RS OGH 1988/3/3 13Os14/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1988
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Norm

StPO §285d
StPO §390a

Rechtssatz

Nur dann, wenn mit der Zurückweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung das Verfahren gegen den betreffenden Angeklagten beendet ist, ist in dieser Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens abzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100182

Dokumentnummer

JJR_19880303_OGH0002_0130OS00014_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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