RS OGH 1995/2/9 8ObA332/94, 8ObA214/98y, 8ObA189/00b, 9ObA46/09v, 9ObA16/11k, 1Ob149/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1995
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Norm

AngG §20 IV
BDG §1
BDG §62
GehG §1
GehG §3
PrivSchG §19 Abs1
VBG §1
VBG §8a

Rechtssatz

Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 332/94
    Entscheidungstext OGH 09.02.1995 8 ObA 332/94
  • 8 ObA 214/98y
    Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 ObA 214/98y
    Ähnlich; Veröff: SZ 72/114
  • 8 ObA 189/00b
    Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 189/00b
    Ähnlich; Beisatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Vertragsbediensteten zur Universitätsklinik, die eine Zulage zu den nach dem VBG zustehenden Bezügen gewährt, das VBG anzuwenden, ist die Vereinbarung über diese Zulage für die mit den Bezügen nach dem VBG abgegoltene Leistung nichtig. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen von einem Dritten gewährten Zuschuss für die nach dem VBG geschuldeten und abgegoltenen Dienste, ist dieses Dauerschuldverhältnis - zumindest aus wichtigem Grund - kündbar und kann für diese nach dem VBG nicht geschuldete Zulage nicht der Kündigungsschutz des VBG in Anspruch genommen werden. (T1)
  • 9 ObA 46/09v
    Entscheidungstext OGH 30.06.2010 9 ObA 46/09v
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Frage eines dienstvertraglichen Anspruchs beruhend auf einer betrieblichen Übung, den ein im Rahmen des Wiener Zuweisungsgesetzes zugewiesener Beamter gegenüber der beklagten Gemeinde geltend macht. (T2)
  • 9 ObA 16/11k
    Entscheidungstext OGH 27.07.2011 9 ObA 16/11k
    Ähnlich; Beisatz: Die Frage, ob der Kläger unabhängig von seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgrund einer mit der Beklagten getroffenen privatrechtlichen Vereinbarung einen Anspruch auf Stückgeld erworben hat, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO. (T3)
  • 1 Ob 149/18w
    Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 149/18w
    Vgl aber; Beisatz: Kein Anspruch auf Weitergewährung einer Zulage, die einer beim Landesschulrat beschäftigten Bundesbeamtin vom betreffenden Land gewährt wurde, mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesetzlicher Grundlage. (T4)

Schlagworte

Entgelt, Arbeitsverhältnis, Zulässigkeit, Vertragsbedienstete, Beamte, öffentlich - rechtliches Arbeitsverhältnis, freiwillige Leistung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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