die Eventualfragen keineswegs jeweils im unmittelbaren Anschluß an jene Hauptfragen gereiht werden, von deren Verneinung ihre Aktualität abhängt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100966Dokumentnummer
JJR_19880216_OGH0002_0150OS00001_8800000_001