Norm
AußStrG §14 C4Rechtssatz
Der Anspruch des wohnungsbedürftigen geschiedenen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten auf Zurverfügungstellung der früheren Ehewohnung ist in der Regel zwar ein familienrechtlicher Anspruch eigener Art. Davon ist aber die in § 88 Abs 2 EheG vorgesehene Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgeltes für die einem Ehegatten überlassene Wohnung zu unterscheiden. Die Auferlegung einer derartigen Zahlung eines Benützungsentgeltes kommt inhaltlich einer Ausgleichszahlung im Sinne des § 94 EheG gleich, um dem weichenden Ehegatten die Kosten, die er zur Aufrechterhaltung der Wohnung hat, abzugelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105094Dokumentnummer
JJR_19960717_OGH0002_0070OB02195_96M0000_001