Begründung: Der Anerbe bekämpft mit seinem außerordentlichen Revisionsrekurs die Zurückweisung seiner Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene Einantwortungsurkunde und die darin enthaltenen Verbücherungsanordnungen. Der angefochtene Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wurde dem Rekurswerber und seinem Rechtsvertreter je am 22.12.1997 zugestellt. Der Revisionsrekurs wurde am 19.1.1998 zur Post gegeben, somit außerhalb der 14tägigen Frist des § 11 Abs 1 AußStrG. Die Bestim... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG dauert die Rekursfrist im außerstreitigen Verfahren 14 Tage. Diese Frist gilt auch für Revisionsrekurse (9 Ob 136/97h). Da die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz am 4.8.1997 zugestellt wurde, endete sie hier - zumal in Außerstreitsachen die Gerichtsferien nicht zur Anwendung kommen (Art XXXVI erster Satz EGZPO; Ris-Justiz RS0006083) - am 18.8.1997. Der außerordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen wurde der angefochtene Sammelbeschluß des Landesgerichtes St.Pölten am 30.12.1991 durch Hinterlegung zugestellt. Dagegen erhob er mit dem am 13.1.1992 zur Post gegebenen, an das Landesgericht St.Pölten gerichteten, dort am 15.1.1992 eingelangten und am selben Tag an das Erstgericht weitergeleiteten Schriftstück, das bei diesem am 16.1.1992 einlangte, Rekurs, "Einspruch und Nichtigkeitsbeschwerde" an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Begründung: Das der Berufung des Klägers nicht Folge gebende Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Vertreter des Klägers am 28. Oktober 1991 (Montag) gemeinsam mit dem Bestellungsbescheid zugestellt (Rückschein bei ON 50). Die dagegen erhobene Revision wurde laut Poststempel erst am 26. November 1991 (Dienstag) zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 505 Abs 2 ZPO beträgt die Revisionsfrist vier Wochen von der Zustellung des Berufungserkenntnisse... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** 1952 geborene Dr.Ursula M***** leidet seit mindestens 1971 an einer schizophrenen Psychose. Sie wurde am 4.5.1991 auf eigenes Verlangen zum 9. Mal in die ***** Landesnervenklinik G***** aufgenommen. Am 8.5.1991 entwendete sie ein Fahrrad vom Kinderhaus und wurde sodann am Mittelstreifen der Bundesstraße radfahrend und verwirrt auffällig von der Gendarmerie aufgegriffen und in die Anstalt zurückgebracht. Da nach den fachärztlichen Untersuchungen Grund für die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin die Witwenpension nach dem verstorbenen geschiedenen Ehegatten ab 19.1.1990 "in der gesetzlichen Höhe" zu gewähren. Das Berufungsgericht änderte das Urteil im klagsabweisenden Sinne ab. Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem bevollmächtigten Vertreter der Klägerin, einem gemäß § 40 Abs 1 Z 2 ASGG zur Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz qualifizierten Angestellten der Kammer der... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Kärnten in Klagenfurt vom 12.6.1989 nahm das Erstgericht am 25.7.1989 eine Erstanhörung des Betroffenen vor und bestellte für diesen mangels eines gesetzlichen oder freigewählten Vertreters mit Beschluß vom 23.10.1989 zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, Robert N*** zum einstweiligen Sachwalter (ON 7). Zugleich bestellte das Erstgericht mit gesondertem B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rekursgerichtliche Sachentscheidung im Aufteilungsverfahren nach den §§ 229 ff AußStrG wurde dem Vertreter der Frau am 28. Juli 1988 zugestellt. Der am 23. August 1988, also am 26. Tag nach der Zustellung, überreichte Revisionsrekurs ist verspätet. Die Rekursfrist beträgt gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage (eine dem § 521 Abs 1, zweiter Halbsatz ZPO entsprechende Regelung gilt für das Verfahren außer Streitsachen nicht). D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §7 Abs2AußStrG §11 AAußStrG §11 B1ZPO §225
Rechtssatz: Außerstreitsachen sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 6 Ob 710/87 Entscheidungstext OGH 14.01.1988 6 Ob 710/87 6 Ob 669/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 669/88 6 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.August 1983 wurde die am 29.10.1976 zwischen den Parteien geschlossene Ehe rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Der Ehe entstammen zwei Töchter, und zwar die am 16.9.1978 geborene Julia Elisabeth und die am 8.10.1980 geborene Lisa Maria. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden Töchter wurden der Antragsgegnerin zugeteilt. Der Antragsteller ist zu einer monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Am 15. Mai 1975 brach unter einem mit Holz beladenen LKW Steyr-Fiat 490 der Klägerin die im Gebiet der beklagten Gemeinde (vormals Gemeinde E) gelegene A-Brücke über den G-Bach ein. Das Kraftfahrzeug der Klägerin stürzte in den Bach und wurde schwer beschädigt. Die Reparatur-, Bergungs- und Abschleppkosten betrugen 270 199.95 S. Verkehrszeichen, die auf die Tragfähigkeit der Brücke hinwiesen, waren nicht vorhanden. Die Klägerin begehrte zuletzt unter Anrechnung eines gleichteiligen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2ZPO §85ZPO §128 Abs1ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes erst nach Ablauf der Berufungsfrist - wenn auch innerhalb der vom Gericht nach § 85 ZPO wegen mangelnder rechtsfreundlicher Fertigung gesetzten Verbesserungsfrist - gestellt, dann ist er verspätet. Daran vermag auch die im Gesetz nicht vorgesehene nochmalige Zustellung der Urteilsausfertigung an den bestellten Armenvertre... mehr lesen...