Entscheidungsgründe: Am 28. 6. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße B 67 im Bereich der ampelgeregelten Kreuzung mit der östlich einmündenden Zu- und Abfahrt zu/von der Pyhrnautobahn A 9 und einer westlich einmündenden Landesstraße ein Verkehrsunfall, an welchem Andreas S***** als Lenker des von der Klägerin gehaltenen Pkws Opel Corsa, behördliches Kennzeichen *****, und Enver A***** als Lenker eines Sattelzuges mit bosnischem Kennzeichen beteiligt waren. Dabei entstand an bei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch auf Einverleibung des Eigentumsrechts des Antragstellers ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 126 Abs 2 GBG iVm § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands enthält die Entscheidung des Rekursgerichts nicht. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diesen Besc... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist - nach rechtskräftigem Teilzuspruch in einem Vorverfahren - der restliche Ausgleichsanspruch analog § 24 HVertrG, der der Gemeinschuldnerin als Vertragshändlerin für KFZ einer bestimmten Marke nach Aufkündigung des Händlervertrags durch die österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Herstellerin. Zu Vorbringen und Sachverhalt wird auf die im ersten Rechtsgang ergangene Entscheidung 4 Ob 54/02y verwiesen. Das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter] = wbl 2006, 65 = RdW 2006, 19) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst... mehr lesen...
Begründung: Nach Einholung des Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie wies das Erstgericht den Antrag des Betroffenen, die Sachwalterschaft zu beenden, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss bestätigte das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist nicht zulässig. Er macht als erhebliche Rech... mehr lesen...
Zu 1.: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Anlässlich ihrer Scheidung vereinbarten sie die gemeinsame Obsorge über das Kind mit dem hauptsächlichen Aufenthalt bei der Mutter. Nunmehr streben beide Elternteile die Zuteilung der alleinigen bzw der vorläufigen Obsorge an. Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge vorläufig entzogen und festgehalten, dass diese somit vorläufig nur dem Vater allein zustehe, dass dieser Beschluss sofort in Vollzug gesetzt werde und einem Rechtsmittel dageg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Manfred P*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Betroffenen, vertreten durch Dr. Rainer Mutenthaler, Rechtsanwalt in Ybbs, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kaufte am 12. 2. 2005 vom Beklagten privat einen im September 1994 erstzugelassenen PKW VW Golf TDi mit einem Kilometerstand von 147.000 um EUR 5.300. In der schriftlichen, unter Verwendung eines vom ARBÖ stammenden Formulars beidseits unterfertigten Kaufvereinbarung findet sich die Klausel „wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluß von Gewährleistung und Garantie". Mit ihrer am 30. 5. 2006 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung die... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von je EUR 350 für seine Kinder Franz und Nikolaus W***** und in Höhe von EUR 300 für den mj Martin W***** verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein anrechenbares monatliches Durchschnittseinkommen des Vaters in Höhe von EUR 1.900 sowie der Umstand zu Grunde, dass diesen keine weiteren Sorgepflichten trafen. Der Vater ist selbständiger Zimmerermeister. Über sein Vermögen wurde mit Beschluss des La... mehr lesen...
Begründung: Die 34-jährige Klägerin erlitt am 26. 3. 2003 bei einem Sturz aus 2 m Höhe einen Bruch der 6. linken Rippe und des Ellenhakens. Im Krankenhaus der Beklagten, das sie unverzüglich aufsuchte, wurde eine relativ gute Beugung im Ellbogen diagnostiziert, aber ein etwas taubes Gefühl im Bereich der gesamten Hand ohne motorische Defizite. Der Ellbogen war stark geschwollen und wies kleine Abschürfungen auf. Der bei der Beklagten beschäftigte Unfallchirurg erklärte der Klägerin,... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 2002 errichtete die Wohnbaugenossenschaft B***** gemeinnützige registrierte Genossenschaft mbH (im Folgenden: B*****) für die Gemeinde D***** ein Feuerwehrhaus. Mit den Dachdeckungsarbeiten beauftragte sie die Klägerin, die diese Arbeiten im Oktober 2002 mit Dachelementen der Beklagten ausführte. Bereits zu Beginn des Jahres 2003, aber auch in den Wintermonaten der nächsten Jahre, kam es zu Wassereintritten in das Gebäude. Die der Klägerin im Zuge von Schadenbehe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Christian O*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Großmutter Andrea M***** (vormals O*****), *****, vertreten durch Mag. Maximillian... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §14ZPO §182a
Rechtssatz: Das Verbot von Überraschungsentscheidungen bedeutet keineswegs, dass das Gericht seine Rechtsansicht vor der Entscheidung kundtun muss; anderes gilt, wenn rechtserhebliche Tatsachen nicht vorgebracht wurden. Entscheidungstexte 16 Ok 4/07 Entscheidungstext OGH 12.09.2007 16 Ok 4/07 16 Ok 7/07 ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : I. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) römisch eins. Das (Vor-)Verfahren 27 Kt 243, 244/02 (16 Ok 6/04; 16 Ok 3/05) Mit Antrag gem § 8a KartG 1988 vom 2. 7. 2002 begehrte eine Mitbewerberin der dortigen Antragsgegnerin - letztere ist mit der Antragsgegnerin im vorliegenden Kartellverfahren identisch - die Feststellung, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Vereinbarungs- bzw Verhaltenskartell vorliege. Das... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache des am 3. Dezember 2002 geborenen mj Christian H***** infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter Patricia H*****, vertreten durch Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, gegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. 7. 2006 wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Lang zum Abwesenheitskurator des Beklagten mit dem Auftrag bestellt, diesen auf seine Gefahr und Kosten zu vertreten, bis er selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. Das Erstgericht stellte dem Beklagten die Gleichschrift der am 31. 1. 2007 eingebrachten Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung an der ihm durch Erhebungen bekannt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 18. April 2004 verstorbenen Gertrude M*****, wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Tochter Dr. Petra H*****, vertreten durch Mag. Thomas Mayer, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Ewald K*****, vertreten durch Dr. Christoph Michael Datzik, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Cecilia C*****, vertreten durch Mag. Wolf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der bei Beschlussfassung erster Instanz 5-jährigen Nina und des 4-jährigen David wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Korneuburg vom 22. November 2005 rechtskräftig geschieden. Das Verschulden an der Zerrüttung traf beide Streitteile. Sowohl die Mutter, als auch der Vater stellten jeweils den Antrag, sie mit der Obsorge für die Kinder allein zu betrauen. Unter der Voraussetzung, das beide Kinder sich hauptsächlich bei ihm aufhielten, erklärte sich der ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner war im „Familienunternehmen", einer GmbH & Co KG tätig und an dieser Gesellschaft als Kommanditist mit 15 % beteiligt. Die restlichen Anteile von 85 % hielt die Komplementärgesellschaft mbH. An dieser waren der Bruder des Antragsgegners zu 50 % sowie die Streitteile und ihre beiden Töchter zu je 12,5 % beteiligt. 1997 erwarb der Antragsgegner den 50 %igen Geschäftsanteil seines Bruders um ATS 11,000.000. Der Abtretungspreis wurde ua durch folgende V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Flughafen Linz-Hörsching ist ein Militärflugplatz, auf dem die Beklagte aufgrund einer Mitbenützungsbewilligung gemäß § 62 Abs 1 LFG vom 23. 7. 1959 für Zwecke der Zivilluftfahrt einen Flughafen betreibt. Mittlerweile überwiegt die zivile Nutzung des Flugplatzes die militärische Nutzung; es gibt wesentlich mehr zivile als militärische Flugbewegungen. Der Flughafen Linz-Hörsching ist ein Militärflugplatz, auf dem die Beklagte aufgrund einer Mitbenützungsbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Thomas Alois G*****, vertreten durch Dr. Christine Fädler, Rechtsanwältin in Wien, wider die Antragsgegnerin Silvia P*****, vertreten durch Dr. Wu... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete außerordentliche Revision der klagenden Partei ist zulässig und berechtigt. Regelmäßig werden relevante Aktenwidrigkeiten als reversibel angesehen, weil durch einen Rechtsmittelausschluss die Rechtssicherheit gefährdet wäre (vgl etwa RIS-Justiz RS0007111 mwN etwa 9 Ob 68/01t). Die gegen dieses Urteil gerichtete außerordentliche Revision der klagenden Partei ist zulässig und be... mehr lesen...
Begründung: Ad 1. Kläger und Beklagter sind jeweils Grund(mit)eigentümer von aneinander angrenzenden Grundstücken. In einem von ihnen bzw ihren Rechtsvorgängern geschlossenen Tauschvertrag aus 1964 ist vereinbart, dass an der gemeinsamen Grenze eine kleine Mauer so errichtet wird, dass die Grundstücksgrenze in der Mauermitte oder entsprechend der südlichen Außenkante verläuft. Der Vater des Klägers hat noch bis zu seinem Tod 1996 die auf dem Grundstück dann an der kleinen Mauer gepf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang wurde der vom Vater zu zahlende monatliche Unterhalt für seine Tochter Pia-Caroline im Zeitraum vom 1. 5. 2004 bis 30. 11. 2004 mit EUR 83 und ab 1. 12. 2004 mit EUR 48,26 sowie für seinen Sohn Mark im Zeitraum vom 1. 5. 2004 bis 30. 11. 2004 mit EUR 70 und ab 1. 12. 2004 mit EUR 40,64 (rechtskräftig) festgesetzt. Den ein Mehrbegehren der Kinder abweisenden Teil des Beschlusses hob das Rekursgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin dieses Hauses. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 14. 3. 2005 begehrte der Antragsteller die Legung einer Abrechnung für das Jahr 2003 gemäß § 20 Abs 3 WEG sowie eine Vorausschau iSd § 20 Abs 2 WEG, wobei der ursprüngliche Antrag gegen Helga U***** als Hausverwalterin gerichtet war. Die Genannte ist zu 75 % Gesellschafterin der U***** GmbH und selbständig für diese vertret... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Klagebegehrens, dessen Stattgebung vom Berufungsgericht bestätigt wurde, waren Bewirtschaftungskosten, im Konkreten eine Rücklagenforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer, für den die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an mehreren Objekten im Grundbuch angemerkt ist. Das Berufungsgericht, das das erstinstanzliche stattgebende Urteil im Umfang von EUR 10.768 bestätigte, sprach aus, dass die ordentliche Revision nur hins... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Andrea H*****, 2. Monika H*****, beide vertreten durch Dr. Martin Benning, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 9. Oktober 2003 verstorbenen Franz Anton Sch***** aus Anlass des „außerordentlichen Revisionsrekurses" des erbserklärten Gesetzeserben Dr. Christian Sch*****, vertreten durch Dr. Richard Fuch... mehr lesen...