Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Karl P***** der Verbrechen (A) der schweren Nötigung (1) nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Deliktsfall StGB, (2) nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 vorletzter und letzter Deliktsfall StGB, (C) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (E 1 und 2) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB sowie der Vergehen (B) der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil wurde Ernst R***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB (1) und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und 2, 161 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er in E***** als Geschäftsführer der Firma R***** Bauunternehmung GmbH 1. von Anfang 1990 bis mindestens Ende 1995 in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unterneh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert E***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert E***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst wiedergegeben) zwischen 6. April 1993 und 24. Jänner 1997 in Linz als Angestellter der Raiffeisenlandesbank ***** regGenmbH-Abteilung Wertp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert B***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG (1.) und des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert B***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG (1.) und des Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG (2.) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas L***** (1) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall StGB und der Vergehen (2) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas L***** (1) des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2,, Absatz 3, zweiter Fall StGB und der Vergehen (2) der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unangefochten gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Robert K***** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 lit a, (unrichtig: und § 13) FinStrG (A.) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG (B.) sowie des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (C.) und des Vergehens des Widerstandes gegen die Staats... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines Mittäters enthält, wurde Robert P***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch eines Mittäters enthält, wurde Robert P***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG, teilweise als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter F... mehr lesen...
Gründe: Hamid M***** wurde des in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 17. Juni 1998 in Berg versucht hat, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, dessen Menge zumindest das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) ausmacht, nämlich 9.686,22 Gramm Rohopium (830 + - 124 Gramm Morphin) nach Österreich einzuführen... mehr lesen...
Gründe: Helmut P***** wurde des Verbrechens der versuchten Untreue als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 15, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und gemäß § 43a Abs 2 StGB zu einer kombinierten Geld- und (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Helmut P***** wurde des Verbrechens der versuchten Untreue als Beteiligter nach Paragraphen 12, dritter Fall, 15, 153 Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt und gemäß Paragraph 43 a,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen sogleich in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Ing.Klaus W***** enthält, wurde Josef K***** des teils vollendeten, teils versuchten Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt und unter Bedachtnahme auf eine Strafverfügung des Finanzamtes Bruck an der Leitha zu einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter B***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter B***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (1.) und der schweren Nötigung nach Paragraphen 105, Absatz eins,, 106 Absatz eins, Ziffer eins, StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7MRK Art6 Abs1 II5a2StPO §35 Abs2 AStPO §285bStPO §285d
Rechtssatz: Die in der Äußerung des Angeklagten zur Stellungnahme der Generalprokuratur mit dem Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Verwaltungsverfahren (Fall Zumtobel gegen Österreich), in dem in der Regel keine öffentliche Verhandlung stattfindet, erhobene Forderung auf Anberaumung eines Gerichtstages ist nicht zielführen... mehr lesen...
Gründe: Karl S***** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 13.Dezember 1996 in Knittelfeld dadurch an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht hat, daß er im ersten Stock des im Eigentum der Firma Z*****-GesmbH stehenden Mehrparteienhauses in der Schulgasse 25 zwei Matratzen und daraufliegende Decken sowie einen Papier- und Fetzenhau... mehr lesen...
Norm: StPO §35 Abs2 AStPO §285d
Rechtssatz: Die Stellungnahme der Generalprokuratur (§ 35 Abs 2 StPO), die nur die Erklärung enthält, daß sich die Nichtigkeitsbeschwerde zur Beschlußfassung nach § 285 d StPO eigne, ist im Hinblick auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Bulut gegen Österreich 59/1994/506/588), wonach bloß aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit deren Zustellung an die Verteidigung verlangt wird, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter G***** des Verbrechens der Schändung nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 22. August 1996 in Wolfau Manuela V*****, die wegen Schwachsinns unfähig ist, die Bedeutung des Vorganges einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht hat. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter G***** des Verbrechens der Schändung nach Paragraph 205, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil er am... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch unbekämpft gebliebene Schuldsprüche anderer Angeklagter enthält) wurde Herwig Franz S***** (A I und II) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Bandendiebstahls (im Urteil S 5 offenbar irrig: "gewerbsmäßig schweren Diebstahls") nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil (das auch unbekämpft gebliebene Schuldsprüche anderer Angeklagter enthält) wurde Herwig Franz S***** (A röm... mehr lesen...
Norm: StPO §285aStPO §285d
Rechtssatz: Der Umstand, daß ziffernmäßig
Gründe: des § 281 Abs 1 Z 9 lit a und Z 10 StPO geltend gemacht wurden, hindert keineswegs eine Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung; nur prozeßordnungsgemäß ausgeführte materiellrechtliche Rügen führen zur Anordnung eines Gerichtstages (Mayerhofer aaO § 285 a E 61). Entscheidungstexte 15 Os 22/97 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §285dStPO §467 Abs2
Rechtssatz: Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, dass Nichtigkeitsgründe vorlägen. Entscheidungstexte 15 Os 142/95 Entscheidungstext OGH 12.10.... mehr lesen...
Norm: StPO §285cStPO §285d
Rechtssatz: Zustellung einer auf Erledigung im Gerichtstag abgestellten Stellungnahme der Generalprokuratur an den Rechtsmittelwerber (Verteidiger), dem eine binnen vierzehn Tagen zu erstattende schriftliche Äußerung anheimgestellt wird, im Hinblick auf eine in Betracht gezogene Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde schon in nichtöffentlicher Sitzung (Ausführung nur im Akt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §390a
Rechtssatz: Nur dann, wenn mit der Zurückweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung das Verfahren gegen den betreffenden Angeklagten beendet ist, ist in dieser Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens abzusprechen. Entscheidungstexte 13 Os 14/88 Entscheidungstext OGH 03.03.1988 13 Os 14/88 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Dezember 1946 geborene Johann W*** und die am 15. Februar 1950 geborene Gustavine W*** sind der falschen Beweisaussage vor Gericht - ersterer des Vergehens nach § 288 Abs. 1 StGB (1), letztere des Verbrechens nach § 288 Abs. 2 StGB (2) - schuldig erkannt worden. Darnach haben in dem Verfahren 4 Cg 63/86 des Kreisgerichts Steyr, und zwar Johann W*** am 8.Juli 1986 als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt, indem er behauptete, von einem... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte die am 20.Oktober 1949 geborene kaufmännische Angestellte Hermine A des Verbrechens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 2 StGB schuldig. Ihr liegt zur Last, daß sie am 28.Juni 1977 vor dem Schöffengericht in Salzburg zu Gunsten ihres wegen Diebstahls und dauernder Sachentziehung angeklagten damaligen Lebensgefährten Harald B unter Eid fälschlich behauptete, B habe in der Nacht zum 25. Februar 1977 die gemeinsame Wohnung nicht verlassen. Hin... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §294 Abs4
Rechtssatz: Ein unzulässiges Rechtsmittel darf aus prozeßrechtssystematischen Gründen nicht gleich einen zulässigen Rechtsmittel behandelt werden. Entscheidungstexte 10 Os 159/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 10 Os 159/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100181 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Februar 1939 geborene Tontechniker Norbert A des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe sowie gemäß dem § 369 StPO zur Bezahlung des Betrages von 5.000 S an den Privatbeteiligten Friedrich B verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte sich der Angeklagte zwischen dem 24.August und dem 25.November 1976 als Filialleiter des Kaufmannes Friedrich B, welcher einen H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 19.Dezember 1941 geborene Gelegenheitsarbeiter Werner A des Verbrechens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, und nach § 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.Juli 1978, AZ. 22 Vr 3789/77, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 5 des ... mehr lesen...
Norm: StPO §285dStPO §390a
Rechtssatz: Wird die Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 285 d StPO zurückgewiesen und die Entscheidung über die Berufung einem Gerichtstag vorbehalten, hat die gemäß § 285 d StPO ergangene Entscheidung einen Kostenersatzausspruch gemäß § 390 a StPO nicht zu enthalten. Entscheidungstexte 12 Os 203/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978... mehr lesen...