Norm
StPO §270 Abs3Rechtssatz
Angesichts einer durch die Angleichung der Urteilsausfertigung an das verkündete Urteil erforderlich gewordenen Neuzustellung der Entscheidung und der rechtzeitigen Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde innerhalb der dadurch in Gang gesetzten (neuen) Rechtsmittelfrist (SSt 47/50) ist ein zuvor eingebrachter Wiedereinsetzungsantrag obsolet geworden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0098932Dokumentnummer
JJR_19900927_OGH0002_0120OS00105_9000000_001