Norm
StPO §285dRechtssatz
Nur dann, wenn mit der Zurückweisung seiner Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung das Verfahren gegen den betreffenden Angeklagten beendet ist, ist in dieser Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens abzusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100182Dokumentnummer
JJR_19880303_OGH0002_0130OS00014_8800000_001