Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp und Hon.-Prof. Dr. Schroll sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Trebuch als Schriftführer in der Strafsache gegen Helmut E***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der beklagten Gemeinde beschäftigten Hebammen stehen teils in öffentlich-rechtlichen (Beamte), teils in privatrechtlichen (Vertragsbedienstete) Dienstverhältnissen. Auf die privatrechtlichen Dienstverhältnisse findet die Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 (in der Folge: VBO) Anwendung, die ihrerseits auf Bestimmungen über das Besoldungsrecht der Beamten der Beklagten (Besoldungsordnung 1994; in der Folge: BO 1994) verweist. „Basishebammen" sind be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2000 bis 2004 in Hall in Tirol die ihm in seiner Eigenschaft als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der St***** GmbH eingeräumte Befugnis, über fremdes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helmut T***** und Manfred P***** jeweils des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Helmut T***** und Manfred P***** jeweils des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach haben in Wien und anderen Orten im Zuge ihrer Tätigkeit als Ersatzmitglieder der Prüfungskommission für Berufshubschrauberpilo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthält, wurden Peter K*****, Ernst G***** und Alfred F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A./I./) und Erwin B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (A./II./) schuldig erkannt. Danach haben Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Monika K***** im zweiten Rechtsgang (erneut) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Monika K***** im zweiten Rechtsgang (erneut) des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie sich von Februar 1998 bis August 2003 in R***** ihr anvertrautes Gut in einem 50.000 Euro ü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde der Angeklagte Muradif H***** des (teils beim Versuch [§ 15 StGB] gebliebenen) Verbrechens des schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz fremde bewegliche Sachen in einem 3.000 Euro übersteigenden Wert nachgenannten G... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 31 U 400/05z des Bezirksgerichts Linz legte die Staatsanwaltschaft Linz mit Bestrafungsantrag vom 26. August 2005 (ON 4) Thomas S***** als Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, „im Zeitraum 5. April 1997 bis laufend (die Ausdehnung des Deliktszeitraums in der Hauptverhandlung bleibt vorbehalten)" seine Unterhaltspflicht gegenüber der mj Eva S***** gröblich verletzt zu haben. In der Strafsache AZ 31 U 400/05z des B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch des Angeklagten enthaltenden angefochtenen Urteil - in dessen Ausfertigung übrigens nicht auch jene des Beschlusses aufzunehmen gewesen wäre, mit dem die Ausgeschlossenheit des Vorsitzenden verneint wurde, weil nur die in § 494a Abs 4 StPO genannten Entscheidungen gemeinsam mit dem Urteil auszufertigen sind - wurde Hamdi R***** des Verbrechens des teilweise versuchten, teilweise vollendeten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mola S***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, der Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (1) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (2) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mola S***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall SMG, der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Gaber S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 29. März 2006 in Wien unter dem Einfluss einer paranoid-wahnhaften Störung mit psychotischen Symptomen und aggressiven Tendenzen, sohin eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf Grund einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Manfred Sch***** und Gertraud W**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit „Benützungsübereinkommen" vom 23. 12. 1980 gab die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste), deren Rechtsnachfolgerin gemäß § 7 Abs 2 BundesforsteG 1996 seit 1. 1. 1997 die Klägerin ist, dem beklagten Verein ein 8.228 m2 großes Grundstück rückwirkend ab 1. 1. 1979 für 15 Jahre zum Zweck der „Anlage von Sport- und Spielplätzen" in Bestand, wobei der vorwiegende Zweck der Inbestandnahme die Sportausübung war. Das Grundstück umschließt das Gebäude de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Wilhelm W***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dr. Wilhelm W***** des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 18. August 199... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11. Oktober 2006, GZ 1 U 18/06k-28, wurde Johann H***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen) Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagessätzen á 150 EUR, im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (S 221 iVm dem nicht einjournalisierten, teilweise handschriftlichen, ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9StPO §281 Z10
Rechtssatz: Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der ) Beseitigung eines (in tatsächlicher Hinsicht konstatierten) Ausnahmesatzes unschlüssig, bedarf es, anders als bei der Geltendmachung von Feststellungsmängeln, keines Hinweises auf ein der Beseitigung entgegen stehendes, in der Haup... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9StPO §281 Z10
Rechtssatz: Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der ) Beseitigung eines (in tatsächlicher Hinsicht konstatierten) Ausnahmesatzes unschlüssig, bedarf es, anders als bei der Geltendmachung von Feststellungsmängeln, keines Hinweises auf ein der Beseitigung entgegen stehendes, in der Haup... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z9StPO §281 Z10
Rechtssatz: Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der ) Beseitigung eines (in tatsächlicher Hinsicht konstatierten) Ausnahmesatzes unschlüssig, bedarf es, anders als bei der Geltendmachung von Feststellungsmängeln, keines Hinweises auf ein der Beseitigung entgegen stehendes, in der Haup... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Gernot S***** in Tateinheit begangener Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB (D) und der gefährlichen Drohung nach § 107 „Abs 1" StGB (E) schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Gernot S***** in Tateinheit begangener Vergehen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins,, 84 Absatz 2, Ziffer 2, StGB (D) und der gefährlichen Drohung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes W***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhte, nämlich einer anhaltenden wahnhaften Störung, eine Tat beging, die ihm außer diesem Zustand als das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB zuzu... mehr lesen...
Gründe: Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2004 bis 3. Oktober 2005 an verschiedenen (einzeln genannten) Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig und als Mitglied einer kriminellen Vereinigun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dietmar P***** (richtig:) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (I) und des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dietmar P***** (richtig:) des Verbrechens des versuchten Raubes nach Paragraphen 15,, 142 Absatz eins, StGB (römisch eins) und des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (römisch II) schuldig erkannt. Danach hat e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang G***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (I.), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II) und der Schändung nach § 205 Abs 2 StGB (III) sowie des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (IV) - jeweils in der Fassung vor dem StRÄG 2004, BGBI I 2004/15 - schuldig erkannt. Danach hat er in Villach und anderen Orten Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang G*... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die am 13. September 2006 über Branko J***** verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO fortgesetzt. Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die am 13. September 2006 über Branko J***** verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach Paragraph 180, Absatz 2, Ziffer eins und 3 Litera a und b StPO fortgesetzt. Danach ... mehr lesen...
Gründe: Paul Wilhelm F***** wurde mit rechtskräftigem, in seiner Abwesenheit (§ 459 StPO) gefällten Urteil des Bezirksgerichtes Freistadt vom 27. Juli 2005, GZ 1 U 65/05s-10, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Demnach hat er „seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber dem am 3. August 2000 geborenen (Sohn) Raphael Philipp E***** mit monatlich Euro 181,68 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 23. 12. 2004 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach dem am 29. 8. 2004 verstorbenen Josef L***** ab 30. 8. 2004 anerkannt und das Ausmaß der Pension mit monatlich EUR 160,21 zzgl einer Höherversicherung von EUR 0,35 monatlich festgesetzt. Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Witwenpension in Höhe von EUR 1.051,56 monatlich gerichtete Klagebegehren ab, weil die Höhe der der Klägerin gebührende... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 23. Februar 2006, GZ 12 Os 9/06z-6, hat der Oberste Gerichtshof eine Beschwerde des Privatbeteiligten Gerhard H***** gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz als Beschwerdegericht als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die dagegen von Gerhard H***** erhobene Beschwerde ist (neuerlich) unzulässig, weil gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes kein weiterer Rechtszug zulässig ist. Da e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf M***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: zweiter und) vierter Fall, Abs 3 StGB (zu 2.) und der Angeklagte Manfred S***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: zweiter und) vierter Fall, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (zu 1. und 3.)... mehr lesen...
Gründe: Arben N***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2) schuldig erkannt. Arben N***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er 1. am 30. Mai 2004 in P***** Hemma P***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er ihr Hose und Unterhose au... mehr lesen...