Norm: StPO §270 Z5
Rechtssatz: Das Gericht hat gemäß § 270 Z 5 StPO die Urteilsbegründung in gedrängter Form abzufassen und ist nicht verhalten, im Urteil alle Verfahrensergebnisse schlechthin und ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung für die zu fällende Entscheidung zu erörtern. Entscheidungstexte 13 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 08.05.1996 13 Os 26/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Z5
Rechtssatz: Das Gericht hat gemäß § 270 Z 5 StPO die Urteilsbegründung in gedrängter Form abzufassen und ist nicht verhalten, im Urteil alle Verfahrensergebnisse schlechthin und ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung für die zu fällende Entscheidung zu erörtern. Entscheidungstexte 13 Os 26/96 Entscheidungstext OGH 08.05.1996 13 Os 26/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §260 Abs1 Z3StPO §270StPO §271 Abs1 AStPO §271 Abs1 B Z7
Rechtssatz: Die im § 260 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO angeführten Punkte eines Strafurteils sind zwar bei sonstiger Nichtigkeit zu verkünden, aber nicht unbedingt zu protokollieren. Die schriftliche Dokumentation des Urteilsinhalts ist vielmehr der Ausfertigung des Urteils vorbehalten (§ 270 StPO). Im Protokoll über die Hauptverhandlung genügt zur Beur... mehr lesen...
Norm: StPO aF §270StPO §285 Abs3
Rechtssatz: Der unrichtige Hinweis im Urteil, daß die Rechtsmittelausführungsfrist 4 Wochen betrage, obwohl die Hauptverhandlung nicht an mehr als fünf Tagen stattgefunden hat, vermag eine Erweiterung dieser Frist nicht zu bewirken, weil einem solchen Hinweis nur deklarativer Charakter zukommt, also eine Fristverlängerung ausschließlich vom tatsächlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abhängt. Eine V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Milorad M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 22.August 1990 in Graz dadurch, daß er Michaela S***** an den Oberarmen und am Oberkörper festhielt, ihre Oberschenkel mit seinen Knien unter Einsatz von Körperkraft auseinanderzwängte und sodann mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang, außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 28-jährige Walter B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 16. November 1990 in Wien dem Karl W***** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 StGB) absichtlich zugefügt zu haben, indem er dem Genannten ein Fixiermesser (Klingenlänge 11 cm) in den Bauch stieß, wodurch die Bauchdecke durchstoßen und (nach Durchdringen des großen Netzes im Bereich de... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.Jänner 1950 geborene Friedrich Alexander D***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 75 StGB zu dreizehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 18.Juli 1990 in Wien Erwin S***** durch Versetzen eines wuchtigen Stiches mit einem Fleischmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 cm in die Brust vorsätzlich getötet. Die Geschwornen ha... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs1 AStPO §270StPO §290 Abs1
Rechtssatz: 1. In gemäß § 57 Abs 1 StPO abgesondert geführten Verfahren beschlossene und verkündete Urteile müssen auch dann separat ausgefertigt werden, wenn kein neuer Akt angelegt worden ist; 2. wurden getrennt beschlossene und verkündete Urteile dennoch gemeinsam ausgefertigt, so ist eine Erledigung von jeweils gegen sie gerichteten Rechtsmitteln (auch Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) sowie der Finanzve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche wegen einer Reihe weiterer Anklagepunkte enthält, wurde (u.a.) der am 1.Juli 1954 geborene Textilkaufmann Franz R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Firma "C*** M*** G*** mbH" in der Zeit zwischen 2.September 1985 und 7.August 1986 durch die Zusage, er wolle das aus der Konkursmasse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter F*** des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 11.September 1988 in Villach-St. Magdalen in der Kocherei der Z*** V*** Gesellschaft m.b.H. vorsätzlich ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursachte, indem er einen treibstoffgetränkten Stoffetzen entzündete und auf den mit Holzschnitzeln und Holzstaub übersäten Trichterboden warf. Rechtlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) 1. der nunmehr 45-jährige Erich A*** (zu A/I/1/e und i, 3/h/aa-hh und A/I/5) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, und 2. der nunmehr 48-jährige Siegfried J*** (zu A/I/1/a/bb und f sowie 3/i) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die beiden genannten Angeklagten in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Hans ... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 54-jährige Karl H*** und die 43-jährige Anna Maria H*** wurden des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie, zusammengefaßt wiedergegeben, in Wien durch Täuschung über ihre Zahlungsfähigkeit und ihren Zahlungswillen mit Bereicherungsvorsatz im Juli, August und September 1981 Angestellte der Leasing Firma A*** Mobilien Beschaffung und Vermietung Ges.m.b.H. (im folgenden: A***) zum Abschluß von Mietverträg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. Der am 20.Dezember 1923 geborene Pensionist (und ehemaliger Geschäftsführer) Walter M*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 2. der am 10.August 1952 geborene Geschäftsführer Hans W*** (zu A/1, 2 und 3) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB; 3. der am... mehr lesen...
Gründe: Wolfgang G*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Anfang Mai 1988 in Strasshof als mit der Auszahlung postalisch überwiesener Pensionen beauftragter Briefträger des Postamtes Strasshof, sohin als Beamter, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, indem er von der der Maria H*** überwiesenen Pension einen Geldbetrag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urtei wurde der am 10.Juli 1970 geborene - seit 16 Jahren in Österreich lebende - türkische Staatsangehörige Ali K*** - abweichend von der auf das Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB lautenden Anklage - der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Feber 1988 in Neuda durch Entzünden eines gepreßten Rohstoffballens (aus... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - welches auch in Rechtskraft erwachsene (Teil-)Freisprüche enthält - wurde ua der am 27.März 1951 geborene Werner Hans R*** des in der Zeit von Ende Oktober 1986 bis Anfang August 1987 in Wien, Wr.Neustadt, Sierndorf und Wiener Neudorf (gemeinsam mit dem abgesondert verfolgten Ferdinand S*** in zehn Angriffen) verübten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch (mit einem Wert der insgesamt weggenommenen Sachen von rund ... mehr lesen...
Gründe: Die (auch andere Angeklagte betreffende) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 23.Juli 1985, AZ 27 St 11.587/85, legte den oben genannten Angeklagten das Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146 ff StGB zur Last. Das Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten wurde in erster Instanz jeweils gemäß § 57 StPO ausgeschieden und gesondert abgeschlossen. Mit Beschluß vom 28. Juli 1988, GZ 14 Os 1/88-9, hat der Oberste Gerichtshof in analoger Anwendung des § 264 Abs. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochten gebliebene Schuldsprüche der Mitangeklagten Ing. B***, Ing. R*** und Ing. P*** (A I a, b und c, II sowie III 1 und 2), und gleichfalls unangefochtene Freisprüche der Angeklagten Dipl.Ing. S*** (B I), Ing. B*** und H*** (B II und III) sowie des Beschwerdeführers Ing.Horst Georg H*** (B IV) enthält, wurde letzterer (zu A I c) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 (aF) StGB und (zu IV) de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB und, insoweit als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, nach § 304 Abs 2 StGB, 2. der nunmehr 64-jährige (pensionierte) Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto P*** (zu A/I/4 und C/) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB, teils als Be... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §270
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Abweichung der Urteilsausfertigung von der der mündlich verkündeten Entscheidung wird weder ein Begründungsmangel (Z 5) noch sonst ein gesetzlicher Nichtigkeitsgrund geltend gemacht, sondern eine Fehlerhaftigkeit der schriftlichen Urteilsausfertigung, die im Weg von deren Angleichung an das mündlich verkündete Urteil durch einen Beschluß des Vorsitzenden (§§ 268, 270 StPO) zu beheben... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 4 und 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard E*** gegen das (auch andere Entscheidungen enthaltende) oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 und 15 StGB sowie des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.Februar 1915 geborene Dr.Rudolf K*** des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs.1 und Abs.2 (zweiter Fall) StGB (A des Schuldspruches) und des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter nach dem § 12 StGB (D des Schuldspruches), der am 21.Dezember 1943 geborene Dr.Hannes M*** des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs.1, Abs.2 (zweiter Fall) StGB und des Verbrechens des schweren Bet... mehr lesen...