Norm: StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein Inlandsbezug der prognostizierten "strafbaren Handlung" ist keine gesetzliche Voraussetzung des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr. Entscheidungstexte 14 Os 10/98 Entscheidungstext OGH 10.02.1998 14 Os 10/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109482 ... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, daß dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird. Entscheidungstexte 13 Os 138/97 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird. Entscheidungstexte 13 Os 183/97 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, daß dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird. Entscheidungstexte 13 Os 138/97 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird. Entscheidungstexte 13 Os 183/97 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §23StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: "Schwere Folgen" Der Begriff der "schweren Folgen" im § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO ist mit jenem der §§ 21 und 23 StGB ident; er umfasst nicht nur die tatbestandsmäßigen Folgen, sondern darüber hinaus alle konkreten Tatauswirkungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, sohin auch Art, Ausmaß und Wichtigkeit aller effektiven Nachteile sowohl für den betroffenen Einzelnen als auch für die G... mehr lesen...
Norm: FrG 1992 §81 Abs1FrG 1992 §81 Abs2FrG 1997 §105 Abs1FrG 1997 §105 Abs2StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: Das Vergehen der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach § 81 Abs 1 und Abs 2 FrG 1992 (beziehungsweise nach dem gleichlautenden Tatbestand des § 105 Abs 1 und Abs 2 FrG 1997, BGBl I 75/1997, das am 1. Jänner 1998 in Kraft treten wird) kann - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - eine strafbare Handlung mit schweren Folgen... mehr lesen...
Gründe: Nenad P*****, Zelijko K*****, Slobodan K*****, Mile T*****, Zivojin S***** und Dusko M***** wurden mit Urteil der Einzelrichterin vom 14. August 1997 (ON 27) des Vergehens der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach § 81 Abs 1 Z 1 und Abs 2 FrG schuldig erkannt und zu unbedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß zwischen neun und sechzehn Monaten verurteilt. Nenad P*****, Zelijko K*****, Slobodan K*****, Mile T*****, Zivojin S***** und Dusko M***** wurden mit Urteil der Einze... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §23StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: "Schwere Folgen" Der Begriff der "schweren Folgen" im § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO ist mit jenem der §§ 21 und 23 StGB ident; er umfasst nicht nur die tatbestandsmäßigen Folgen, sondern darüber hinaus alle konkreten Tatauswirkungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, sohin auch Art, Ausmaß und Wichtigkeit aller effektiven Nachteile sowohl für den betroffenen Einzelnen als auch für die G... mehr lesen...
Norm: FrG 1992 §81 Abs1FrG 1992 §81 Abs2FrG 1997 §105 Abs1FrG 1997 §105 Abs2StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: Das Vergehen der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach § 81 Abs 1 und Abs 2 FrG 1992 (beziehungsweise nach dem gleichlautenden Tatbestand des § 105 Abs 1 und Abs 2 FrG 1997, BGBl I 75/1997, das am 1. Jänner 1998 in Kraft treten wird) kann - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - eine strafbare Handlung mit schweren Folgen... mehr lesen...
Gründe: Gegen Martin Engelbert M***** ist beim Landesgericht Innsbruck die Voruntersuchung wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (unter Bedachtnahme auf das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB) anhängig. Gegen Martin Engelbert M***** ist beim Landesgericht Inn... mehr lesen...
Norm: StPO §173 Abs2 Z3 BStPO §180 Abs2StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Die Haft wegen Tatbegehungsgefahr ist nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, dass der Beschuldigte ohne Haftverhängung ungeachtet des Eindrucks des gegen ihn geführten Strafverfahrens eine strafbare Handlung (von je nach Anlasstat unterschiedlicher Intensität) begehen werde, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete Tat. Die A... mehr lesen...
Gründe: Wilhelm K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Graz als Schöffengericht vom 11.Dezember 1996, GZ 11 Vr 2.472/96-30, der Verbrechen der Schändung nach § 205 Abs 1 StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer zwanzigmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Wilhelm K***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Graz als Schöffengericht vom 11.De... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3StPO §452 Z3
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO durch das Oberlandesgericht widerspricht der Bestimmung des § 452 Z 3 StPO, wonach die Untersuchungshaft bei einer in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes fallenden strafbaren Handlung nur wegen Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr verhängt werden darf. Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3StPO §452 Z3
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO durch das Oberlandesgericht widerspricht der Bestimmung des § 452 Z 3 StPO, wonach die Untersuchungshaft bei einer in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes fallenden strafbaren Handlung nur wegen Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr verhängt werden darf. Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §87 Abs1StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: Das Verbrechen der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung ist ungeachtet des Umstandes, daß dadurch nur eine leichte Stich-Schnittverletzung im Rückenbereich des Tatopfers bewirkt wurde, als Anlaßtat mit schweren Folgen zu beurteilen. Entscheidungstexte 14 Os 19/97 Entscheidungstext OGH 26.02.1997 14 Os 19/97... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §87 Abs1StPO §180 Abs2 Z3 lita
Rechtssatz: Das Verbrechen der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung ist ungeachtet des Umstandes, daß dadurch nur eine leichte Stich-Schnittverletzung im Rückenbereich des Tatopfers bewirkt wurde, als Anlaßtat mit schweren Folgen zu beurteilen. Entscheidungstexte 14 Os 19/97 Entscheidungstext OGH 26.02.1997 14 Os 19/97... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3 litaStPO §180 Abs2 Z3 litbStPO §180 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Das Gesetz fordert nicht die Gefahr der Verübung gleichartiger Straftaten, sondern bloß solcher, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind. Entscheidungstexte 11 Os 15/97 Entscheidungstext OGH 21.02.1997 11 Os 15/97 11 Os 119/03 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3 litaStPO §180 Abs2 Z3 litbStPO §180 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Das Gesetz fordert nicht die Gefahr der Verübung gleichartiger Straftaten, sondern bloß solcher, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet sind. Entscheidungstexte 11 Os 15/97 Entscheidungstext OGH 21.02.1997 11 Os 15/97 11 Os 119/03 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3 litaStPO §180 Abs2 Z3 litbStPO §180 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Tatbegehungsgefahr ist nicht nur darauf abzustellen, ob der bisherige modus operandi erfolgversprechend eingehalten werden kann. Entscheidungstexte 15 Os 15/96 Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 15/96 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs2 Z3 litaStPO §180 Abs2 Z3 litbStPO §180 Abs2 Z3 litc
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Tatbegehungsgefahr ist nicht nur darauf abzustellen, ob der bisherige modus operandi erfolgversprechend eingehalten werden kann. Entscheidungstexte 15 Os 15/96 Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 15/96 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1StPO §180 Abs2 Z1StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2 Z3StPO §184 Abs4StPO §190 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslös... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1StPO §180 Abs2 Z1StPO §181 Abs1StPO §181 Abs2 Z3StPO §184 Abs4StPO §190 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslös... mehr lesen...