Norm
StPO §280Rechtssatz
Wenngleich ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, kann in der Anmeldung einer Berufung die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht erblickt werden, wenn darin nicht - auch nur ansatzweise - vorgebracht wird, dass Nichtigkeitsgründe vorlägen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099013Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022