Norm
StPO §285cRechtssatz
Zustellung einer auf Erledigung im Gerichtstag abgestellten Stellungnahme der Generalprokuratur an den Rechtsmittelwerber (Verteidiger), dem eine binnen vierzehn Tagen zu erstattende schriftliche Äußerung anheimgestellt wird, im Hinblick auf eine in Betracht gezogene Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde schon in nichtöffentlicher Sitzung (Ausführung nur im Akt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100151Dokumentnummer
JJR_19881018_OGH0002_0150OS00117_8800000_004