RS OGH 1995/6/1 15Os74/95

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Veröffentlicht am 01.06.1995
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Norm

StPO §182 Abs4

Rechtssatz

Im Verfahren über (zulässige) Beschwerden gegen Beschlüsse herrscht - von (hier nicht in Betracht kommenden) Ausnahmen abgesehen - kein Neuerungsverbot; es ist demnach nicht verwehrt, unterlassene Erhebungen oder unterbliebene Abforderungen von Stellungnahmen nachzuholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0097679

Dokumentnummer

JJR_19950601_OGH0002_0150OS00074_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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