Gründe: Rechtliche Beurteilung In der Strafsache AZ 9 U 69/00s des Bezirksgerichtes Telfs legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit Bestrafungsantrag vom 20. April 2000 (ON 4) Irmgard R***** als Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, im Zeitraum von April 1999 bis dato ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Töchtern Jasmin R***** und Natalie R***** gröblich verletzt zu haben. In der Strafsache AZ 9 U... mehr lesen...
Gründe: Felix H***** wurde des Verbrechens des (richtig:) gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Juni 2000 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem ebenfalls deswegen rechtskräftig schuldig gesprochenen Richard N***** - als dessen Mittäter - fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S jedenfalls übersteigenden Wert, nämlich (im Ersturteil näher be... mehr lesen...
Norm: StGB §70StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Die Annahme der Gewerbsmäßigkeit ist mit dem schwerst einschlägig getrübten Vorleben der Angeklagten, der Beschäftigungslosigkeit und insbesondere mit dem äußerst professionellen Vorgehen logisch einwandfrei und hinlänglich begründet. Entscheidungstexte 13 Os 143/00 Entscheidungstext OGH 31.01.2001 13 Os 143/00 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Nachdem das Erstgericht die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen angedrohte Strafstrafe von je 10.000 S und forderte sie neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen von je 30.000 S auf, die Jahresabschlüsse binnen zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Beschlusses einzur... mehr lesen...
Begründung: Die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH sind ihrer Offenlegungspflicht für das Geschäftsjahr 1998 nicht nachgekommen. Über die beiden Geschäftsführer wurden Zwangsstrafen von je 5.000,-- S verhängt. Wegen fortgesetzter Säumnis verhängte das Erstgericht neuerlich Zwangsstrafen von je 15.000,-- S. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur und wies die Anregungen, beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen. Es verhängte schließlich die anlässlich der Aufforderung angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S und forderte neuerlich unter Androhung weiterer Zwangsstrafen zur Vorlage des Jahresabschlusses auf. Der Anregung auf Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH leistete das Erstgericht nicht Folge. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. August 1999 in Wien als Sicherheitswachebeamter mit dem Vorsatz, dadurch andere an ihren Rechten zu schädigen, nämlich Gabriele A***** an ihrem Recht auf persönliche Freiheit und Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder durch die Behörde, nachdem sie selbst festgenommen worden war, sowie die Republik Österreich an ihrem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Murat T***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Satz erster Fall und zweiter Satz SMG als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (A II) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 SMG (B II 1), nach § 27 Abs 2 Z 1 SMG (B II 2) sowie nach § 27 Abs 2 Z 2 erster Halbsatz erster Fall und zweiter Halbsatz SMG (B II 3), Mario Z***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Erwin H***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Erwin H***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen. Anlass der Einweisung war, dass er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes die Nachgenannten gefährlich mit dem Tode bedrohte, um sie in Furcht... mehr lesen...
Norm: StGB §198 Abs1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Während der Zeit, in der sich der Unterhaltspflichtige in polizeilicher oder gerichtlicher Haft oder im Krankenhaus befindet, ist es ihm nicht möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Unterlassen von Unterhaltszahlungen begründet daher in diesen Zeiträumen in der Regel keine gröbliche Pflichtverletzung, sodass es diesbezüglich bereits am objektiven Tatbestand des § 198 Abs 1 StGB mangelt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter P***** (auch P*****), geborener P*****, (zu A. I. und II.) als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB zum Verbrechen des teils (richtig) vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB sowie (zu B.) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter P***** (auch P*****), geborener P*****, (zu A. I. und rö... mehr lesen...
Norm: StGB §198 Abs1StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Während der Zeit, in der sich der Unterhaltspflichtige in polizeilicher oder gerichtlicher Haft oder im Krankenhaus befindet, ist es ihm nicht möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Unterlassen von Unterhaltszahlungen begründet daher in diesen Zeiträumen in der Regel keine gröbliche Pflichtverletzung, sodass es diesbezüglich bereits am objektiven Tatbestand des § 198 Abs 1 StGB mangelt... mehr lesen...
Gründe: Thomas B***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3, 130 erster und zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Thomas B***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer 3,, 130 erster und zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die dagegen nach Berufungsanm... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1StGB §107 Abs2StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB ist nicht nur Absichtsdelikt ieS, sondern zugleich Kundgebungsdelikt und daher erst vollendet, wenn die gefährliche Drohung ihr Ziel erreicht hat, also dem Adressaten wirklich zur Kenntnis gelangt ist. Entscheidungstexte 15 Os 4/00 Entscheidungstext OGH 02.03.2000 1... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1StGB §107 Abs2StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Für die gefährliche Drohung wird keine bestimmte Form verlangt. Sie kann sowohl mündlich von Person zu Person oder fernmündlich, als auch - wie hier - schriftlich geäußert werden oder in (für den Bedrohten unmissverständlichen) Gesten, Andeutungen oder in sachlichen Vorkehrungen zum Ausdruck kommen. Sie muss nicht unmittelbar gegenüber dem Bedrohten geschehen, sondern kann auch - w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche des Angeklagten C***** und Verfolgungsvorbehalte gemäß § 263 Abs 2 StPO enthaltenden - Urteil wurden Johann M***** (zu III) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, 2 und 4 zweiter Satz StGB, Alen C***** der Verbrechen (zu IA, B) des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 (zu ergänzen) und 2, 130 zweiter... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1StGB §107 Abs2StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB ist nicht nur Absichtsdelikt ieS, sondern zugleich Kundgebungsdelikt und daher erst vollendet, wenn die gefährliche Drohung ihr Ziel erreicht hat, also dem Adressaten wirklich zur Kenntnis gelangt ist. Entscheidungstexte 15 Os 4/00 Entscheidungstext OGH 02.03.2000 1... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1StGB §107 Abs2StPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Für die gefährliche Drohung wird keine bestimmte Form verlangt. Sie kann sowohl mündlich von Person zu Person oder fernmündlich, als auch - wie hier - schriftlich geäußert werden oder in (für den Bedrohten unmissverständlichen) Gesten, Andeutungen oder in sachlichen Vorkehrungen zum Ausdruck kommen. Sie muss nicht unmittelbar gegenüber dem Bedrohten geschehen, sondern kann auch - w... mehr lesen...
Gründe: Nabil Fakhry Abdel Malak S***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im Sommer 1998 in Wien eine unmündige Person, nämlich die am 16. Mai 1987 geborene Daniela H***** auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht missbraucht hat, indem er sie über einen Zeitraum von etwa zehn Minuten an der Scheide streichelte. Nabil Fakhry Abdel Malak S***** wurde des Verbr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); es sei jedoch darauf hingewiesen, dass angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz (hier insbesondere Verletzung der richterlichen Belehrungs- und Anleitungspflicht), die in der Berufung behauptet, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung auch in Sozialrechtssachen in der R... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 1 U 3/97g des Bezirksgerichtes Reutte legte der Bezirksanwalt mit schriftlichem Bestrafungsantrag vom 5. Oktober 1998 (ON 9) Dieter W***** eine Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gegenüber seinen mj Kindern Nadine und Tanja U***** jeweils vom 1. Oktober 1997 bis "dato" zur Last. Die Vorladung für die am 23. Oktober 1998 anberaumte Hauptverhandlung und der schriftliche Bestrafungsantrag wurden dem Beschuldigten unter seiner Münchn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Ernst M***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB und (B) Jürgen P***** und Claudia G***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Ernst M***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB und (B) Jürgen P***** und Claudia G***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1969 in einem nicht öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Ballettänzer zur beklagten Partei als Inhaberin des Österreichischen Bundestheaterverbandes in der österreichischen Staatsoper beschäftigt und wurde von dieser mittels Dekret vom 17. 7. 1997 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Der - auf Privatrecht beruhende (VwGH v 27. 4. 1993, 93/08/0008, ÖJZ 1994, 247) - Ruhegenuß wurde entsprechend den Bestimmungen des BThPG und e... mehr lesen...
Gründe: Rudolf V***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (aF) StGB (1.) und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er in der Zeit von 1991 bis 1994 in Groß Enzersdorf in zahlreichen, im Abstand von etwa zwei Wochen wiederholten Angriffen 1. die am 20. Juli 1982 geborene Limana R*****, sohin eine unmündige Person, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, ind... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 58-jährige, in der Türkei geborene, inzwischen aber österreichischer Staatsbürger gewordene Talip E***** der Finanzvergehen des teils vollendeten (I.2.), teils versuchten (I.1.) gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG sowie der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG (II.1. und 2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 58-jä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Rudolf D***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Rudolf D***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (römisc... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Juli 1996, GZ 1 b E Vr 6990/96-16, wurden Kurt Pe***** und Eva Maria Pi***** anklagekonform des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Juli 1996, GZ 1 b E römisch fünf r 6990/96-16, wurden Kurt Pe***** und Eva Maria Pi***** anklagekonform des Vergehens des s... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15. 6. 1998 (ON 4) wurde der Konkurs über die Hotel A***** Gesellschaft mbH eröffnet und ein Masseverwalter und dessen Stellvertreter bestellt. Das Konkursedikt wurde am Montag, dem 15. 6. 1998 an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagen; die individuelle Zustellung an die Gemeinschuldnerin erfolgte am Mittwoch, dem 17. 6. 1998. Das Rekursgericht wies mit Beschluß vom 24. 7. 1998 (ON 25) ua den sehr ausführlichen, am... mehr lesen...
Gründe: Zvezda S***** wurde des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie am 18. März 1997 in Puch bei Hallein ihr Kind während der Geburt getötet hat, indem sie ihre Hand gegen Mund und Nase des Kindes drückte. Zvezda S***** wurde des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach Paragraph 79, erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingte... mehr lesen...