Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem den Kläger (damals) vertretenden Rechtsanwalt am 24. 6. 2010 zugestellt. Am 23. 7. 2010 (somit einen Tag nach Ablauf der 4-wöchigen Revisionsfrist) langte beim Erstgericht per Telefax ein als „außerordentliche Revision“ bezeichnetes Schreiben des Klägers ein, das auch eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin S***** L*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Antragsgegner D***** R*****, vertreten durch Dr. Werner Zach, Rechtsanwalt in Wien, wegen §§ 81 ff EheG, ü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im zweiten Rechtsgang das im Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG gestellte Begehren der Antragstellerin auf Zuerkennung einer Ausgleichszahlung zur Gänze ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch (RIS-Justiz RS0107859) - ist der Revisionsrekurs nicht zulässig.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen M***** G*****, vertreten durch den bestellten Sachwalter Dr. Wolfgang Grohmann, Rechtsanwalt in 3500 Krems an der Donau, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. O***** S***** zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter für die Vertretung in anhängigen Verfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Betroffenen nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Betroffenen am 20. 1. 2009 zugestellt. Der Betroffene erhob einen „Protest“ und gleichzeitig einen Verfahrenshilfeantrag, wobei er den Schriftsatz am 3. 2. 2009 zur Post gab, ihn aber nicht an das Erstgericht, sondern an das Rekursgericht adres... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 12. 2006 (ON 419) gab das Rekursgericht einem Rekurs des Vaters gegen einen im Obsorgeverfahren ergangenen Beschluss des Erstgerichts nicht Folge; gleichzeitig verhängte es über den Vater eine Ordnungsstrafe wegen bestimmter Äußerungen in seinem Rekurs. Die Ausfertigung der Entscheidungen des Rekursgerichts wurde dem Vater am 7. 3. 2007 zugestellt. Sein Verfahrenshilfeantrag vom 21. 3. 2007 wurde bewilligt; der Bescheid über die Beigabe eines Verf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Petra B*****, und 2. Markus B*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Egon Lechner, Rechtsanwalt in Münster, gegen die beklagten Parteien 1. Josef W*****, 2. Elisabeth W*****, und 3. Andreas W*****, sämtli... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts bewilligt worden war, dahin ab, dass der Verfahrenshilfeantrag wegen mutwilliger Prozessführung abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit der - nun angefochtenen - Sachentscheidung, mit der der Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil nicht Folge gegeben wurde, ausgefertigt und dem Prozessvertrete... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. 7. 2006 gab das Erstgericht dem auf Zahlung von EUR 3.500 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Urteil wurde am 20. 7. 2006 dem im erstinstanzlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter der Beklagten einschreitenden Rechtsanwalt zugestellt. Am 20. 9. 2006 langte beim Erstgericht ein durch diesen Rechtsanwalt mittels Telefax eingebrachter Antrag der Beklagten ein, ihnen die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Das Erstgericht forderte hier... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass das Vaterschaftsanerkenntnis des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner rechtsunwirksam sei. Das Rekursgericht gab dem vom Antragsgegner erhobenen Rekurs nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Antragsgegner am 13. 7. 2007 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragsgegners ist verspätet. Nach § 65 Abs 1 AußStrG, BGBl I 2003/111, beträgt - sowie schon nach § 11 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen ist ein Sachwalter bestellt, dessen Wirkungskreis auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfasst. Mit Beschluss vom 31. 3. 2003 bestellte das Erstgericht einen Rechtsanwalt zum Kollisionskurator des Betroffenen und ermächtigte ihn, den Betroffenen in zwei beim Firmenbuchgericht anhängigen außerstreitigen Verfahren nach dem GmbH-Gesetz, in denen der Sachwalter jeweils Antragsgegner des Betroffenen ist, zu vertreten (ON 175). Mit dem angefochten... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs3ZPO §85 Abs2ZPO §464 IIAußStrG 2005 §7 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4
Rechtssatz: Wird nach einem erfolglosen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in missbräuchlicher Art und Weise die theoretisch unbegrenzte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. Dezember 2005 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seinen beiden minderjährigen Kindern. Der Beschluss wurde ihm am 20. Dezember 2005 zugestellt. Der Vater beantragte am 27. Dezember 2005 die Verfahrenshilfe im vollen Umfang, also auch durch Beigabe eines Verfahrenshelfers. Diesen Antrag wies das Erstgericht am 11. Jänner 2006 ab. Dieser Beschluss wurde dem Vater am 24. Jänner 2006 zugestellt. Am 31. Jän... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete erhob zu erstgerichtlichem Protokoll rechtzeitig einen außerordentlichen Revisionsrekurs gegen einen seinen Aufschiebungsantrag abweisenden Beschluss zweiter Instanz. Während er keinen ausdrücklichen Rechtsmittelantrag stellte, beantragte er, dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hilfsweise aber zur Einbringung des außerordentlichen Revisionsrekurses gegen den angefochtenen Beschluss die Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Einschluss d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Begründung: Der - im zweiten Rechtsgang gefasste - Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Erstgerichtes ON 65 wurde dem Vertreter des Vaters am 22. 12. 2005 zugestellt. Am 5. 1. 2006, um 20.50 Uhr langte beim Erstgericht per Telefax ein in Maschinschrift verfasstes und auf den Namen des Vaters lautendes Schreiben ein, in dem der „Antragsgegner" die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung des Rekurses „gegen ON 65" beantragte, auf die bereits vorg... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2
Rechtssatz: Ein mittels Telefax eingebrachter Verfahrenshilfeantrag bedarf einer Verbesserung durch eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder seines Vertreters. Eine die Rechtsmittelfrist unterbrechende Wirkung des Antrages kann nur bei einer fristgemäß verbesserten Einbringung des „Originals" der zur Verbesserung zurückgestellten Kopie des Antragsschriftsatzes eintreten. Die Nichtbefolgung des Verbesserungsau... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes vom 17. 5. 2005 (ON 34) wurde dem Vertreter des Zweitbeklagten am 6. 6. 2005 zugestellt. Am 4. 7. 2005 gab der Zweitbeklagte einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zur Post. Mit Beschluss vom 5. 7. 2005 (ON 37) wies das Erstgericht diesen Antrag ab. Dieser Beschluss wurde dem Rechtsvertreter des Zweitbeklagten am 7. 7. 2005 zugestellt. Gegen diesen Beschluss erhob die klagende Partei Rekurs mit dem Antrag auf Abände... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog der Kindesmutter die Obsorge über den mj. Nino H***** und übertrug dem Kindesvater die vorläufige Obsorge, wobei es aussprach, dass die Verfügung gemäß § 12 Abs 1 AußStrG sofort in Vollzug zu setzen sei und ein allfälliges Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung habe. Ferner trug das Erstgericht der Kindesmutter auf, alle die Person des Kindes betreffenden Urkunden und Nachweise dem Kindesvater zu übergeben. Den Antrag der Kindesmutter auf Einste... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Gericht zweiter Instanz die Berufung des beklagten Unterhaltsschuldners als verspätet zurück. Das bekämpfte Urteil war dem Beklagten am 18. 11. 2002 zugestellt worden; seinen innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (ON 26) hatte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 12. 2002 (ON 28) abgewiesen. Dieser Beschluss war ihm am 23. 12. 2002 zugestellt und - mangels rechtzeitigen Rekurses (e... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 464 Abs 3 zweiter Satz ZPO ist in Verbindung mit § 505 Abs 2 ZPO dahin auszulegen, dass die vierwöchige Revisionsfrist am Tag nach Eintritt der Rechtskraft des den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts abweisenden Beschlusses neuerlich zu laufen beginnt; sie endet mit dem Tag, der seiner Bezeichnung nach dem Tag des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte dem Kläger 130.000 S (= 9.447,47 EUR) samt 4 % Zinsen seit 15. 7. 1991 zu und wies das Mehrbegehren von 220.000 S (= 15.988,02 EUR) samt 4 % Zinsen seit 15. 7. 1991 sowie einen weiteren Zinsenanspruch ab. Das Gericht zweiter Instanz gab nur der Berufung des Klägers teilweise Folge. Es änderte das Ersturteil dahin ab, dass es dem Kläger im Ergebnis 13.807,84 EUR samt 4 % Zinsen seit 16. 7. 1991 zuerkannte und das Klagemehrbegehren von 11.627,65 ... mehr lesen...
Begründung: Gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgericht Wien vom 8. Juni 2001, GZ 25 Cgs 296/93i-140, erhob die klagende Partei Berufung. Das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz wurde der Klagevertreterin am 15. 11. 2002 zugestellt. Der Kläger gab zwei dagegen gerichtete, vom ihm persönlich verfasste Schriftsätze, in denen er auch Verfahrenshilfe beantragte, am 10. 12. 2002 zur Post. Diese waren jedoch - unrichtig - an den Obersten Gerichtshof bzw an das Oberlandesgericht Wien ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 2. 1. 2001 eine Klage gegen den Bescheid der beklagten Partei 6. 10. 2000, mit dem sein Antrag auf Gewährung der Invaliditätspension abgelehnt worden war, zu gerichtlichem Protokoll gegeben. Als Adresse gab der Kläger "H*****" an. Eine andere Adresse wurde im erstinstanzlichen Verfahrens nicht bekannt gegeben. Mit Urteil vom 4. 12. 2001 wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Das Urteil wurde dem (unvertretenen) Kläger an der angegebenen Adresse zuge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem der rechtsfreundlich nicht vertretenen Klägerin am 6. Dezember 1999 zugestellten negativen Versäumungsurteil gemäß § 399 ZPO wies das Erstgericht das auf § 37 EO gestützte Klagebegehren ab, weil die Klägerin ihr Eigentum nicht nachgewiesen habe. Am 4. Jänner 2000 langte der mit 30. Dezember 1999 datierte und am 3. Jänner 2000 zur Post gegebene, vom Sohn der Klägerin als deren Vertreter erhobene und von diesem gefertigte "Einspruch" ON 23 beim Erstgericht mit u.a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde dem Vertreter des Revisionsrekurswerbers am 19. 12. 2001 zugestellt, sodass die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG vierzehn Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 2. 1. 2002 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs wurde aber erst am 7. 1. 2002 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v; 9 Ob 29/98z ua). Die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In einer Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 1 ZPO (Wechselstreitigkeit) wurde dem Beklagten das Urteil des Erstgerichtes am 12. 7. 1999 zugestellt. Am 20. 9. 1999 (Postaufgabe), hat der Beklagte die Gewährung der Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung der Berufung beantragt; dies wurde ihm mit Beschluss vom 23. 9. 1999 bewilligt. Dem dem Beklagten im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Geschäftslokales top Nr.1a begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - wegen beabsichtigter Unternehmensveräußerung die Bestimmung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 8 MRG. Dabei möge folgendes berücksichtigt werden: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Gesch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde der Vertreterin der Revisionsrekurswerber am 30.12.1997 zugestellt, sodaß die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 13.1.1998 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs der erbserklärten Erben wurde aber erst am 16.1.1998 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v ua).... mehr lesen...
Begründung: Das auf Leistung der Berufsunfähigkeitspension ab 1.7.1995 gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichtes abgewiesen. Dieses Urteil wurde den (im Sinne des § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifizierten) Klagevertretern am 15.Juli 1997 zugestellt. Das auf Leistung der Berufsunfähigkeitspension ab 1.7.1995 gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichtes abgewiesen. Dieses Urteil wurde den (im Sinne des Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer 2, ASGG qualifizie... mehr lesen...