Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Z7StPO §281 Z5
Rechtssatz: Die Urteilsgründe sind dann als unzureichend auszusehen, wenn sie auf Erfahrungssätzen aufbauen, die nicht anerkannt sind oder deren Tragweite falsch eingeschätzt wird. Eine Beweisführung, die auch deren Tragweite falsch eingeschätzt wird. Eine Beweisführung, die auch nur eine falsche Prämisse enthält, muß als fehlerhaft bezeichnet werden. Um dem Vorwurf einer unzureichenden
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Z7StPO §281 Z5
Rechtssatz: Die Urteilsgründe sind dann als unzureichend auszusehen, wenn sie auf Erfahrungssätzen aufbauen, die nicht anerkannt sind oder deren Tragweite falsch eingeschätzt wird. Eine Beweisführung, die auch deren Tragweite falsch eingeschätzt wird. Eine Beweisführung, die auch nur eine falsche Prämisse enthält, muß als fehlerhaft bezeichnet werden. Um dem Vorwurf einer unzureichenden
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: JN §24StPO §270
Rechtssatz: Ergänzung eines Ablehnungsbeschlußes durch Aufnahme der Namen der Senatsmitglieder in die schriftliche Ausfertigung. Entscheidungstexte 1 N 57/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 1 N 57/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0045993 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §270
Rechtssatz: Wurde aus Versehen unterlassen, in die Urteilsausfertigung den (mündlich verkündeten) Aufschub der Rechtsfolgen aufzunehmen, so ist eine Richtigstellung der Urteilsausfertigung in dieser Richtung zulässig (Schreibfehler). Reformatio in pejus. Entscheidungstexte Os 227/26 Entscheidungstext OGH 09.04.1926 Os 227/26 Veröff: SSt VI/45 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Urteilsausfertigung" im § 270 StPO. Entscheidungstexte Os 279/25 Entscheidungstext OGH 25.05.1925 Os 279/25 Veröff: SSt V/58 11 Os 116/82 Entscheidungstext OGH 20.10.1982 11 Os 116/82 13 Os 75/85 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §270
Rechtssatz: Eine für die Parteien bestimmte Urteilsausfertigung muß alle in § 270 StPO angeführten Angaben enthalten. Entscheidungstexte 4 Os 199/24 Entscheidungstext OGH 06.06.1924 4 Os 199/24 Veröff: SSt IV/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0098494 Dokumentnummer... mehr lesen...