Norm: StPO §252StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Verhaltensanordnung des § 252 StPO richtet sich nur an das Gericht, sodass nur von dessen Mitgliedern oder von Richtern veranlasste Verlesungen, Vorführungen, Vorträge oder Umgehungen, nicht aber das Verhalten von Sachverständigen eine Nichtigkeit aus Z 3 begründende Verletzung des § 252 StPO darstellen kann. Gegen das Vorkommen von ? dem Verlesungsverbot unterliegenden ? Beweism... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob am 21. September 2010 zu AZ 71 BAZ 1227/10k gegen Alexander M***** - trotz Fehlens einer nach dem Akteninhalt auch nicht einzuholen versuchten Ermächtigung - einen Strafantrag wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen nach § 218 Abs 1 Z 2 StGB (ON 3). Mit Urteil des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 18. Oktober 2010, GZ 3 U 161/10g-4, erfolgte ein strafantragskonformer Schuldspruch. Danac... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs2StPO §252 A
Rechtssatz: Nach § 92 Abs 2 erster Satz StPO muss ein angeklagtes Ermächtigungsdelikt ohne Vorliegen der Ermächtigung bei Einbringen der Anklage zu einer Verfahrenseinstellung führen, wenn die Akten nur Indizien enthalten, die die Subsumtion des angeklagten historischen Sachverhalts als derart vorgegebenen Prozessgegenstand lediglich unter das in Frage kommende Ermächtigungsdelikt ermöglichen. Umgekehrt hindert je... mehr lesen...
Norm: StPO §§252. 465
Rechtssatz: 1) Die Verlesung von Gutachten nach § 252 Abs 1 Z 4 StPO setzt die Zustimmung des Angeklagten voraus, die bei einer Verhandlung in seiner Abwesenheit nicht vorliegt. 2) Der Sachwalter des Angeklagten ist ein Beteiligter des Verfahrens, dem eine Rechtsmittelbefugnis neben dem Angeklagten zusteht. Weil der Sachwalter aber nicht Verteidiger ist, ersetzt seine Zustimmung zur Verlesung nach § 252 Abs 1 Z 4 StPO nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen und in Abwesenheit des Angeklagten ergangenen Urteil wurde der am 9.2.1947 geborene ***** des Vergehens der Körperverletzung schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zur Geldstrafe von 80 Tagessätzen à € 12,--, im Uneinbringlichkeitsfall zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Gemäß §§ 43 Abs 1, 43 a Abs 3 StGB wurde ein Strafteil von 40 Tagessätzen unter Bestimmun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ismail I***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Dornbirn Aysegül I***** in einer Vielzahl von Angriffen Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ismail I***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins und Absatz 2, erster und zweiter Fall... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Christian S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachstehende Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen, die diese jedenfalls um einen 50.000 EUR insgesamt übersteige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Saulius P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 letzter Satz StGB, teilweise als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Saulius P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach Paragraph 217, Absatz eins, letzter Satz StGB, teilweise als Beitragstäter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Danac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Christoph B***** mehrerer Verbrechen des in einem Fall in Form des Versuchs nach § 15 StGB verwirklichten (I./2.) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.), mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 3 StGB (II.) und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1, Abs 2 Z 1 SMG (III.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Christoph B***** mehrerer Verbrechen des in einem Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman N***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB iVm § 2 StGB (1) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman N***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB in Verbindung mit Paragraph 2, StGB (1) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins,, 84 Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Dan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch und den rechtskräftigem Schuldspruch eines Mitangeklagten enthält, wurde Bashkim M***** (richtig:) der Verbrechen der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB (I.1.), der teilweise im Stadium des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG (II.A.1. und 2.) sowie des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 und 3 StGB (I.2.) schuldig erkan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Erwin S***** und Dr. Gerwig P***** - nach Aufhebung eines im ersten Rechtsgang erfolgten gleichlautenden Schuldspruchs durch den Obersten Gerichtshof (15 Os 8/03) - im zweiten Rechtsgang neuerlich des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, letzterer als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Erwin S***** und Dr. Gerwig P***** ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z11StPO §252
Rechtssatz: Wurde das zu dem auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustand und dessen Einfluss auf die Anlasstat erstattete psychiatrische Gutachten entgegen § 252 Abs 1 StPO verlesen, liegt Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall iVm § 281 Abs 1 Z 3 (§ 252 Abs 1) StPO vor. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Peter G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Peter G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der v... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Elez R***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (A/I/1), Sadush S***** (als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB), Bashkim L***** (als unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB), Haci D*****, Hasan D*****, Haci C***** und Elez R***** (als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter E***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter E***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Jennersdorf und Litzelsdorf mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungsberechtigte der Uniqa-Ver... mehr lesen...
Norm: StPO §149cStPO §252StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Protokolle über den Inhalt von Telefonüberwachungen sind Schriftstücke iSd § 252 Abs 2 StPO, welche, wenn sie für die Sache von Bedeutung sind, grundsätzlich verlesen werden müssen, sofern die Überwachung zulässig war (§ 149c Abs 3 StPO), auch sonst kein Verlesungs- und Verwertungsverbot entgegensteht (vgl zB EvBl 1991/165) und nicht beide Parteien auf die Verlesung verzi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch weitere Aussprüche enthält - wurden Mohammad Ali B***** (alias K*****) der Verbrechen (zu A./) der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 erster und zweiter Fall StGB, (zu B./) jenes nach § 28 Abs 1 (ersichtlich gemeint: Abs 2, zu ergänzen: zweiter und vierter Fall), Abs 2 (ersichtlich gemeint: Abs 3) erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (zu ergänzen: teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB) und (zu F./) der Verleu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Dr. Bernd Franz Sch*****, DDr. Dietrich Josef R*****, Dvw Helmut Jakob S*****, Georg Hans G*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, Dr. Bernd Franz Sch***** als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, DDr. Dietrich Josef R*****, Dr. Hans Jürgen Go***** und Herbert Johannes N***** (auch) teilweise sowie Georg Hans G***** zur Gä... mehr lesen...
Norm: StPO §252
Rechtssatz: Die Aufzeichnungen eines vom Entschlagungsrecht Gebrauch machenden Zeugen über ein Ereignis (hier eine Submissionsabsprache) sind nicht dem Verlesungsverbot des Abs 1 des § 252 StPO unterfallende Protokolle, sondern Schriftstücke "anderer Art", die nach § 252 Abs 2 StPO vorgelesen werden müssen, wenn nicht beide Teile darauf verzichten. Entscheidungstexte 14 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche enthält, wurden Erich B*****, Ing. Franz S*****, Ing. Robert St*****, Ing. Johann M*****, Ing. Gerhard R*****, Franz G***** und Ing. Anton J***** des Vergehens des Kartellmissbrauchs nach § 129 Abs 1 KartG 1988 (I A und B) und des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren, teils vollendeten und teils versuchten Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt und zu Geldstrafen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Monika P***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Monika P***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (gemeinsam mit dem dazu rech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Stefan S***** und andere Entscheidungen enthält, wurde Szuszanna W*****, geborene S*****, (zu A I.) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten Stefan S***** und andere Entscheidungen enthält, ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 11. Dezember 1997, GZ 3 U 27/97t-7, wurde Gerd Jürgen R***** des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG schuldig erkannt, gleichzeitig aber der Ausspruch über die zu verhängende Strafe nach § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Gericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 13. April 2000 (ON 20) aus, dass von der Verhängung einer Strafe endgültig abgesehen wird. Mit Urteil de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Vergehen der Veruntreuung eines Betrages von 200.000 S aus einem Zinsendepot und - rechtlich verfehlt, vgl Mayerhofer StPO4 § 259 E 68a, § 260 E 32b - vom Vergehen der fahrlässigen Krida betreffend den Zeitraum vom 31. März bis Ende November 1984 enthält) wurde Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** (im zweiten Rechtsgang) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b Fin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam mit der Beklagten, einer Immobilienmaklerin, über ein Zeitungsinserat in Kontakt und unterfertigte am 28. 4. 1994 ein an die Beklagte gerichtetes und als "Kaufanbot/Vorvertrag" bezeichnetes Schreiben über den Ankauf einer durch Ausbau eines Dachbodens erst zu schaffenden Eigentumswohnung. Gemäß Punkt 5. dieses Schreibens sollte die Übergabe der Wohnung am 10. 8. 1994 erfolgen; für den Fall der Überschreitung des Übergabetermins um mehr als drei Monate wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 23. 9. 1978 als Lehrling bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Sie zog sich dabei Brüche des Unterkiefers links, des Kieferköpfchens rechts, des Oberkiefers rechts, einen Nasenbeinbruch und einen Schädeldachbruch zu. Nach einem stationären Aufenthalt in einem österreichischen Landeskrankenhaus war ihr Gesicht entstellt. Darüber hinaus bedingte die Kieferköpfchenfraktur funktionelle Störungen in beiden Kiefergelenken. In der Zeit vom ... mehr lesen...
Gründe: Zvezda S***** wurde des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie am 18. März 1997 in Puch bei Hallein ihr Kind während der Geburt getötet hat, indem sie ihre Hand gegen Mund und Nase des Kindes drückte. Zvezda S***** wurde des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach Paragraph 79, erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingte... mehr lesen...
Gründe: Erich Paul N***** wurde der Verbrechen (zu 1) der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und (zu 2) der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach §§ 15 Abs 1, 209 StGB schuldig erkannt. Erich Paul N***** wurde der Verbrechen (zu 1) der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB und (zu 2) der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach Paragraphen 15, A... mehr lesen...