Norm
StPO §175 Z2 ERechtssatz
Eine gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr im Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Strafe besteht allein in dem Falle des § 180 Abs 2 StPO. Eine den Richter verpflichtende gesetzliche Präsumtion der Fluchtgefahr liegt bei Strafen von mehr als einem Jahr nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0097886Dokumentnummer
JJR_19600430_OGH0002_0080OS00113_6000000_001