Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.September 1965 geborene Hans Peter A des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 15.Juli 1983 in Linz mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, durch den (Mit-)Konsum von Speisen und Getränken, die der gesondert verfolgte Friedrich B mit von Bernhard C erpreßtem Geld gekauft hatte, wissentlich eine Sache an sich gebracht zu haben, die um eine von einem anderen durch ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juli 1965 geborene Schüler Ramin A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens nach § 127 Abs 1 und 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 12.März 1983 in Wien in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Lorenz B als Diebsgenossen dem Wolfgang C das Vorderrad eines Mopeds der Marke 'Vespa' gestohlen hat. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z. 9 lit b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in deren A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1958 geborene Tapezierergeselle Hubert Rudolf A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 21 Abs 2 StGB. wurde überdies seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 6.August 1983 in Wien die 18-jährige Martina B mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zum außereheli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1937 geborene Verkäufer Anton (auch Anton Johann; S 57 in ON 2) A des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit a und c PornG schuldig erkannt, weil er als verantwortlicher Verkäufer eines Pornoladens am 19. November 1980 und am 12. Februar 1982 in Wien im Urteil namentlich angeführte Filme, Videokassetten, Dias, Magazine, Taschenbücher, Spielkarten und eine Tonbandkassette mit unzüchtigem (homoerotischem, sadomasochistischem und sodomit... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 BStPO §180 Abs2 Z1StPO §180 Abs3StPO §180 Abs8
Rechtssatz: Das Fehlen der sogenannten sozialen Integration bildet für sich allein noch keinen Haftgrund. Entscheidungstexte 13 Os 192/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1982 13 Os 192/81 Veröff: EvBl 1982/124 S 407 = SSt 53/5 12 Os 34/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 BStPO §180 Abs2 Z1StPO §180 Abs3StPO §180 Abs8
Rechtssatz: Das Fehlen der sogenannten sozialen Integration bildet für sich allein noch keinen Haftgrund. Entscheidungstexte 13 Os 192/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1982 13 Os 192/81 Veröff: EvBl 1982/124 S 407 = SSt 53/5 12 Os 34/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht ordnete gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des am 22. Dezember 1957 geborenen, wegen Geisteskrankheit voll entmündigten Herbert A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an, weil er unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, nämlich eines durch einen Hirnschaden verursachten Schwachsinns und hiedurch ausgelöster Persönlichkeitsstörungen, verbunden mit einem sogenannten Klinefelder-Syndrom, d.i. eine klinische... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. März 1966 geborene Schüler Gerald (Walter) A von der wegen Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB gegen ihn erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 4 StPO freigesprochen. Nach den (zusammengefaßt wiedergegebenen) wesentlichen Urteilsfeststellungen hatten der (unbescholtene) Angeklagte Gerald A und der strafunmündige Werner B an einem nicht genau bekannten Tag Mitte Mai 1980 auf einem Fußballplatz Tors... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der an seinem Arbeitsplatz positiv beschriebene, gerichtlich noch nicht abgestrafte, aber schon dreimal wegen Fahrens ohne Führerschein sowie mit einem Moped ohne Nummernschild verwaltungsbehördlich bestrafte Karosseriespenglerlehrling Johann A des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er, zur Tatzeit knapp über 16 Jahre alt, in den Vorderradreifen seines in einen Unfall verwickelt gewesen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16.August 1964 geborene beschäftigungslose Andreas A und der am 29.Jänner 1964 geborene Dachdeckerhilfsarbeiter Wolfgang B der Vergehen des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB., der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB. und der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen haben die beiden Angeklagten und ihr noch strafunmündiger Mitsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der am 14. Juni 1962 geborene HTL-Schüler Andreas A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte A am 16. Juni 1978 im Internatsgebäude der B in Pinkafeld in zwei (zeitlich und örtlich getrennten) Angriffen gemeinsam mit den (im selbe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. August 1963 geborene Hilfstischler Johann A des Vergehens der Täuschung nach § 108 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch über die Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben. Nach den diesem Schuldspruch zugrundeliegenden Feststellungen befestigte der jugendliche Angeklagte Anfang August 1978 die im Juli 1977 auf einem 'Sturzplatz' gefundene (Moped-)Kennzeichentafel St 9085 an seinem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.1.1961 geborene beschäftigungslose Walter A der Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs.1, 2 und 3 (1.Fall) StGB, der fahrlässigen Tötung (unter besonders gefährlichen Verhältnissen) nach den § 80, 81 Z 1 StGB (richtig bloß: § 81 Z 1 StGB), der fahrlässigen Körperverletzung nach den § 88 Abs.1 und Abs.4/81 Z 1 (gemeint: 2.Fall des Abs.4) und des Diebstahls nach dem § 127 Abs.1 StGB schuldig erkannt. Mit... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StGB §42StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Folgen einer Tat sind nicht nur die unmittelbaren Tatfolgen (= der tatbildmäßige Erfolg), sondern darüber hinaus alle Auswirkungen der Tat. Entscheidungstexte 12 Os 122/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 12 Os 122/77 11 Os 154/78 Entscheidungstext OGH 31.10.1... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StGB §42StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Folgen einer Tat sind nicht nur die unmittelbaren Tatfolgen (= der tatbildmäßige Erfolg), sondern darüber hinaus alle Auswirkungen der Tat. Entscheidungstexte 12 Os 122/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 12 Os 122/77 11 Os 154/78 Entscheidungstext OGH 31.10.1... mehr lesen...
Norm: StPO idF StRÄG 1971 §175 Abs1 Z4 GStPO idF StRÄG 1971 §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Einschlägige Vorstrafen für sich allein rechtfertigen die Annahme, der Beschuldigte weder die Tat wiederholen, in aller Regel noch nicht: Sie lassen sich nur dann unter den Begriff "bestimmter Tatsachen" in der Bedeutung der §§ 175 Abs 1 Z 4, 180 Abs 2 Z 3 StPO, einreihen, wenn sie nach Lagerung des Falles, so auch unter Bedachtnahme auf Art und Hergang der zug... mehr lesen...
Norm: StPO idF StRÄG 1971 §175 Abs1 Z4 GStPO idF StRÄG 1971 §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine schlichte "abstrakte Rückfallsgefahr" reicht für den Haftgrund der §§ 175 Abs 1 Z 4, 180 Abs 2 Z 3 StPO niemals aus. Entscheidungstexte 9 Os 106/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 9 Os 106/72 Veröff: SSt 43/57 = EvBl 1973/151 S 328 = RZ 1973/77 S 53 ... mehr lesen...
Norm: StPO idF StRÄG 1971 §175 Abs1 Z4 GStPO idF StRÄG 1971 §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Haft wegen Wiederholungsgefahr ist nur dann zulässig, wenn "bestimmte Tatsachen" vorliegen, welche die Gefahr einer Wiederholung begründen. Es genügt nicht, daß die Möglichkeit eines Rückfalles nicht auszuschließen ist; ein Rückfall muß vielmehr auf Grund bestimmter Tatsachen naheliegen und konkret in greifbare Nähe gerückt (= "anzunehmen") sein. ... mehr lesen...
Norm: StPO §175 Abs1 Z3 FStPO §180 Abs2
Rechtssatz: Setzt ein Täter, gegen den ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens bereits anhängig ist, eine Verdunklungshandlung (hier Ermordung eines Mitangeklagten), die Pflichthaft nach § 180 Abs 2 StPO nach sich zieht, so ist die in der Folge in Untersuchungshaft zugebrachte Zeit im Sinne des § 175 Abs 1 Z 3 StPO verschuldet, weshalb sie in dem im § 190 Abs 2 StPO statuierten Zeitraum gemäß dem § 55 ... mehr lesen...
Norm: StPO §175 Z2 EStPO §180 Abs2StPO §401StPO §401a
Rechtssatz: Eine gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr im Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Strafe besteht allein in dem Falle des § 180 Abs 2 StPO. Eine den Richter verpflichtende gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr liegt bei Strafen von mehr als einem Jahr nicht vor. Entscheidungstexte 8 Os 113/60 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §37StPO §175 Abs2 HStPO §180 Abs2StPO §194 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 175 Abs 2, 180 Abs 2 und 194 Abs 1 StPO über die sogenannte obligatorische Verwahrungshaft und Untersuchungshaft sind unbeachtet der Vorschrift des § 36 Abs 1 JGG auch dann anzuwenden, wenn es sich um einen jugendlichen Täter handelt. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 8 Os 23/60 Entschei... mehr lesen...