Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael B***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe (zusammengefasst wiedergegeben) zwischen 7. Februar 2001 und 30. Jänner 2003 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrugstaten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in mehreren Angriffen namentlich genannte Mitglieder der Geschäftsleitung der S***** Gmb... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach der Schöffensenat - unter anderem - nach § 261 Abs 1 StPO seine Nichtzuständigkeit zur Verhandlung und Entscheidung über das den Angeklagten Daniel M***** und Zeljko K***** in der Anklageschrift vom 19. Februar 2004 (ON 29) zu Punkt I./1./a zur Last gelegte Verhalten aus, wonach sie (zu ergänzen: am 6. Dezember 2003) in Wien "im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §281 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Bezugspunkt für die Prüfung von (sachlicher) Zuständigkeit oder Unzuständigkeit besteht nach § 261 StPO in den "der Anklage zugrundeliegenden Tatsachen an sich oder in Verbindung mit den in der Hauptverhandlung hervorgetretenen Umständen", also Modifikationen des Anklagesachverhaltes ohne Änderung des Prozessgegenstandes. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter K***** (insoweit in Abweichung von der nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - ON 15) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB (1) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt und über ihn unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 201 Abs 3 StGB eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Mit dem angefochte... mehr lesen...
Norm: StPO §13 Abs2StPO §14 Abs1StPO §261StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z6StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Unterläßt ein ordnungsgemäß besetztes Schöffengericht rechtsirrtümlich die Fällung eines Unzuständigkeitsurteils, bleibt es aber bei seinem Strafausspruch innerhalb der Grenzen seiner Strafbefugnis, so kann dies weder aus § 281 Abs 1 Z 1 StPO noch aus einem anderen Nichtigkeitsgrund (Z 6 oder 11) bekä... mehr lesen...
Norm: StGB §75 DStGB §75 EStGB §75 FStGB §87StPO §261
Rechtssatz: Ob die angeklagte Tat nach § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB oder nach § 75 StGB zu beurteilen ist, hängt allein von der inneren Tatseite des Täters ab. Soweit die äußeren Begleitumstände ersichtlich auch den Tatentschluß in Richtung Mord zulassen, liegen im Regelfall die Voraussetzungen für ein Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichtes vor (Mayerhofer StPO4 § 261 E 11 = ... mehr lesen...
Norm: StPO §261
Rechtssatz: Ein im ersten Rechtsgang zunächst gefälltes Unzuständigkeitsurteil (§ 261 Abs 1 StPO) bleibt weiterhin (im Sinn des § 261 Abs 2 StPO) wirksam, weshalb auch im zweiten Rechtsgang eine Fragestellung in Richtung des in die Zuständigkeit des Geschwornengerichtes fallenden Deliktes (hier Mord) geboten ist. Entscheidungstexte 12 Os 116/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen und in gekürzter Form (§§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO) ausgefertigten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.Dezember 1989, GZ 3 e E Vr 10.853/89-19, wurde Skender G*** auf Grund des in der Hauptverhandlung erweiterten Strafantrages vom 2.März 1987 (der auf das Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 und 2 Z 1 StGB idF vor dem Strafrechtsänderungsgesetz 1987 lautete) des (im Jänner 1987 in ... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §488 Z6StPO §468 Abs1 Z1StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung über das Unzuständigkeitsurteil (§§ 261 und 488 Z 6 StPO) und seine Bekämpfung (§ 281 Abs 1 Z 6 (mit darin enthaltener Zitierung des § 261), § 489 Abs 1; § 468 Abs 1 Z 4; § 475 Abs 3 StPO) zeigen, dass ein derartiges Formalurteil allein für den Ausspruch der Kompetenz eines Gerichtes höherer Organisationsstufe vorgesehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil sprach das Jugendschöffengericht seine Nichtzuständigkeit zur Entscheidung über die gegen den 18jährigen Haci Ahmet B*** wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und 2 Z 1 StGB erhobene Anklage aus. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus § 281 Abs. 1 Z 6 StPO erhobe... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund der vom Gendarmerieposten Veitsch gegen Johann H*** erstatteten Anzeige, er habe am 9. März 1989 in Veitsch dem Rudolf R*** zumindest 1.500 S Bargeld mit Bereicherungsvorsatz weggenommen, stellte der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Kindberg am 31. März 1989 gegen den Angezeigten den Antrag auf Bestrafung wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 (unrichtig: Abs. 1 - siehe StRÄG 1987) StGB. Rechtliche Beurteilung Mit dem Urteil vom 20... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft legte der am 26.November 1957 geborenen Renate B*** zur Last, am 14.Jänner 1989 in Innsbruck Manfred N*** durch einen Stich mit einem Hirschfänger eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB), nämlich eine Stichverletzung im linken Oberbauch mit Eröffnung der Bauchhöhle, Verletzung von drei Dünndarmschlingen und des Bauchspeicheldrüsenkopfes sowie Durchtrennung mehrerer Gekröseschlagadern, absichtlich zugefügt und dadurch das Verbrechen der absich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht seine Unzuständigkeit zur Verhandlung und Entscheidung über die gegen Siegfried P*** erhobene Anklage wegen Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB. aus. In dieser Anklage wird Siegfried P*** zur Last gelegt, am 6. Juli 1988 in Villach versucht zu haben, Kamilla G*** durch Versetzen mehrerer Messerstiche in die Brust und in den Rücken sowie mittels Durchtrennung der Kehle... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Berufungsgericht vom 20.Jänner 1987, 4 Bl 284/86, wurde der am 12.September 1952 geborene Lehrer Herbert W*** in Stattgebung einer Berufung des Privatanklägers Dr. Otto B*** gegen das freisprechende Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 23.Juli 1986, GZ 12 U 753/86-9, des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Herbert W*** i... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft legt der am 1.April 1967 geborenen Marianne H*** zur Last, am 15.Februar 1987 in Linz mit dem Vorsatz, daß durch den abgesondert verfolgten Engelbert H*** ein Raub zum Nachteil des Jakob G*** begangen werde, es unterlassen zu haben, dessen unmittelbar bevorstehende oder schon begonnene Ausführung zu verhindern (1) und dadurch, daß sie einen Teil der tatsächlich dem Jakob G*** geraubten 8.000 S übernahm und Sachen an sich nahm, die mit dem geraubten G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Schöffengericht aus, daß es zur Entscheidung über die gegen Herwig S*** wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 2 StGB sowie wegen des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB erhobenen Anklage nicht zuständig sei, weil der Vorsatz des Angeklagten bei der mit dem Anklagevorwurf relevierten Tathandlung auch den Tod seiner Beifahrerin Manuela T*** (geb. W***) als eine ihrer m... mehr lesen...
Gründe: Am 27.April 1983 fand vor dem Einzelrichter des Landesgerichtes Linz zum AZ 30 E Vr 2807/82 die Hauptverhandlung gegen Wolf (Dieter) E*** statt, dem zur Last lag, das Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB begangen zu haben. Im Zuge dieser Hauptverhandlung wurde auch der Zeuge Horst (Reinhard) E*** vernommen, der dabei zur Sache Angaben machte (vgl S 21 ff in 30 E Vr 2807/82), die seiner Darstellung des inkriminierten Vorfalls vor der Gendar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Schöffengericht aus, daß es zur Entscheidung über die gegen Heinz A und Leopold B wegen des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB sowie hinsichtlich des Erstgenannten auch wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB erhobene Anklage nicht zuständig sei, weil sich die Tathandlung der beiden Angeklagten bei der mit dem erstangeführten Vor... mehr lesen...
Norm: StPO §261
Rechtssatz: Die Verpflichtung zum Ausspruch der Unzuständigkeit trifft das Schöffengericht bereits dann, wenn es zumindest den Verdacht eines in die Zuständigkeit des Geschwornengerichts fallenden Delikts als gegeben ansieht. Entscheidungstexte 12 Os 181/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 12 Os 181/82 13 Os 18/89 ... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §283 AStPO §294 Abs4
Rechtssatz: Eine Berufung gegen ein Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichts kommt schon begrifflich nicht in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 181/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 12 Os 181/82 9 Os 27/85 Entscheidungstext OGH 06.03.1985 9 Os 27/85 ... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §281 Abs1 Z6
Rechtssatz: 1.) Eindeutiger Schuldnachweis nicht erforderlich, Anschuldigungsbeweis genügt. 2.) Begriff "Anschuldigungsbeweis". 3.) Unzuständigkeitsurteil sollte besser keine über die
Begründung: der Verdachtsmomente hinausgehenden Feststellungen enthalten, um insoweit jede Möglichkeit einer (psychologischen) Beeinflussung der Geschwornen auszuschalten; trotzdem getroffene Konstatierungen begründen aber keine... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §261
Rechtssatz: Keine Kostenentscheidung in einem Unzuständigkeitsurteil und der hiezu erflossenen Rechtsmittelentscheidung. Entscheidungstexte 10 Os 96/79 Entscheidungstext OGH 08.08.1979 10 Os 96/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098811 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: StPO §261
Rechtssatz: Ein Unzuständigkeitsurteil hat keine Tatsachenfeststellungen, sondern nur den Ausspruch zu enthalten, daß und welche Umstände den Verdacht einer in die Zuständigkeit des Geschwornengerichts fallenden Tatbegründen. Entscheidungstexte 13 Os 100/77 Entscheidungstext OGH 19.08.1977 13 Os 100/77 10 Os 167/82 ... mehr lesen...
Norm: StPO §261
Rechtssatz: Annahme der Identität oder Überschneidung zweier Anklagefakten: Keine Anklageüberschreitung. Entscheidungstexte 13 Os 87/77 Entscheidungstext OGH 11.08.1977 13 Os 87/77 Veröff: RZ 1977/119 S 220 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098813 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §261StPO §277
Rechtssatz: Ergibt sich in der Hauptverhandlung mit Wahrscheinlichkeit, daß ein Zeuge wissentlich falsch ausgesagt hat, so kann das Bezirksgericht die Vorschrift des § 277 StPO anwenden, darf jedoch weder ein Unzuständigkeitsurteil fällen noch die Strafsache gemäß § 9 Abs 1 Z 1 StPO abtreten. Entscheidungstexte 9 Os 33/77 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §363StPO §468StPO §475
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Unzuständigkeitsausspruches bindet den Gerichtshof erster Instanz. Entscheidungstexte 9 Os 33/77 Entscheidungstext OGH 15.03.1977 9 Os 33/77 Veröff: SSt 48/17 = EvBl 1977/227 S 497 = RZ 1977/89 S 175 14 Os 95/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 14... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §261
Rechtssatz: Bei einem ohne Abschluß des Beweisverfahrens zu fällenden Unzuständigkeitsurteil können die Schlußvorträge entfallen. Entscheidungstexte 13 Os 167/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 13 Os 167/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098217 Dokumentnum... mehr lesen...