Norm: B-VG Art89 Abs2StPO §285dStPO §285f
Rechtssatz: Die Prüfung von angeblich vorliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Art 89 Abs 2 B-VG) kann bereits bei der nichtöffentlichen Beratung erfolgen, weil das erst in jüngster Zeit von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bejahte subjektive Recht auf Normanfechtung vom Programm der §§ 284 ff StPO, das nur geltend gemachte Nichtigkeitsgründe erfasst, nicht angesprochen wird, sodass § 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche der Mitangeklagten Artur Ma***** und Adam R***** sowie einen Freispruch des Artur Ma***** (verfehlt auch von der rechtlichen Kategorie; vgl Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1) enthält, wurde Adrian M***** der Verbrechen des schweren Raubes teilweise als Beteiligter nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall, 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefasst wiedergegeben - großteils im bewus... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter M***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 zweiter Fall und Abs 2, 161 Abs 1, 15 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in H***** und anderen Orten Österreichs als Geschäftsführer der R***** GmbH und der R***** GmbH, die Schuldner mehrerer Gläubiger waren, Bestandteile des Vermögens dieser Unternehmen beiseite geschafft und dies versucht und dadurch die Befriedigung deren Gläubiger im Ausmaß von mehr als 77... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland W***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er an verschiedenen Orten Österreichs mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachangeführte Personen durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hinsichtlich seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation und jener seiner Unternehmen, seiner gescheit... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht führte am 6. September 2005 (ON 12) und am 20. September 2005 (ON 14) die Hauptverhandlung über die von der Staatsanwaltschaft gegen Ernst H***** erhobene Anklage (ON 6) durch. Nach dem ungerügten Protokoll über die Hauptverhandlung erkannte es diesen am letztgenannten Tag (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I) sowie nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Zoran M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I/1) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I/2) und Snezana G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 12 dritter Fall, 201 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach haben sie am 3. Juli 2007 in K***** in der Schweiz I. Zoran M***** Violetta B***** 1. mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Peter O***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter gemäß § 12 (dritter Fall) StGB (A.) sowie des in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Vergehens nach § 28 Abs 1 (erster Fall) SMG aF (B.) schuldig erkannt. Demnach hat er „in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Mit dem angefochtenen, a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kostja P***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 16. Jänner 2008 in Wien Dr. Heide W***** mit Gewalt gegen ihre Person eine fremde bewegliche Sache, nämlich ihre Handtasche, mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz wegzunehmen versucht, indem er derart kräftig an der von ihr festgehaltenen Tasche zog und zerrte, dass ein Tragriemen abriss und die Genannte beinah... mehr lesen...
Gründe: Todor T***** wurde jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (1), § 33 Abs 1 FinStrG (2) und §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG (3) schuldig erkannt. Todor T***** wurde jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 Litera a, FinStrG (1), § 33 Abs 1 FinStrG (2) und Paragraphen 13,, 33 Abs 1 FinStrG (3) schuldig erkannt. Danach hat er als allein vertretungsbefugter Geschäftsführer der Todor T***** GesmbH im Bereic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl I 1998/153 (B 1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 (B 2) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (C) schuldig erkannt. Danach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton W***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB (I.), der Vergehen (richtig des Vergehens) der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (II.) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Danach hat er am 21. Februar 2006 in Salzburg Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton W***** des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen Teilfreispruch und einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Peter H***** enthält, wurde Manfred A***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 3, 130 vierter Fall und 15 StGB (1 bis 9 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen Teilfreispruch und e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann K***** und Cornel C***** des (von C***** als Beteiligten nach § 12 dritter Fall StGB begangenen) Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann K***** und Cornel C***** des (von C***** als Beteiligten nach Paragraph 12, dritter Fall StGB begangenen) Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat er i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von zumindest April 1999 bis September 2003 als Bürgermeister der Marktgemeinde T***** seine Befugnis, im Namen dieser Gemeinde als deren Organ in Vollziehung ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7StPO §285d
Rechtssatz: Keine grundrechtlichen Bedenken gegen die in der StPO vorgesehenen Möglichkeiten zu nichtöffentlicher Erledigung von Nichtigkeitsbeschwerden. Entscheidungstexte 12 Os 115/04 Entscheidungstext OGH 28.04.2005 12 Os 115/04 15 Os 147/17g Entscheidungstext OGH 17.01.2018 15 Os 147/17g ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Norbert B***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 „Abs 1" StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von Jänner 2001 bis zum 12. Dezember 2002 in Mödling und Perchtoldsdorf dadurch, dass er in oftmals wiederholten Angriffen jeweils einen Finger in die Scheide der am 13. Dezember 1988 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 30. Juni und 8. August 2004 in Innsbruck in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von Einbruchsdiebstählen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in sechs Angriffen der H***** GmbH durch Aufbrechen eines Getränkeautomaten insgesamt 97,15 Euro mit dem Vorsatz weg... mehr lesen...
Gründe: Hannes L***** wurde elf Verbrechen nach § 28 Abs 2 erster Fall SMG und § 15 StGB (I) sowie einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (II) schuldig erkannt. Danach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Hannes L***** wurde elf Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, erster Fall SMG und Paragraph 15, StGB (römisch eins) sowie einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG (römisc... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Von Feststellungsmängeln abgesehen, liegen die Nichtigkeitsgründe der Z 9 und 10 des § 281 Abs 1 StPO vor, wenn angesichts der im angefochtenen Urteil festgestellten Tatsachen zu Unrecht ein Schuld- oder Freispruch ergangen ist (Z 9 lit a bis c) oder die festgestellten Tatsachen zwar zu Recht einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumiert wurde... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §285 Abs1StPO §285a Z2StPO §285d
Rechtssatz: Begnügt sich der Beschwerdeführer zur
Begründung: seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunkt methodengerecht aus dem Gesetz abzuleiten, so fehlt es an der vom Gesetz geforderten deutlichen ... mehr lesen...
Gründe: Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Schöffengerichts wurde Werner K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil des Schöffengerichts wurde Werner K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben anderen Angeklagten Mahmut S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Bandendiebstahls teils durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter und vierter Fall und 15 StGB (I/C), sowie der Vergehen (II/B) der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB, (III/B) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (V) der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Alexander D***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Mai 1997 in Innsbruck und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Dr. Bozena Christine G***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die falsche Vorgabe, er werde sich nach bestem W... mehr lesen...
Gründe: Hartmut D***** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG als Beteiliger nach § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, die gemäß § 43a Abs 3 StGB teilweise unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Hartmut D***** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins und Absatz 2, Litera a, FinStrG als Beteiliger nach Paragraph 11, dr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Mitangeklagten Gerd H***** und Ing. Christian S***** sowie unbekämpft gebliebene Freisprüche der Angeklagten L***** und H***** enthält, wurde Friedrich L***** (zu I.1.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (§ 15 StGB) schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu II.) des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig... mehr lesen...
Gründe: Dobrila J***** wurde des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil sie Ende des Jahres 1999 und im Jänner 2000 in Wien mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Walter E***** durch die Aufforderung, er möge einen Kredit bei der Bank aufnehmen und die Darlehensvaluta auf ihr Konto überweisen, widrigenfalls sie bei seiner Firma und bei seinen Eltern anrufen und dort mitteilen werde, dass er regelmäßig mit Prostit... mehr lesen...
Gründe: Edgar W***** wurde (A) des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall SMG und der Vergehen (B) nach § 27 Abs 1 SMG und (C) des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Edgar W***** wurde (A) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2,, Absatz 3, erster Fall SMG und der Vergehen (B) nach Paragraph 27, Absatz eins, SMG und (C) des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen ca Herbst 1999 und Frühjahr 2000 in Amsterdam und anderen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...