Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer sowie Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Hannes S*****, vertreten durch seine Mutter Helga S*****, ebendort, diese vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold, Rechtsanwälte in Mistelbach... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden, das Verfahren zur Regelung der Obsorge für die beiden Minderjährigen ist im zweiten Rechtsgang anhängig. Der Vater lebt mit beiden Kindern in Wien, die Mutter in Lissabon. Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 22. 1. 2006 die alleinige Obsorge für die beiden Minderjährigen dem Vater übertragen und den Antrag der Mutter, ihr die alleinige Obsorge zu übertragen, abgewiesen. Es ging davon aus, dass der Vater beruflich weiterhin in Wien tät... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zur Ermittlung des aufzuteilenden Vermögens bereits dargelegt, dass auch der Antragsteller Vermögen in die Ehe einbrachte, nämlich die Liegenschaft, auf der das Wohnhaus errichtet wurde, und dass der Wert des von den Ehegatten Eingebrachten jeweils annäherd gleich hoch ist. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes haben beide Ehegatten zum Bau des Hauses in gleicher Weise beigetragen. Der Rekurseinwand, die von der Antragstellerin eingebrachten Sac... mehr lesen...
Begründung: In ihrem am 3. 3. 2006 beim Erstgericht eingelangten Antrag auf Anfechtung eines am 8. 2. 2006 kundgemachten Umlaufbeschlusses gemäß § 24 Abs 6 WEG wegen formeller Mängel und Gesetzwidrigkeit nannten die unvertretenen Antragsteller nur den Miteigentümer Karl S***** als Antragsgegner. Inhalt des von diesem nach dem Vorbringen der Antragsteller initiierten Umlaufbeschlusses war die Aufbringung eines Vollwärmeschutzes am Haus R*****. Dieses ist eines von drei auf der Liege... mehr lesen...
Begründung: Der 23-jährige Antragsteller beantragte die Festsetzung eines monatlichen Unterhalts von EUR 200 zu Lasten des Antragsgegners, seines Vaters. Das Erstgericht gab dem Begehren Folge, wobei es unter Anwendung der so genannten Anspannungstheorie von einem erzielbaren Nettoeinkommen des Antragsgegners von EUR 1.000 und einem Unterhaltsanspruch des Antragstellers von 20 % dieses Betrages ausging. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung im Wesentlichen mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Thiemo M*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Dr. Wolfgang G*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwarzinger, Rechtsanwalt in Wels, gegen den B... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung einer vom Kläger behaupteten Überzahlung, die er dem Beklagten laut Pauschalhonorarvereinbarung vom 18. 4. 2002 für die Vertretung (Verteidigung) des damals in Untersuchungshaft genommenen Sohnes des Klägers in einem landesgerichtlichen Schöffenverfahren wegen mehrerer Vermögensdelikte geleistet hat. Von dem laut dieser Vereinbarung bezahlten Honorar in Höhe von EUR 113.372,09 würden EUR 83.163,-- sA wegen Sittenwidrigk... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Am 27. 9. 2000 kam es in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Emil Wolfgang D*****, vertreten durch Dr. Josef Hofer und Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei P*****-Aktiengesellschaft, *****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den monatlich vom Vater für den mj Michael S***** zu zahlenden Unterhalt für die Zeit vom 1. 9. 1999 bis 31. 7. 2001 auf EUR 581,38, für die Zeit vom 1. 8. 2001 bis 30. 6. 2002 auf EUR 625, für die Zeit vom 1. 7. 2002 bis 28. 2. 2003 auf EUR 638, für die Zeit vom 1. 3. 2003 bis 30. 6. 2003 auf EUR 733 und für die Zeit vom 1. 7. 2003 bis 30. 6. 2004 auf monatlich EUR 740 sowie den laufenden Unterhalt auf EUR 755. Gleichzeitig wies es den Antrag de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des mit 31. Dezember 1998 für tot erklärten Hugo M*****, geboren am *****, zuletzt wohnhaft in *****, Deutschland, infolge Revisionsrekurses der erblasserischen Schwester Ariana K*****, Israel, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 2. 2002 geborene Mj Dino Luca M***** ist das eheliche Kind der Sonja und des Günther M*****. Die Ehe der Eltern ist aufrecht. Die Obsorge für das Kind kommt bisher den Eltern zu. Seit 12. 5. 2004 werden die Eltern in der Erziehung des Kindes vom Vorarlberger Kinderdorf, Regionalteam Bregenz, unterstützt. Weil festgestellt wurde, dass die Eltern dem Kind nicht die nötige Förderung zukommen ließen, wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 6. 2005 über Antrag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Claudia S*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Antragsgegner Anton S*****, vertreten durch Dr. Christian Ortner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Aufteilung nach §§ 81 ff EheG,... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Wiederaufnahmeverfahren, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 10. Senat zuständig. Dieser hat eine als Wiederaufnahms- und Nichtigkeitsklage gewertete Eingabe der klagenden Partei vom 5. 2. 2006 mit Beschluss vom 24. 10. 2006 zurückgewiesen. In dem daraufhin gestellten „Wiedereinsetzungsantrag" hat die klagende Partei alle Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden des 10. Senates abgelehnt. Im Wesentlichen stützt sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Kläger, der Eigentümer einer Liegenschaft samt Wohnhaus in K***** war, gehörte auch eine Eigentumswohnung in W*****. Am 8. 5. 1991 schloss er mit seiner Ehefrau, der Nebenintervenientin, zur Regelung der ehelichen Lebensverhältnisse einen Notariatsakt unter anderem folgenden Inhaltes: „1. Wohnverhältnisse: 1.1 Die gemäß § 90 ABGB bestehende Pflicht zum gemeinsamen Wohnen wird - in Ausübung des Gestaltungsrechtes gemäß § 91 ABGB - vorübergehend (siehe Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 300 Grundbuch *****. Das Amt der Wiener Landesregierung ordnete mit Bescheid vom 22. 8. 2000 gemäß § 39 Abs 1 Wr BauO die Enteignung von Teilflächen der Liegenschaft des Antragstellers für den Ausbau der S*****straße an (Punkt I des Bescheids) und bestimmte die Höhe der Entschädigung für den Entzug des Eigentums mit EUR 33.752,42 (Punkt II des Bescheids). In Punkt III des Bescheids wurde gemäß § 38 Abs 6 Wr BauO an ba... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt ua das Wiener U-Bahnnetz, zu dem auch die U-6-Station Gumpendorfer Straße gehört. Auf der Linie U 6 verkehren einerseits sog „gemischte Züge" und andererseits „neue Züge". Die „gemischten Züge" bestehen aus insgesamt fünf Wagen, wobei vorne zwei Wagen älterer Bauart („E 6" und „C 6"), in der Mitte ein Wagen neuer Bauart („T") und hinten wieder zwei Wagen älterer Bauart („C 6") angeordnet sind. Die „neuen Züge" bestehen ausschließlich aus vi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am ***** geborenen Maria H*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Betroffenen, vertreten durch Dr. Martin Leitner, Rechtsanwalt Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechts... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Wiederaufnahmeverfahren, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 7. Senat zuständig. Dieser hat einen Verfahrenhilfeantrag betreffend die Wiederaufnahmesklage abgewiesen. Zwei von dessen Mitgliedern werden von der Antragstellerin konkret als befangen abgelehnt. Im Wesentlichen stützt sich die Antragstellerin dabei darauf, dass diese als Richter erster Instanz bereits in früheren Verfahren betreffend andere Parteien den G... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als frühere Miteigentümer in unterschiedlichem Ausmaß von insgesamt sieben Liegenschaften begehren mit ihrer Klage die Feststellung, dass einerseits ein zwischen ihnen und der erstbeklagten Partei und andererseits ein von dieser und dem Zweitbeklagten geschlossener Kaufvertrag unwirksam sei, sowie die Wiederherstellung des früheren Grundbuchsstands. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Streitanmerkung bei fünf im bücherlichen Eigentum der erstbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist - nach den insofern überstimmenden Angaben sämtlicher Parteien dieses Verfahrens - das uneheliche Kind des Michael F*****, eines Österreichers, und der Dr. Delphine P*****, einer Französin. Sie ist ebenfalls französische Staatsangehörige und lebt jedenfalls seit September 2004 bei ihrem Vater in W*****. Sie ist aufgrund eines Chromosomendefekts von Geburt an schwerst behindert und bezieht Pflegegeld der Stufe 7. Die Obsorge stand zunächst der Mutter... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn von Margit B***** und DI Peter T*****. Seine Eltern waren verheiratet gewesen, die Ehe wurde aber zwei Jahre vor seiner Geburt einvernehmlich geschieden. Dennoch lebten sie weiterhin zusammen. Im Scheidungsvergleich hatten sie vorgesehen, dass das Eigentum an der Ehewohnung an den Vater fallen sollte. Dabei handelte es sich aber, wie zwischen den Eltern rechtskräftig feststeht, um ein Scheingeschäft. Die frühere Ehewohnung bli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit den 70er-Jahren Alleingeschäftsführer der A***** ***** GmbH mit dem Sitz in Wien, deren Firma später in „S***** Control ***** GmbH" (- im folgenden kurz „S***** Control" genannt -) geändert wurde. Der Beklagte war bis 29. 1. 1997 als Alleingeschäftsführer dieser Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen. Der Betriebsstandort in Wien *****., I***** K*****straße 3, der 1987 bezogen wurde, wurde wie folgt finanziert: Die R***** ***** AG gründete eigens f... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der seit etwa 16 Jahren als LKW-Fahrer berufstätig ist, war im Transportunternehmen der Beklagten zunächst von Mitte April bis Mitte Mai 2003 als Kraftfahrer mit Inlands- und Auslandsfahrten beschäftigt. Am 13. 6. 2003 wurde er neuerlich als Kraftfahrer eingestellt und übernahm einen LKW mit Auflieger, der eine Höhe von 4 m hatte und somit höher als diejenigen Auflieger war, die der Kläger bislang befördert hatte. Der Kläger trat in der Nacht vom 15. auf den... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski, als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Mag. Richard W*****, 2. Nora W*****, 3. Isabella L*****, 4. Adelheid B*****, und 5. Dr. Elvira B*****, alle vertreten durch Dr. Karl Grigkar, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 25. Mai 2001 verstorbenen Johann Kössler wurde dessen Testament vom 29. Dezember 1998 kundgemacht. Die drei Testamentserben gaben bedingte Erbserklärungen ab (ON 9). Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 10. Juli 2003, dass eine Verlassenschaftsabhandlung mangels Nachlassvermögens nicht stattfinde (ON 25), wurde vom Rekursgericht aufgehoben (ON 28). Verlassenschaftsvermögen könnte sich aus der Aufhebung eines Schenkungsv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Hoch sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Kalivoda und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Z*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Weilguni, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Josef W*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382f EO in Höhe von monatlich 214,81 EUR. Die Vorinstanzen wiesen im ersten Rechtsgang dieses Sicherungsbegehren ab. Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph... mehr lesen...