Gründe: Der türkische Staatsangehörige Tuncay T***** wurde am 27. Februar 2004 wegen des Verdachtes festgenommen, am 21. Februar 2004 in Wien zusammen mit fünf Mittätern das Verbrechen des schweren Raubes (unter Verwendung von Waffen) zum Nachteil von Verfügungsberechtigten der Firma O***** begangen zu haben, wobei Mustafa C***** und Mustafa B***** schwer verletzt wurden. Mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 1. März 2004 wurde über T***** deswegen sowie wegen eines ihm weite... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs5StPO §180StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Der Staatsanwalt ist durch die Nichtannahme von ihm geltend gemachter Haftgründe bei Verhängung (oder Fortsetzung) der Untersuchungshaft dann beschwert, wenn dadurch seinen Strafverfolgungsinteressen nicht vollständig entsprochen wurde. Dies trifft insbesondere in jenen Fällen zu, in denen das Gesetz an die ausschließliche Heranziehung eines Haftgrundes besondere, den Fortbestand der Unter... mehr lesen...
Gründe: Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und Z 4, 176 Abs 1 StPO, seine Ausschreibung zur Verhaftung im Inland sowie die Verhängung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit c StPO (S 3). Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Innsbruck einer Beschwerde des Rainer S***** gegen den Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. Mai 2004, GZ 34 Ur 118/04a-29, mit welchem die Auslieferung der betroffenen Person nicht für unzulässig erklärt wurde, keine Folge. Ohne dies ausdrücklich auszusprechen und in Verkennung des Umstandes, dass der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes die angefochtene Entscheidung nich... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 4. September 2003, AZ 23 Bs 229/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Ljubisa L***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 9. März 2003 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a StPO fort. Mit Beschluss vom 4. September 2003, AZ 23 Bs 229/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Ljubisa L*****... mehr lesen...
Norm: StPO §92 Abs3StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Das über die Untersuchungshaft entscheidende Gericht ist an die rechtliche Beurteilung, welche die Taten im Beschluss auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 92 Abs 3 erster Satz StPO) erfahren hatten, nicht gebunden. Entscheidungstexte 14 Os 128/03 Entscheidungstext OGH 19.09.2003 14 Os 128/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 19. August 2003, AZ 17 Bs 216/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer weiteren Beschwerde des Tomas V***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 23. Mai 2003 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO fort. Mit Beschluss vom 19. August 2003, AZ 17 Bs 216/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer weiteren Beschwerde des Tomas V***** gegen die... mehr lesen...
Gründe: Thomas L***** wurde der Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 29. August 2002, GZ 45 BE 201/02y-6, mit welchem die bedingte Entlassung dieses Strafgefangenen aus mehreren Freiheitsstrafen abgelehnt worden war, bekanntgemacht (§ 17 Abs 3 zweiter Satz StVG). Als Datum der Bekanntmachung wurden seitens der Justizanstalt Hirtenberg in widersprüchlicher Weise der 5. und der 6. September 2002 angeführt (AS 29 f). Dem Vordruck des dabei verwendeten Formblattes StPOForm... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Der Fortsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichtes hat denjenigen des Untersuchungsrichters nicht zu beurteilen, sondern zu ersetzen und nach § 179 Abs 4 Z 2 StPO auch eine Subsumtion der Tat, welcher der Beschuldigte dringend verdächtig ist, zu enthalten. Entscheidungstexte 14 Os 47/02 Entscheidungstext OGH 02.05.2002 14 Os 47/02 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 14. März 2002, AZ 9 Bs 86/02, gab das Oberlandesgericht Graz einer Beschwerde des Adriano L***** gegen die vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz beschlossene Fortsetzung der am 10. Jänner 2002 verhängten Untersuchungshaft nicht Folge und setzte diese seinerseits aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit a StPO fort. Mit Beschluss vom 14. März 2002, AZ 9 Bs 86/02, gab das Oberlandesge... mehr lesen...
Norm: StPO §182 Abs4StVG §5
Rechtssatz: Die Behauptung krankheitsbedingter Vollzugsuntauglichkeit (§ 5 StVG) ist nicht Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Untersuchungshaft. Entscheidungstexte 14 Os 121/00 Entscheidungstext OGH 03.10.2000 14 Os 121/00 14 Os 133/10f Entscheidungstext OGH 01.10.2010 14 Os 133/10f Vgl ... mehr lesen...
Gründe: In der - rechtskräftigen - Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz vom 11. Juli 2000 wird dem seit 23. April 2000 in Untersuchungshaft angehaltenen Mario M***** das Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB zur Last gelegt. Darnach steht er im dringenden Verdacht, am 21. April 2000 in Graz, indem er der Gertrude A***** Faustschläge gegen den
Kopf: und in den Bauch versetzte und sie gegen ein Fenster stieß, sohin mit Gewalt gegen eine Person, s... mehr lesen...
Gründe: Gegen den italienischen Staatsangehörigen Giuseppe R***** wurde beim Landesgericht Klagenfurt Voruntersuchung wegen verschiedener, vom Untersuchungsrichter zunächst nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB und § 156 Abs 1 und 2 StGB (S 3 iVm 1/I), sodann auch nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB qualifizierter (ON 72) strafbarer Handlungen geführt, der zufolge die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 15. Juni 1999 Anklage wegen §§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2; 146,... mehr lesen...
Gründe: Djordje V***** befindet sich seit 28.Jänner 1998 (ON 7 und 8) - mit einer Unterbrechung vom 12. bis 18.Mai 1998 wegen des Vollzuges von zwei Verwaltungsstrafen (ON 45 und 45 a) - aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und lit b StPO in Untersuchungshaft. Nach der am 14.Mai 1998 eingebrachten, inzwischen rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ist er der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Gegen den am 20.Jänner 1977 geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen Sedat K***** wird beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Voruntersuchung wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB geführt, weil er im dringenden Verdacht steht, am 16.September 1997 in Wien einen Tatbeitrag zu dem von Goran G***** und Esad M***** zum Nachteil des Peter H***** begangenen Raubes geleistet zu haben, indem er - in Kenntnis des Raubvorhabens - auf G***** und M***** gew... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs4 Z5StPO §181 Abs2StPO §182 Abs4GRBG §1 Abs1
Rechtssatz: Eine nur gegen die Mitteilung der (angeblich unrichtigen) Haftfrist gerichtete Grundrechtsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil sie sich - zufolge des bloß deklaratorischen Charakters dieser Mitteilung - nicht gegen eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung, sondern gegen das Gesetz selbst wendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Über Karl B***** wurde am 27.Jänner 1998 wegen Verdachtes der Verbrechen des schweren Raubes und des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 2 und Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Nach einer Haftverhandlung am 9.Feber 1998 beschloß der Untersuchungsrichter die Fortsetzung der Untersuchungshaft und erklärte diesen Beschluß bis 9.März 1998 wirksam. Über Karl B***** wurde... mehr lesen...
Norm: StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Die Beschwerde gegen einen Beschluß auf Fortsetzung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen nach Eröffnung des Beschlusses einzubringen, gleichgültig ob die Fortsetzung in einer Haftverhandlung, in der Hauptverhandlung oder gemäß § 181 Abs 5 StPO ohne mündliche Verhandlung schriftlich angeordnet wurde. Entscheidungstexte 14 Os 10/98 Entscheidungst... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Strafverfahren wurde mit Beschluß des Untersuchungsrichters vom 9. Oktober 1997 die Voruntersuchung gegen Pasquale C***** wegen des Verdachtes des Verbrechens nach § 164 (Abs 1) und Abs 4 StGB eingeleitet und über ihn aus den Gründen des § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit a StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 4 in ON 5). Im oben bezeichneten Strafverfahren wurde mit Beschluß des Untersuchungsrichters vom 9. Oktober 1997 die Voruntersuchung gegen Pasqu... mehr lesen...
Gründe: In der gegen Anton K***** wegen des Verdachtes des Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG am 22.August 1997 eingeleiteten Voruntersuchung wurde über ihn am 21.November 1997 aus den Gründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit a StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 22). In der gegen Anton K***** wegen des Verdachtes des Verbrechen nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG am 22.August 1997 eingeleiteten Voruntersuchung wurde über ihn ... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs5StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Eine gesonderte Anmeldung der Haftbeschwerde ist (anders als in den Fällen des § 498 StPO) gesetzlich nicht vorgesehen. Die Bestimmung des § 179 Abs 5 zweiter Satz StPO, wonach die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Verhängung der Untersuchungshaft noch mit der Beschwerde gegen den Beschluß auf erstmalige Fortsetzung der Haft verbunden werden kann, erweitert nur die Anfechtungsfrist, garantiert... mehr lesen...
Norm: StPO §179 Abs6StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Über die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses auf Verhängung der Untersuchungshaft ist auch dann zu entscheiden, wenn die gleichzeitig vorliegende Beschwerde gegen den Beschluß auf Fortsetzung der Untersuchungshaft aus formalen Gründen zurückgewiesen, also nicht meritorisch erledigt wird. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 4R20... mehr lesen...
Norm: StPO §182 Abs4
Rechtssatz: Im Verfahren über (zulässige) Beschwerden gegen Beschlüsse herrscht - von (hier nicht in Betracht kommenden) Ausnahmen abgesehen - kein Neuerungsverbot; es ist demnach nicht verwehrt, unterlassene Erhebungen oder unterbliebene Abforderungen von Stellungnahmen nachzuholen. Entscheidungstexte 15 Os 74/95 Entscheidungstext OGH 01.06.1995 15 Os 74... mehr lesen...
Norm: StPO §182 Abs4
Rechtssatz: In einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist fristgerecht (entweder mündlich sofort oder schriftlich binnen drei Tagen nach Eröffnung des Beschlusses) grundsätzlich zu erklären, in welcher Richtung eine Aufhebung der Untersuchungshaft bekämpft wird, weil nur insoweit das Oberlandesgericht eine Änderung zum Nachteil des Beschuldigten vornehmen darf (§ 114 Abs 4 StPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2StPO §182 Abs4
Rechtssatz: 1. Auch ein auf Grund einer Beschwerde des Staatsanwaltes gegen die Aufhebung der Untersuchungshaft durch den Untersuchungsrichter ergangener Beschluß des Gerichtshofes zweiter Instanz auf Fortsetzung der Untersuchungshaft ist längstens für einen bestimmten Zeitraum wirksam (Haftfrist). Diese Haftfrist entspricht jener, die ausgelöst worden wäre, wenn schon der Untersuchungsrichter (r... mehr lesen...